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Titel: Mordfall Kiesewetter: „Die unmittelbare Ausführung erfolgte nicht durch Mitglieder des Trios“

Datum: 16. Dezember 2017 um 11:15 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Innere Sicherheit, Interviews, Rechte Gefahr, Terrorismus
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„Es gibt einen Staat im Staat, der sich jeder rechtsstaatlich notwendigen Kontrolle entzieht: das Bundesamt für Verfassungsschutz.“ Das sagt Hajo Funke im zweiten Teil des Interviews mit den NachDenkSeiten. Schwere Vorwürfe erhebt der Politikwissenschaftler, der sich seit langem mit dem Fall NSU auseinandersetzt, gegen die Bundesanwaltschaft. Nach den Worten von Funke ist die Karlsruher Behörde an gründlichen Ermittlungen im Fall der ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter „nicht interessiert“, sondern folgt der These, wonach Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die alleinigen Täter gewesen sein sollen. Ein Interview von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Den ersten Teil des Interviews können Sie hier lesen.

Im Fall des NSU scheint es für Außenstehende kaum einen Durchblick zu geben. Information, Desinformation, Wahrheit, Halbwahrheit und Lüge liegen da scheinbar sehr eng beieinander. Stimmen Sie dieser Aussage zu?

Der Fall NSU ist eigentlich im Kern sehr einfach und klar. Der NSU mit seinem Unterstützerfeld und seinen neonazistischen Netzwerken hat über dreizehn Jahre im Untergrund gelebt und war mindestens an 10 Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und einer Vielzahl an Banküberfällen beteiligt. Dies ist im Münchner Prozess ebenso wie in den Untersuchungsausschüssen überaus klargeworden. Deswegen wird es eine Verurteilung der Angeklagten geben. Die andere Seite ist, dass durch die Informationsblockade und die Vertuschung insbesondere von Verfassungsschützern des Bundes, durch ihre Halbwahrheiten und offenkundigen Lügen das Aufklärungsinteresse jäh neu angestachelt wird. Und dass wird so lange so bleiben, solange diese Institution dermaßen außer demokratischer Kontrolle ist. Im Grunde betreiben diese Kreise ein bitteres Spiel mit Öffentlichkeit und Aufklärungsinteresse. Sie brauchen diese scheinbar undurchdringliche Wand, um nicht selbst auch juristisch belangt werden zu können. Und natürlich hat dies auch meine Einsichten begrenzt.

Ist diese undurchdringbare Wand, die den Fall umgibt, vielleicht auch ein Hinweis darauf, dass staatliche Behörden darin verstrickt sind und kein Interesse an Aufklärung haben?

Natürlich sind staatliche Behörden verstrickt. So wie beschrieben in Thüringen. So durch die Tatsache, dass sie in der Ausdehnung des V-Leute-Einsatzes Informationen erhalten haben dürften, die sie hätten unmittelbar an die zuständigen Behörden, etwa der Polizei, weitergeben müssen. Dies ist, wie es im Fall Thüringen drastisch belegt worden ist, vermutlich oft nicht der Fall gewesen. In der Bezeichnung: V-Leute sind ihnen aus dem Ruder gelaufen – ist dies immer wieder auch von den zuständigen Institutionen angedeutet worden. Wie aber geht man mit Strukturen und Personen, die aus dem Ruder gelaufen sind, um? Entweder deckt man sie auf und ist auch in der Gefahr, selbst belangt zu werden, etwa wegen Strafvereitelung im Amt – oder man entwickelt eine Mauer des Schweigens, ein Schweigekartell.

Vor dieser Alternative dürften die Zuständigen oft gestanden haben. Sie haben sich offenkundig zu einer Strategie des Schweigens um jeden Preis verstanden. Einmal in dieser Schweigefalle, ist es nur logisch, dieses Schweigen umfassend, ja hundertprozentig aufrechtzuerhalten. Nur so lässt sich das systematische Schreddern der Akten einer Reihe von V-Leuten der „Operation Rennsteig“ durch die Zuständigen im Bundesamt für Verfassungsschutz am 11.11.2011 (!) in der „Aktion Konfetti“ erklären. Die Information, dass dies systematisch und mit Absicht geschehen ist, ist im Übrigen der Insistenz der Untersuchungsausschüsslerin im Bundestag, Petra Pau, zu verdanken.

