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Titel: Bargeldlos gegen Geldwäsche und Kriminalität? So einfach ist es dann doch nicht

Datum: 21. Juli 2017 um 10:40 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Finanzen und Währung, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech, Lobbyismus und politische Korruption, Steuerhinterziehung/Steueroasen/Steuerflucht
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Auf unseren Beitrag zu den Profiteuren eines möglichen Verbots des Bargelds haben wir wieder einmal viel Feedback bekommen. Häufig war darunter auch ein Argument der Bargeldgegner zu hören: Je schärfer man gegen das Bargeld vorgeht, desto wirkungsvoller kann man Geldwäsche und Kriminalität bekämpfen. Oberflächlich betrachtet mag das ja sogar einen Sinn ergeben. Wer sich die Formen moderner Geldwäsche einmal anschaut, erkennt jedoch schnell, dass selbst ein Verbot des Bargelds hier nur marginale Auswirkungen hätte. Allenfalls Kleinkriminelle und ärmere Bürger, die sich schwarz nebenbei ein paar Euro verdienen wollen, müssten wohl Nachteile in Kauf nehmen. Aber das kann ja wohl kein ernsthaftes Argument für einen derart drastischen Eingriff sein, der zahlreiche Nachteile für Alle mit sich bringt. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Lesen Sie dazu auch: Albrecht Müller – „Bargeld müsste man erfinden, wenn es das nicht gäbe“ und Norber Häring – „Der Krieg gegen das Bargeld eskaliert“.

Vor einigen Jahren hatte ich das Vergnügen, mich ausführlicher mit dem Schweizer Banker und Whistleblower Rudolf Elmer zu unterhalten. Elmer war als Chefbuchhalter für eine Tochter der Schweizer Privatbank Julius Bär auf den Cayman Islands tätig und zählt damit zu den wenigen Experten, die nicht nur theoretische, sondern auch sehr weitreichende praktische Kenntnisse haben, wie Finanzgeschäfte „im Graubereich“ vonstattengehen. Was Elmer mir damals bei meinen Recherchen erzählte, ist auch im Kontext der aktuellen Debatte rund um das Bargeldverbot von Interesse.

In der Belle Etage ist alles bargeldlos

Nach weitläufiger Vorstellung werden beispielsweise Bestechungsgelder und illegale Zuwendungen durch die Übergabe eines Lederkoffers voller Bargeld besiegelt. Wer gegen Korruption vorgehen will, sollte sich von diesem Bild jedoch besser verabschieden. Bargeld findet in diesem Bereich heute eher im Feld der kleinen Schmiergelder (Bakschisch, Fakelaki) statt. Je höher die zu schmierende Person und je größer die Summe des Bestechungsgeldes, desto seltener kommt hierbei Bargeld zum Einsatz. Im oberen Bereich dominiert der bargeldlose Transfer auf ein „sicheres“ Konto, das oft in einer sogenannten „Steueroase“ beheimatet ist und im „Top-Segment“ nicht auf den Namen des Verfügungsberechtigten, sondern auf eine Stiftung (Trust) läuft, die von einem bevollmächtigten Anwalt geführt wird – es ist kein Zufall, dass auf jeden der 45.000 Bewohner der Cayman Islands zwei Unternehmen kommen. Es ist falsch, bei den windigen Finanzstandorten immer nur an Steuerhinterziehung zu denken. Die gibt es zwar auch, jedoch ist sie meist eher eine Folge anderer Straftaten, denn wer versteuert schon Schmiergelder, Schwarzgelder oder Einkünfte aus illegalen Geschäften? Und selbstverständlich fliegen keine Bösewichte mit vollen Lederkoffern auf die Caymans. Die Belle Etage der Finanzkriminalität hat mit Bargeld nicht viel am Hut. Und bei den Drogen- und Waffenschiebern sieht es genauso aus. Wer einen Container Kalaschnikows oder eine Tonne Heroin kauft, der zahlt nicht in bar – so was gibt es nur in zweitklassigen Hollywood-Filmen.

