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Titel: 150 Millionen jährlich für Berater, ein Skandal – und Frau von der Leyen wird zunächst trotzdem von den meisten Medien geschont.

Datum: 28. September 2018 um 14:27 Uhr
Rubrik: Aktuelles, Audio-Podcast, Aufrüstung, Bundesregierung, Erosion der Demokratie, Lobbyismus und politische Korruption, Medienkritik
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Am Anfang der Woche wurde von Spiegel Online aus einem Gutachten des Bundesrechnungshofs zitiert. Es geht dabei um rechtswidrige Beraterleistungen, um freihändige Vergaben, fehlende Prüfungen und sonderbare Aufträge. Die Bundeswehr hat teure Berateraufträge freihändig und ohne Wettbewerb vergeben. Der Haushaltsausschuss wurde getäuscht. Berater haben Tagessätze zwischen 900 und 1700 € abgerechnet. Das ist für einen Tag das Doppelte der Rente vieler Menschen. Die meisten Medien hüllten sich in Schweigen. Von der Leyen wird geschont. Sanktionen wären aber dringend notwendig. Im Folgenden wird berichtet, die Beträge werden in Relation zu anderem gesetzt. Albrecht Müller

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Was ist geschehen, was steht im Gutachten des Rechnungshofs?

Dazu zunächst zwei Links auf zwei nacheinander erschienene Spiegel-online-Artikel. Wenn Sie diese überfliegen, haben Sie einen guten Überblick über den Skandal:

  1. 23.9.2018
    Ermittlungen des Rechnungshofes: Verteidigungsministerium vergab rechtswidrig millionenschwere Verträge mit Beratern (23.09.2018)

    Mit Unternehmensberatern will Ursula von der Leyen das Verteidigungsministerium effizienter machen. Doch nach SPIEGEL-Informationen hat der Rechnungshof aufgedeckt, dass von der Leyens Ressort zu Unrecht Millionen dafür ausgegeben hat.

    Quelle: SPON
  2. 25. September 2018, 13:19 Uhr
    Weiteres Rechnungshof-Gutachten
    Wehrressort zahlte bis zu 150 Millionen Euro jährlich an Berater

    Von Matthias Gebauer
    Ursula von der Leyen steht wegen millionenschwerer Berater-Etats in der Kritik. Der Rechnungshof berichtet nach SPIEGEL-Informationen in einem zusätzlichen Gutachten über freihändige Vergaben, fehlende Checks und obskure Aufträge.

    Quelle: SPON

Während am Anfang der Woche die erwähnten Spiegel-online-Artikel vom 23. und 25. September kaum ein Echo auslösten, ist jetzt ein bisschen Bewegung in die Medienszene geraten. Der Anlass ist die Sitzung des Haushaltsausschusses von gestern, über den Spiegel Online so berichtet:

28. September 2018, 05:57 Uhr
Berater-Chaos im Verteidigungsministerium
SPD setzt von der Leyen unter Druck

Von Matthias Gebauer

Wegen millionenschwerer Beraterverträge der Truppe gerät Ursula von der Leyen in Bedrängnis. Koalitionspartner SPD fordert eine schonungslose Aufklärung, die FDP spricht schon vom Untersuchungsausschuss.

Die Ermittlungen des Bundesrechnungshofs über Ungereimtheiten bei millionenschweren Beraterverträgen des Verteidigungsressorts entwickeln sich zu einer handfesten Affäre. Nach einer teils hitzigen Sitzung des Haushaltsausschusses am Donnerstag setzt die SPD Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und damit den Koalitionspartner CDU unter Druck.

“Die teils schwerwiegenden Vorwürfe müssen sehr schnell aufgeklärt werden”, sagte der SPD-Haushälter Dennis Rohde dem SPIEGEL. Rohde mahnte an, dass das Ministerium in den kommenden Wochen Fakten über alle Beraterverträge der letzten Jahre vorlegen müsse. Andernfalls wolle die SPD härtere Maßnahmen ergreifen.

Auch aus der Opposition setzte es Kritik an der Ministerin. “Ich erwarte, dass das Wehrressort jetzt grundsätzlich alle Auftragsvergaben an Unternehmensberater untersucht”, forderte der Grünen-Haushälter Tobias Lindner. “Die Innenrevision muss den Sachverhalt umfassend prüfen und aufklären”, so Lindner.

Aus den Reihen der FDP wurden sogar Forderungen nach einem Untersuchungsausschuss laut. “Wenn das Ministerium und die Koalition eine Aufklärung weiter blockieren, müssen die Vorgänge auf anderer Ebene, zum Beispiel in einem Untersuchungsausschuss, geklärt werden”, sagte der Haushälter Christian Dürr dem SPIEGEL.

