NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Chance 2020 – Die INSM will es noch einmal wissen (4/4)

Datum: 10. Oktober 2013 um 10:01 Uhr
Rubrik: Energiepolitik, Europapolitik, INSM, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich:

Als vor fast 10 Jahren die NachDenkSeiten das Licht der Welt erblickten, kritisierte Albrecht Müller in unserem allerersten Artikel eine Kampagne der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Seitdem begleiten uns die Kampagnen der INSM in steter Regelmäßigkeit – wer auf den NachDenkSeiten nach „INSM“ such, kommt auf stolze 1.320 Treffer. Wie zu befürchten war, versucht die INSM nun auch mit einer aktuellen Kampagne Einfluss auf die kommenden Koalitionsverhandlungen zu nehmen. Da die maßgeblich von Wolfgang Clement erarbeitete aktuelle Kampagne mit dem Namen „Chance 2020“ im Grunde alter neoliberaler Wein aus neuen Schläuchen ist, auf den wir bereits unzählige Male inhaltlich eingegangen sind, wollen wir Ihnen an dieser Stelle eine vierteilige Serie anbieten, in denen wir Ihnen zahlreiche Gegenargumente zu den 21 Forderungen der Chance 2020 an die Hand geben. Im vierten und letzten Teil geht es heute um die Themenfelder „Energie“ und „Europa“. Von Jens Berger.

Themenbereich „Energie“

  1. Kein Erfolg ohne Markt: Die Energiewende braucht marktwirtschaftliche Mechanismen

    Wir wollen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch ein marktwirtschaftliches Modell ersetzen. Mit dem Wettbewerbsmodell Erneuerbare Energien (WEE), wie es im Kern auch der Sachverständigenrat und die Monopolkommission vorschlagen, würden die Ausbauziele weitaus kostengünstiger erreicht werden. Im nächsten Schritt sollte das WEE auf den europäischen Binnenmarkt ausgeweitet werden. So ließen sich weitere Effizienzpotenziale heben. Eine europäische Lösung würde laut Schätzungen Einsparpotenziale von 360 Milliarden Euro bis 2050 allein in Deutschland mit sich bringen.

    Mit dem „Wettbewerbsmodell Erneuerbare Energien (WEE)“ hat sich Peter Piksa in seinem Blog ausführlich beschäftigt – darauf hatten sie NachDenkSeiten in ihren Hinweisen des Tages hingewiesen.

    Zum Themenbereich „Energiewende, EEG, Strompreise“ sind auf den NachDenkSeiten zahlreiche Artikel erschienen. Darunter:

  2. Gemeinsam statt einsam: Klimaverhandlungen zur Lösung des grenzüberschreitenden Klimawandels forcieren

    Wir fordern, internationale Vereinbarungen zum Schutz des Klimas zu forcieren, und unterstützen die Vereinbarung der Weltklimakonferenz in Durban, bis 2015 ein neues globales Klimaabkommen zu schließen, das ab dem Jahr 2020 in Kraft treten soll. Wir benötigen außerdem einen CO2-Zertifikate-Handel, der alle Emittenten einschließt. Andere vermeintlich klimalenkende Steuern und Abgaben, zum Beispiel die Stromsteuer, sind zu streichen. Außerdem ist eine Harmonisierung der weltweit existierenden Handelssysteme für Emissionszertifikate anzustreben. Nationale und europäische Alleingänge sind nicht nur weitgehend ökologisch unwirksam, sondern erzeugen auch Ineffizienzen, welche die volkswirtschaftlichen Kosten des Klimaschutzes, wie den Verlust von Arbeitsplätzen, in die Höhe treiben.

    Wolfgang Clement, der verantwortlich für die INSM-Kampagne „Chance 2020“ zeichnet, gibt frank und frei zu, dass er ein Lobbyist der deutschen Industrie und der Energiewirtschaft ist. In diesem Zusammenhang ist es verständlich, dass er kein Interesse an einer Klimapolitik haben hat, die „Dreckschleudern“ wie Kohlekraftwerke finanziell stärker beteiligen will und „vermeintlich klimalenkende Steuern und Abgaben“ ablehnt. Wenn die INSM nationale und europäische Alleingänge ablehnt, hat dies natürlich vor allem damit zu tun, dass man ganz genau weiß, dass es auf globaler Ebene aufgrund nationaler Einzelinteressen auf absehbare Zeit keinen wirkungsvollen Klimakompromiss geben wird. Wäre die INSM ehrlich, würde sie schreiben: „Wir lehnen Klimapolitik ab, die der deutschen Wirtschaft Kosten auferlegt“ – aber das klingt freilich nicht so smart.