Auch im Stockwerk darunter ist Bargeld schon lange ein Auslaufmodell. Wenn sich beispielsweise ein leitender Beamter dafür bezahlen lässt, dass er bei seinem Job lieber beide Augen zudrückt, kassiert er dafür heutzutage meist kein Bargeld. Vor allem im osteuropäischen Raum – aber auch in Deutschland – sind Prepaid-Kreditkarten für solche Einsatzzwecke der Renner. Man gründet eine Briefkastenfirma auf den Jungferninseln und stellt einem fiktiven Mitarbeiter mit dem Namen des Beamten eine aufgeladene Barclaycard aus. Damit kann er sich an jedem Geldautomaten der Welt die passende Bargeldmenge auszahlen lassen oder in fast jedem Geschäft anonym shoppen gehen – und das alles ohne pralle Koffer und zu Hause gehortetem Bargeld, das vor allem bei Bestechungen aus dem Umfeld der Organisierten Kriminalität dann ja auch nicht mehr allzu sicher ist. Für die komplette Infrastruktur, angefangen bei der Gründung der Briefkastenfirma, bis hin zur Entgegennahme und Verwaltung der Kontoauszüge, gibt es übrigens spezielle Dienstleister – Anwaltskanzleien, die oft auf fragwürdigen Inseln, aber auch gerne in den Alpen oder den Finanzzentren der Welt ihre Büros haben.

Heutzutage hat die Prepaid-Kreditkarte durch sogenannte „Cryptowährungen“[*] Konkurrenz bekommen. Der Vorteil von Bitcoin und Co. ist, dass sie nahezu vollkommen anonym sind und sich auch fast vollkommen anonym transferieren lassen. Der Nachteil ist die atemberaubende Volatilität und die mangelnde Akzeptanz im Einzelhandel. Während man mit einer Prepaid-Kreditkarte an jeder Tankstelle und in fast jedem Supermarkt einkaufen kann, werden Bitcoins in der Regel nur von wenigen Online-Anbietern akzeptiert. Es gibt zwar Möglichkeiten, Bitcoins in echtes Geld zurückzutauschen – dann ist jedoch die Anonymität passé. Außer man geht den riskanten Weg über ausländische „Finanzagenten“[**], was jedoch ein gehöriges Maß krimineller Energie und Know how voraussetzt.

Auch bei der Geldwäsche wird kaum Bargeld gewaschen

Ähnlich verhält es sich bei der Geldwäsche. Im größeren Maßstab geht es bei der Geldwäsche immer darum, Geld, das auf schwarzen oder grauen Konten liegt, in den regulären Wirtschaftskreislauf zu bringen und am Ende des Prozesses legale Einnahmen zu generieren. In der Regel wird dies über fiktive Handels- oder Warengeschäfte gemacht. Auch Wetten, Glücksspiel, Immobiliengeschäfte und Finanzspekulationen sind übliche Methoden, um die illegale Herkunft von Geldern zu verschleiern. Je weiter oben die Geldwäsche angesiedelt ist, desto näher ist sie in der Regel jedoch auch am „normalen“ Wirtschaftsgeschehen. Damit beschäftigen sich in Deutschland BKA und zahlreiche Schwerpunktstaatsanwaltschaften – es geht um Konten in Steueroasen, Scheingeschäfte mit Briefkastenfirmen aus Übersee, intransparente Firmennetzwerke und unzählige Finanzagenten, Bevollmächtige und Anwälte, die bei solchen Transaktionen zum Einsatz kommen. Eins kommt bei der professionellen Geldwäsche im oberen Segment jedoch nie zum Einsatz: Bargeld in irgendwelchen Koffern.

Wo ein Wille ist, ist immer auch ein Weg

Wenn Koffer zum Einsatz kommen, dann zu einem ganz anderen Zweck: Die Kunden der angesehenen Privatbanken, die sich mit „grauen Geschäften“ eine goldene Nase verdienen, haben natürlich kein gesteigertes Interesse daran, mit möglicherweise belastenden Dokumenten in Kontakt zu kommen. Daher haben sich diese Banken einen besonderen Premium Service ausgedacht. Kommt ein derartiger Kunde beispielsweise mal zum Skiurlaub nach St. Moritz oder Davos, kann er gleich neben dem Lift einen Anwalt der Bank treffen und sämtliche notwendigen Verträge und Unterlagen bequem gegenzeichnen. Diese Praxis nennt sich Holdmail und ist vor allem deshalb so beliebt, da die Behörden selbst bei konkretem Verdacht hier meist nicht aktiv werden können, da die Dokumente im Koffer des Anwalts aufgrund der Mandantenbeziehung einen besonderen Schutz genießen. Das ist alles sehr ausgereift und professionell. Und wir machen uns Gedanken über Bargeld.