Im Haushaltsausschuss des Bundestags verweigerte das Wehrressort nach Angaben von Teilnehmern jegliche Aussage zu zwei detaillierten Berichten des Rechnungshofs, über die der SPIEGEL in den vergangenen Tagen berichtet hatte. Statt aktuell auf die Vorwürfe einzugehen, so die Linie des Ministeriums, wolle man die Berichte der Prüfer von Mitte August erst eingehend prüfen.

Quelle: SPON

Es ist interessant, dass das Ministerium der Frau von der Leyen nach wie vor mauert. Das hat vermutlich seine „guten“Gründe.

Ein Versuch, die Relationen zu verdeutlichen und vermutliche skandalöse Zusammenhänge sichtbar zu machen:

  1. Viel zu hohe Ausgaben für Berater – in der Summe und pro Tag
    Das Bundesverteidigungsministerium ist bestens ausgestattet mit Personal. Zusätzliche Fachleute von außen machen unter diesen Umständen aus ökonomischen Gründen nur dann Sinn, wenn intern die Entscheidungsvorbereitung und die Bearbeitung von Projekten nicht möglich ist. 150 Millionen jährlich für Berater auszugeben, im Jahr 2016 sogar mehr als 200 Millionen alleine für die Reform der Rüstungsbeschaffung, ist rational nicht zu erklären.
    Auch Tagessätze von bis zu 1700 € sind nicht akzeptabel.
    Zum Vergleich nenne ich Ihnen mal die Sätze für Honorare und Gutachten, die die Planungsabteilung des Bundeskanzleramtes in den siebziger Jahren zur Verfügung hatte: 600.000 für Gutachten und 800.000 DM für Honorarverträge, also 1,4 Millionen. Für dieses Geld wurden damals mehrere Honorar-Vertragsmitarbeiter engagiert und gleichzeitig Gutachten vergeben, zum Beispiel ein Gutachten über das „rechte Potenzial“ in Deutschland, damals dann erschienen als rororo-aktuell. Oder ein Gutachten über die Einstellung der Menschen zur Fortsetzung des Dialogs oder seinen Abbruch nach der militärischen Intervention der Sowjetunion in Afghanistan im Dezember 1979. Oder 1978 eine Serie von Gruppenstudien und Analysen zur Frage, wie die Menschen in Deutschland zur Vermehrung und Kommerzialisierung der Fernsehprogramme stehen.
    Das ist lange her, es zeigt aber dennoch, dass die Relationen heute völlig aus dem Häuschen geraten sind.
  2. Missbrauch der Auslagerung in Beraterverträge.
    Beraterverträge werden mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür benutzt, auch Geschichten zu finanzieren, die haushaltsrechtlich nicht zu verantworten sind. Im vorliegenden Fall sind auch hohe Beträge und viele Beratungsleistungen ohne Ausschreibung, ja sogar teilweise ohne Begründung vergeben worden. Es wurden auch Beraterverträge mit Auftragnehmern abgeschlossen, die über ein weites Betätigungsfeld verfügen.
    Es ist nicht ausgeschlossen, dass Beziehungen genutzt worden, um einzelnen Personen und Firmen etwas Gutes zu tun. Und es ist nicht ausgeschlossen, dass Geld an die vergebenden Personen zurückfloss und schon gar nicht ist ausgeschlossen, dass die üppigen Honorare verwendet wurden, um andere Leistungen für die Auftraggeber zu erbringen. Zum Beispiel könnten über üppige Honorare PR-Leistungen für die Auftraggeber erbracht werden.
    In einem meiner früheren Arbeitsfelder hatte ich einmal den Fall, dass für eine lächerlich kleine Leistung über eine halbe Million DM bezahlt worden sind. Von dieser Dotation sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Beträge an den Auftraggeber zurückgeflossen. Dafür sprachen mehrere Indizien.
    Sie mögen diese Angaben vage finden. Da kann ich Ihnen nicht helfen. Wer einen überhöhten Betrag für eine Leistung bezahlt, wird in der Regel nicht angeben, was er dafür zurückbekommen hat oder was vom Auftragnehmer noch zusätzlich zur verabredeten Leistung geleistet worden ist. Schmiergelder und Zusatzleistungen werden nicht auf Plakate gedruckt und ausgehängt. Betrachten Sie deshalb meine obige Erläuterung als Anregung.

Der ganze Vorgang zeigt, dass die Bundeswehr und auch die Verteidigungsministerin von der Leyen geschont werden. Die meisten Medien favorisieren die Beteiligung an militärischen Einsätzen. Und vermutlich viele sehen in Frau von der Leyen eine Personalreserve der CDU. Deshalb geht man mit diesen vorsichtig um. Es wäre kein Wunder, wenn man den ganzen Skandal nach einigem Hin und Her in sich schlummern ließe.

Ein Ausweis von demokratischer Gesinnung und vom Funktionieren der demokratischen Willensbildung ist dies allerdings nicht.


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