Was sind denn nun Ihre Erkenntnisse aus der Auseinandersetzung mit dem Fall NSU?

Erstens: Ich habe gelernt, wie staatliche Strukturen in einer Phase, in der es um die fundamentale Demokratisierung Ostdeutschlands hätte gehen sollen, gewaltbereite und später rechtsterroristische Strukturen zugelassen und teilweise mit aufgebaut haben. Daran krankt unsere Gesellschaft bis heute. Zweitens: Gewaltbereite rechtsextreme Strukturen dehnen sich in Teilen der Bevölkerung dann aus, wenn ihnen nicht als demokratischer Rechtsstaat überzeugend und entschieden begegnet wird. Auch das gilt bis heute.

Drittens: Dort, wo sich Kommunen oder Bundesländer entschieden diesen gewaltgefährlichen und die demokratischen Grundrechte zerstörenden Kräften entgegenstellen, kommen sie nicht oder kaum zum Zug, so – um nur zwei Beispiele zu nennen – durch Innenminister und Polizei nach 2005 in Brandenburg oder gegenüber der jüngsten Gewaltwelle gegen Geflüchtete und Minderheiten in Niedersachsen nach dem Urteil gegen die Attentäter gegen Geflüchtete in Salzhemmendorf.

Wie sieht es in Sachen der ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter aus?

Die unmittelbare Ausführung erfolgte nicht durch Mitglieder des Trios, sondern durch andere, weitere Tatbeteiligte. Die Ermordung der Polizistin Michèle Kiesewetter dürfte kein Zufall sein, sondern ausgesuchtes Opfer durch einen Mix an gewalttätigen Neonazis in enger Verbindung mit der organisierten Kriminalität. Aber das bleibt solange eine Vermutung, solange eine besonders dicht geknüpfte Decke von Ermittlungsblockaden und Schweigen diesen Fall durchzieht und sogar die glaubwürdigen Zeugen und ihre Phantombilder nicht einmal in die Ermittlung durch die zuständige Staatsanwaltschaft eingeführt worden waren. Dieser empirisch nicht gedeckten Verengung hat sich die Bundesanwaltschaft schlicht angeschlossen und sich auch beim Attentat in Heilbronn auf die Täterschaft der beiden Männer des Trios fixiert.

Was denken Sie über die zahlreichen Zeugen, die im Fall NSU ums Leben gekommen sind?

Es irritiert sehr, dass im Umfeld der Ermittlungen zur Ermordung Michèle Kiesewetters mehrere junge Zeugen gestorben sind und mindestens einer, Florian Heilig, in den Tod getrieben worden ist. Die Verantwortung für diesen Tod liegt meines Erachtens sowohl bei Rechtsextremen sowie bei jenen, die ihm aus dieser Szene haben heraushelfen sollen.

Wie agiert denn Ihrer Meinung nach die Bundesanwaltschaft in diesem Fall?

Sie ist an gründlichen Ermittlungen zum Fall der Ermordung Michel Kiesewetters und der Schwerstverletzung ihres Kollegen Martin Arnold nicht interessiert, sondern folgt ihrer These vom alleinhandelnden Trio, die vielfach durch die Empirie der Untersuchungsausschüsse und auch der Nebenkläger erschüttert ist.

Und die Rolle der Medien? Gerade erst haben verschiedene Medienvertreter harte Kritik an dem ZDF-Krimi „Die schützende Hand“ von Wolfgang Schorlau geübt. Und in der Süddeutschen Zeitung hat etwa Gerichtsreporterin Anette Rammelsberg als Reaktion auf die kritische Auseinandersetzung Schorlaus mit dem NSU folgende Zeilen verfasst: „Derweil sitzen die Journalisten der öffentlich-rechtlichen Sender unermüdlich im Prozess und bemühen sich, die um sich greifenden Fake News über den NSU zu widerlegen. Demnächst werden sie dann womöglich gefragt, warum das Gericht sich nicht endlich um den staatlichen Mord an Mundlos und Böhnhardt kümmert.“ Haben wir es mit einer Presse zu tun, die im Fall des NSU versagt hat?