Bargeld kommt bei der Organisierten Kriminalität und der Geldwäsche nur an der untersten Stelle vor. Der Freier einer Zwangsprostituierten zahlt in bar, der Kunde eines kleinen Drogenhändlers ebenfalls und selbst illegale Waffen werden von Kleinganoven wohl meist in bar bezahlt. Aber wer denkt ernsthaft, dass diese illegalen Dienstleistungen verschwinden würden, wenn man in der EU das Bargeld verbietet? Dann zahlt der Freier die Prostituierte halt in Dollar, Franken oder Rubel, der Drogenhändler verkauft seine Ware gegen Amazon-Gutscheine und die Waffe wechselt gegen anonym über das Smartphone transferierte Bitcoins ihren Besitzer. Wo ein Wille ist, ist immer auch ein Weg. Und Bitcoins lassen sich sogar noch einfacher „waschen“ als Bargeld. Wer den Eindruck erweckt, die Kriminalität würde verschwinden, wenn man das Bargeld einschränkt oder gar verbietet, macht sich bestenfalls selbst etwas vor. Gerade die Organisierte Kriminalität ist schließlich nicht eben für ihre Phantasielosigkeit bekannt.

Wer die Kriminalität bekämpfen will, muss die richtigen Hebel in Gang setzen

Dabei gäbe es Mittel und Wege, wirkungsvoller als heute gegen Geldwäsche und Organisierte Kriminalität vorzugehen. Dazu zählt beispielsweise der Kampf gegen intransparente Finanzstrukturen in den Steueroasen, aber auch in der EU selbst. Würde man beispielsweise ein Gesetz verabschieden, das Banker persönlich haftbar für die bis dato fahrlässig und vorsätzlich geduldeten kriminellen Machenschaften ihrer Kunden macht, wäre das Problem wohl schnell beseitigt. Das Geschäftsmodell von Finanzstandorten wie den Caymans, den Jungferninseln oder auch den Kanalinseln besteht doch einzig und allein darin, Finanzströme zu verschleiern. Es gibt kein vernünftiges Argument, diese „Steueroasen“ nicht mit aller Gewalt auszutrocknen.

Auch vor der eigenen Haustür gäbe es noch einiges zu tun. So müssen Sie zwar die Herkunft von höheren Bargeldeinzahlungen schon heute belegen, aber wenn Sie für ein simples Handelsgeschäft eine Briefkastenfirma aus Übersee zwischenschalten, müssen Sie dies den Behörden nicht begründen. Warum? Während der Staat von jedem Hartz-IV-Empfänger eine lückenlose Finanzauskunft bekommt, steht er bei der Bekämpfung der Geldwäsche einer ganzen Armada aus hochtalentierten Bankern, Anwälten und IT-Fachleuten gegenüber. Hier müsste der Fokus komplett neu justiert werden.

Ein Verbot des Bargelds hat damit jedoch überhaupt nichts zu tun. Wenn die größeren illegalen Finanzströme auch in der OK ohnehin digital erfolgen, kann man so viel an der Bargeldschraube drehen, wie man will – man erreicht gar nichts. Allenfalls auf einem ganz anderen Gebiet würde ein Bargeldverbot zu leichteren Kopfschmerzen führen – kleine Handwerker oder Hartz-IV-Empfänger, die nach Feierband gegen Bares kleinere Reparaturen übernehmen, den Rasen mähen oder mit dem Hund Gassi gehen, würde ein Bargeldverbot natürlich treffen. Wer keine Briefkastenfirmen, Bitcoin-Finanzagenten und Schweizer Premium-Banker hat, schaut bei einem Bargeldverbot erst einmal in die Röhre. Aber selbst hier bietet der Handel bereits Alternativen: Gutscheine von Amazon oder auch Edeka würde sicher auch – zur Not mit einem kleinen Abschlag – jeder kleine „Schwarzarbeiter“ akzeptieren, dem die professionellen Umwege nicht offenstehen. Und somit verpufft de facto auch noch der letzte „Vorteil“, den sich die Bargeld-Gegner in puncto Kriminalitätsbekämpfung von einem Bargeldverbot versprechen.


[«*] Bitcoin und Co. sind streng genommen keine Währungen, da die Umlaufmenge nicht variabel auf die Nachfrage reagieren kann. Dies führt bei stetiger Nachfrage zu einer deutlichen „Deflation“, die diese Produkte als Währung oder Geldersatz disqualifiziert. Vom Typ her kann man diese „Cryptowährungen“ eher als extrem riskante Wertpapiere einordnen, die ähnlich den Penny-Stocks nicht durch reale Werte abgesichert und extrem volatil sind. Ihren Erfolg verdanken Bitcoin und Co. vor allem dem Umstand, dass sie von zahlreichen Chinesen zur Umgehung der Kapitalverkehrskontrollen genutzt werden. In China findet bis zu 95% des Handels mit Bitcoin statt.

[«**] Bei dieser Praxis tauschen Personen in Ländern mit lascher Regulierung – oft Vietnam und Nigeria – Bitcoins in digitales Geld in echten Währungen und überweisen das Geld – meist indirekt über weitere Strohmänner oder Briefkastenfirmen – gegen eine Gebühr an den gewünschten Empfänger.


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