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Titel: Skandal-Urteil: Noch immer wird Corona-Kritik bestraft
Datum: 27. Oktober 2026 um 13:00 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Innen- und Gesellschaftspolitik, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich: Tobias Riegel
Wegen zugespitzten Tweets zur Corona-Politik wurde der in Berlin lebende US-Autor C.J. Hopkins nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Vorgang illustriert zwei Fehlentwicklungen: zum einen die doppelten Standards bezüglich einer erlaubten Nutzung von Nazi-Symbolik. Zum anderen die sture Weigerung, die zerstörerische Corona-Politik endlich kritisch zu hinterfragen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat den in Berlin lebenden US-Autor und Satiriker C.J. Hopkins wegen zweier Social-Media-Beiträge zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt, wie die Berliner Zeitung berichtet. Sein „Vergehen“: Er hatte die totalitären Tendenzen der unangemessenen Corona-Politik mit einer Grafik kritisiert, auf der ein Hakenkreuz unter einer medizinischen Maske durchscheint. Wer Hopkins’ Werk und seine Intention unvoreingenommen analysiert, weiß: Hier ging es eindeutig nicht um die Verherrlichung des NS-Terrors, sondern um eine zugespitzte Warnung vor autoritären Zügen der „neuen Normalität“.
Während Hopkins in einem ersten Prozess noch freigesprochen worden war, blieb die Berliner Staatsanwaltschaft hart und ging in Revision, mit Erfolg. Die Botschaft, die das aktuelle Urteil aussendet, hat Hopkins in einem sarkastischen Kommentar auf den Punkt gebracht:
„Ich werde es nicht mehr wagen, die deutschen Behörden zu kritisieren – ganz gleich, wie totalitär sie sich verhalten.“
Nur die „Guten“ dürfen Nazi-Symbolik ausschlachten
Was hier betrieben wird, ist nichts anderes als eine Kriminalisierung von Regierungskritik. Und das Praktizieren doppelter Standards – so drängt sich der Eindruck auf: Nur die „Guten“ dürfen den historischen Nazi-Terror relativieren oder dessen Symbolik ausschlachten.
Wenn etablierte Medien wie der Spiegel oder der Stern auf ihren Titelbildern Hakenkreuze platzieren oder Donald Trump mit dem Hitlergruß darstellen, werden die Staatsanwaltschaften nicht aktiv. Da heißt es dann, die Symbolik stehe ja im Zusammenhang mit der „Vermittlung von Wissen und Informationen“ oder ähnliches. Wenn prominente Meinungsmacher politische Konkurrenten wie das BSW oder die AfD in die direkte Nähe von NSDAP-Flügeln rücken oder mit Joseph Goebbels vergleichen, so bleibt das meist folgenlos. Sogar die offene Zurschaustellung von Hardcore-Neonazi-Symbolik bei Regimentern der ukrainischen Armee wird medial wegmoderiert.
Sobald jedoch regierungskritische Bürger, Künstler oder Autoren dieselbe drastische Symbolik nutzen, um den staatlichen Corona-Zwang zu hinterfragen, wird dem Durchschnittsleser plötzlich unterstellt, er könne „ohne besonderen Interpretationsaufwand“ darin keine Ablehnung des Nationalsozialismus erkennen. Das Ziel dieser Praxis ist offensichtlich: die Einschüchterung kritischer Bürger.
Der Nazi-Terror hat nicht erst mit Auschwitz begonnen. Darum sollte es im Sinne des Grundsatzes „Wehret den Anfängen“ legitim sein, die NS-Herrschaft als mahnendes Extrem für aktuelle gesellschaftliche Tendenzen zu benennen. Man muss ja kein Freund von Nazi-Vergleichen sein – sie sind oft unklug oder unangemessen –, aber im Rahmen einer echten Meinungs- und Kunstfreiheit müssen sie prinzipiell für alle Seiten gleichermaßen erlaubt sein.
Das aktuelle Urteil kann indirekt als Illustration einer weiteren Fehlentwicklung dienen: der sturen Ignoranz gegenüber neueren Erkenntnissen bezüglich des zerstörerischen Charakters der Corona-Politik. Man tut einfach so, als hätte die Geschichte gezeigt, dass die damaligen Befürworter von Lockdowns, Maskenpflicht, einsam verstorbenen Alten, drangsalierten Kindern, der Hetze gegen Andersdenkende und der massiven Spaltung der Gesellschaft „irgendwie“ im Recht gewesen wären – und als sei Kritik daran noch immer Blasphemie.
Titelbild: Teran Studios / Shutterstock
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