    Themenbereich „Europa“

  3. Zurück zu Risiko und Haftung: Staaten müssen ihre Schulden selbst verantworten

    Wir fordern deshalb die Beseitigung finanzpolitischer Fehlentwicklungen. Die im Vertrag von Maastricht festgelegten Regeln zur Begrenzung der Staatsdefizite wurden wiederholt und sanktionslos verletzt. Notwendig ist jetzt, robuste Stabilitätskriterien zu verankern sowie handlungsfähige Institutionen zu schaffen, die für die Durchsetzung des Regelsystems sorgen. Dazu gehören die Stärkung der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank sowie die Möglichkeit von Staatsinsolvenzen innerhalb der Eurozone und der EU. Dafür muss die Gefahr der Ansteckung zwischen Staaten und Finanzinstituten eliminiert werden. Es ist daher unter anderem notwendig, dass Staatsanleihen mit Eigenkapital unterlegt werden müssen und nicht länger als risikolose Anlage klassifiziert werden.

    Oh je! Eine Unterlegung von Staatsanleihen mit Eigenkapital? Wie bitte soll das denn funktionieren? Bei einer 50%-Unterlegung dürfte die von der INSM geforderte Riester-Rente oder eine Kapitallebensversicherung nur noch mit der Hälfte des angesparten Kapitalstocks in Staatsanleihen investieren. Bei niedrig verzinsten deutschen Staatsanleihen, die für Riester und Co. de facto vorgeschrieben sind, würde dies eine weitere Senkung der Realverzinsung bedeuten. Für die angeschlagenen Staaten Südeuropas würde eine solche Maßnahme hingegen die Zinsen nur weiter erhöhen, da die Anleihen im Vergleich mit anderen risikobehafteten Papieren plötzlich unattraktiver würden.

    Um den Staatsanleihen-Teil der Eurokrise zu lösen, gäbe es weitaus bessere Möglichkeiten, die auch den NachDenkSeiten in den letzten Jahren vorgestellt wurden:

  4. Systemisches Risiko verhindern: Banken müssen für risikoreiche Geschäfte haften

    Wir fordern, dass der Staat den Finanzmarkt straff regelt und effizient kontrolliert. Aber der Staat ist nicht der bessere Unternehmer und Banker. Das zeigen die Milliardenverluste vor allem bei den Landesbanken. Um zukünftig Bankenkrisen zu verhindern, ist es notwendig, den Bankensektor so zu regulieren, dass Insolvenzen von Finanzinstituten und Versicherungen möglich sind, ohne die Stabilität des gesamten Finanzmarktes zu gefährden. Alle Finanzinstitute müssen in aller Regel ohne staatliche Beteiligung abgewickelt werden können. Für die Insolvenz von Finanzinstituten gibt es eine klare Haftungsfolge. Zuerst müssen Eigen- und Fremdkapitalgeber, dann die Kreditwirtschaft und dann die Einleger einstehen. Nachrangig muss der betroffene Staat die Mittel bereitstellen.

    Gegen diese Forderung ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Der Teufel steckt hier – wie so oft – im Detail. Der Wunsch nach „abwickelbaren Banken“ ist ähnlich wie der Wunsch nach „Weltfrieden“ – dagegen kann niemand etwas haben, wenn man jedoch nicht sagt, wie man dieses Ziel erreichen will, ist die Aussage wertlos. Wie will die INSM Banken abwickelbar machen? Wie steht die INSM beispielsweise zu einem Trennbankensystem? Was hält sie von einer Erhöhung der Eigenkapitalquote? Was von einer Erhöhung der Mindestreserve? Statt Antworten zu liefern, drischt die INSM lieber kopflos auf den „Staat“ ein. Was ist mit der HRE? Was mit der Commerzbank? Was mit der IKB? Der Privatsektor ist offenbar auch nicht der bessere Unternehmer und Banker.

    Auch zum Thema Bankenregulierung sind auf den NachDenkSeiten zahlreiche Artikel erschienen. Darunter u.a.:

  5. Es trifft die Falschen: Börsensteuer verhindern, Altersvorsorge stärken

    Wir fordern, auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zu verzichten, weil sie nicht dazu geeignet ist, zukünftig Banken- und Finanzkrisen zu verhindern, und weil sie keine gezielte Lenkungswirkung entfaltet. Hingegen belastet sie in hohem Maße die private Altersvorsorge der Bevölkerung. Außerdem käme sie ausschließlich innerhalb der EU zum Tragen, was eine Abwanderung von Finanzinstituten ins Ausland wahrscheinlich macht.

    Wen überrascht es da noch, dass die INSM auch beim Thema „Finanztransaktionssteuer“ die platten Slogans der Finanzwirtschaft lustlos nachplappert? Die derzeit im Raum stehenden Steuersätze von 0,01 und 0,1 % sind ganz sicher für die private Altersvorsorge keine „Belastung im hohen Maße“. Nach eigenen Berechnungen ist eine Belastung von 75 Cent pro Jahr für einen üblichen Riester-Vertrag realistischer. Und durch das – keinesfalls lückenlose – „Ansässigkeitsprinzip“ ist auch Sorge dafür getragen, dass sich die Abwanderung von Finanzinstituten ins Ausland in engen Grenzen halten würde.

    Zum Thema Finanztransaktionssteuer sind auf den NachDenkSeiten folgende lesenswerte Artikel erschienen:


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=18894