Der ZDF-Krimi ist spannend gemacht, folgt aber einer Spekulation. Die Arbeit der investigativen Journalisten Dirk Laabs und Stefan Aust sowohl in ihrem Buch Heimatschutz wie in ihren regelmäßigen Veröffentlichungen in der Welt ist ebenso ausgezeichnet wie die der Journalisten Thomas Moser oder Andreas Förster und vieler anderer.

Sehen Sie bei uns einen Tiefen Staat am Werk?

Es gibt einen Staat im Staat, der sich jeder rechtsstaatlich notwendigen Kontrolle entzieht: das Bundesamt für Verfassungsschutz. Allerdings auf der Basis eines Bundesverfassungsschutzgesetzes, das nach Ansicht führender Staatsrechtler selbst nicht verfassungskonform ist.

In Ihrem Buch setzen Sie sich vor allem auch mit den Strukturen auseinander, die die Probleme, die wir hier diskutieren, miterzeugen. Was muss sich auf Ebene der Strukturen ändern?

Es braucht einen politischen Willen, die aus den fünfziger Jahren ererbten Strukturen der Geheimdienste durch eine grundlegende Reform zu verändern. Dies ist insbesondere für das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht geschehen. Mehr noch: Noch heute wird schlicht behauptet, das Amt sei ein Dienstleister an der Demokratie, seit Anfang an, obwohl es in den fünfziger Jahren von ehemaligen Nationalsozialisten durchzogen war und ihr langjähriger Präsident Helmut Schrübbers als Staatsanwalt während des Nationalsozialismus in Hamm eine Jüdin ins Gefängnis geworfen hat, die später nach Auschwitz deportiert worden ist.

Da braucht es schon ein Stück Aufarbeitung, die etwas weiter geht als das, was wir bisher sehen. Ein solches Amt kann nur der Sicherheit dienen, wenn sowohl die V-Leute-Praxis wie das Amt selbst einer umfassenden und systematischen demokratischen Kontrolle unterworfen ist. Bis dahin weiß man nie, ob das Amt der Sicherheit dient oder gerade mal eben nicht.

Zum Abschluss: Wird der Fall NSU jemals aufgeklärt?

Ich bin in diesen über sechs Jahren NSU-Auseinandersetzung ein glühender Vertreter eines Rechtsstaats geworden, der rückhaltlos aufklärt. Nur dann wird es einen Rechtsfrieden geben. Es spricht aber einiges dafür, dass der Fall noch aufgeklärt wird. Das liegt daran, dass bisher nur ein Teil der Whistleblower ausgesagt hat, aber sehr viel mehr auf ihre Gelegenheit warten. Sie warten einen Zeitpunkt ab, wo sie, ob anonym oder nicht, aussagen, ohne des Landesverrats bezichtigt zu werden.

Und: Es ist viel aufgeklärt worden. Wir wissen so viel über Täterstrukturen und ihre Motive, dass es zu herben Verurteilungen der Angeklagten kommen dürfte. Dies liegt auch an den zähen, hartnäckigen Bemühungen von Nebenklägern im Münchener Prozess wie Yavuz Narin und insgesamt elf Untersuchungsausschüssen und einer in Wellen interessierten Öffentlichkeit, die in die verbotenen Räume dieses undurchdringlich scheinenden Schlosses eingedrungen sind.

Wir wissen, wo der Knackpunkt immer wiederkehrender Entgleisungen der Sicherheit liegt: Nicht nur, aber doch vor allem das Bundesamt für Verfassungsschutz führt ein Eigenleben außerhalb der rechtsstaatlichen Einhegung und wird deswegen oft zum Sicherheitsrisiko. Es gilt, diese Institution im Ausnahmezustand unter demokratische Kontrolle zu rücken – und zwar gerade im Interesse einer vermehrten Sicherheit der Bevölkerung.

Lesetipp: Hajo Funke. Sicherheitsrisiko Verfassungsschutz. Staatsaffäre NSU: das V-Mann-Desaster und was daraus gelernt werden muss. VSA Verlag. Dezember 2017.


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