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Titel: Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“

Datum: 7. Januar 2026 um 10:18 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech, Medienkritik
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„Tagesschau“ und „Heute“ berichten gar nicht über die inakzeptablen Sanktionen gegen Jacques Baud und deren zerstörerische Wirkung für die Debattenkultur. Und die Beiträge in privaten Mainstream-Medien vollführen einen grotesken Eiertanz zwischen Phrasen zur Meinungsfreiheit einerseits und Forderungen nach Zensur von „Desinformation“ andererseits. Es ist ein Trauerspiel. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

In den Nachrichtensendungen des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird der Fall Jacques Baud überhaupt nicht thematisiert – das ist zumindest das Ergebnis in den Suchfunktionen bei ZDF Heute, bei der „Tagesschau“ in der ARD sowie im Deutschlandfunk (Stand: heute 9.30 Uhr). Dass die Gebührenzahler also in den Nachrichtensendungen „ihrer“ Sender von der skandalösen Sanktionierung eines unbescholtenen Bürgers nichts erfahren, ist einerseits erwartungsgemäß. Aber andererseits ist es völlig unseriös und inakzeptabel: Der Fall ist von hoher Bedeutung, auch weil er durch seine (mutmaßlich gewünschte) einschüchternde Wirkung weit über die Person Baud hinausreicht.

Jacques Baud ist nicht der einzige (nicht-russische) Journalist, der von der EU sanktioniert wird, es trifft auch deutsche Journalisten wie Thomas Röper und Alina Lipp oder Hüseyin Doğru, Ohne die drangsalierten Kollegen Röper, Lipp und Doğru geringschätzen zu wollen, ist der Vorgang um Baud in meinen Augen aber noch mehr Schlüsselmoment, wie ich im Artikel „Der Skandal um Jacques Baud: Die EU, die ‚Gedankenverbrechen‘ und die Drohungen der Bundesregierung“ beschrieben habe.

Doppelte Standards in vielen deutschen Medienbeiträgen

Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich wie gesagt nicht mit dem Fall befasst, stammen die Berichte, die ich zum Vorgang um Jacques Baud aus den letzten Tagen finden konnte, aus privaten Medien. Dort wird also zumindest überhaupt vereinzelt über den Vorgang informiert, aber das geschieht durchgängig in einer doppelte Standards nutzenden und darum ebenfalls unseriösen Form.

Entweder wird der Weg gewählt, betont trocken zu berichten, wie es etwa die Süddeutsche Zeitung (SZ) in diesem Artikel praktiziert. Dagegen wäre nichts zu sagen, wenn man nicht sicher sein könnte, dass die Zeitung alle emotionalen Register ziehen würde, wenn ein ideologischer Gefährte Opfer von willkürlichen und mutmaßlich illegalen Sanktionen werden würde. Darum kann bereits die betonte Zurückhaltung im SZ-Artikel als das Messen mit zweierlei Maß empfunden werden. Und in Sätzen wie im folgenden scheint auch indirekt ein Unbehagen der SZ durch, dass sogar Personen mit der falschen Meinung „ungehindert“ im Parlament sitzen:

„Personen, die Verständnis für die Sichtweise Moskaus aufbringen und argumentieren, Putin agiere in Wahrheit nur defensiv, sitzen in Deutschland deshalb ungehindert in Parlamenten – oder sie schreiben auch als Journalistinnen und Journalisten in Medien wie der Jungen Welt oder Berliner Zeitung.“

Ideologische Zwickmühle

In eine ideologische Zwickmühle geraten manche deutsche Mainstream-Journalisten, weil sie die Sanktionierung der deutschen Aktivistinnen von „Hate Aid“ durch die USA gerne skandalisieren würden, gleichzeitig aber die Sanktionen der EU gegen Journalisten, Autoren und Publizisten wegen „falschen“ Meinungen möglichst tief hängen möchten. Der Spiegel hat in diesem Artikel zur „Einordnung“ mit einem besonders „unabhängigen“ Sanktionsexperten gesprochen – der versucht, die unüberbrückbaren Widersprüche zwischen den Sanktionen einerseits und den üblichen Phrasen zur Bedeutung der Meinungsfreiheit andererseits mit dem Wort „systematisch“ zu überbrücken:

„Benjamin Hilgenstock, Sanktionsexperte von der Kyiv School of Economics, sagt, die Fälle seien in keiner Weise vergleichbar mit den US-Sanktionen. ‚Es handelt sich um Fälle, bei denen nach Auffassung der EU systematisch russische Staatspropaganda verbreitet wurde.‘ Allein einzelne falsche Behauptungen über Russlands Krieg gegen die Ukraine aufzustellen, reiche nicht aus.“

Mit der Vokabel „systematisch“ möchte sich auch die EU-Kommission laut Spiegel aus der Affäre ziehen:

„Auch aus der EU-Kommission heißt es, niemand sei wegen anderer Meinungen oder Falschbehauptungen auf der Liste gelandet, sondern wegen systematischer Unterstützung der russischen Kriegspropaganda. Juristisch fußt das auf EU-Verträgen, wonach Personen sanktioniert werden können, ‚die die internationale Ordnung‘ bedrohen.“

„Es gibt kein Recht darauf, gefährlichen Unsinn zu verbreiten“

Die Welt hat dagegen dem Schweizer Publizisten Roger Köppel einen Platz für einen Kommentar zur Causa Jacques Baud eingeräumt. Ich bin mit Köppel oft nicht einer Meinung, aber in diesem Text findet er zum Teil Formulierungen, die dem Skandal angemessen sind und die man in anderen großen deutschen Medien schmerzlich vermisst. Köppel schreibt über den Umgang mit dem „früheren Generalstabsoberst, Nachrichtenoffizier, angesehenen Friedensdiplomat in Diensten unseres Außenministeriums, Beauftragten von Kofi Annan bei der Uno und, zuletzt, Nato-Emissär der ‘Partnerschaft für Frieden’ im Ukraine-Krieg“ Jacques Baud etwa:

„Man muss sich den ungeheuerlichen Vorgang vor Augen halten: Die EU bestraft Jacques Baud mit harten persönlichen Sanktionen, weil er sein europäisches Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nimmt. Baud verletzte kein Gesetz, brach keine Regel, und selbst wenn der Vorwurf zuträfe, er würde ‚russische Propaganda’ in Umlauf bringen, was er beileibe nicht tut, dann wäre das kein Delikt, und keine politische Instanz, die sich demokratisch und rechtsstaatlich nennt, dürfte ihn deswegen mit Sanktionen belegen, skandalöserweise auch noch ohne jedes rechtliche Gehör. Freie Gesellschaften verbieten ‚falsche‘ Meinungen nicht. Sie widerlegen sie.“

Das war der Redaktion der Welt dann wohl doch zu deutlich, um es allein stehen zu lassen – darum hat die Ressortleiterin Außenpolitik einen umso unseriöseren Text dagegengestellt, der so überschrieben ist:

„Es gibt kein Recht darauf, gefährlichen Unsinn zu verbreiten.“

Im Folgenden soll auch in diesem Artikel der Anschein einer abwägenden Debatte erzeugt werden. Aber immer wieder scheinen die doppelten Standards durch. So müsse die Debatte um Meinungsfreiheit geführt werden, aber doch bitte selektiv „mit den richtigen Argumenten und vor allem mit Vertretern, denen an der Wahrheit gelegen ist – und nicht daran, Putins Narrative zu verbreiten“. Die indirekte Aussage, dass Meinungsfreiheit schön und gut sei, dass man es damit aber auch nicht übertreiben dürfe, wird weiter ausgeführt:

„Gefährlich wird es aber, wenn Menschen unter dem angeblichen Deckmantel der Meinungsfreiheit Unwahrheiten verbreiten, die das Potenzial haben, den so eminent wichtigen Diskurs in einer demokratischen Gesellschaft zu stören und diese zu beschädigen, gar zu untergraben. Und noch gefährlicher wird es, wenn sie damit den Job derjenigen erledigen, deren Ziel es ist, ebendiese demokratischen Gesellschaften abzuschaffen.“

Streckenweise gleitet der Artikel dann stilistisch in den beim Thema üblichen Propagandaduktus ab:

„Putin ist ein Meister darin, sein Gift in westliche Gesellschaft tropfen zu lassen. Man stellt sich förmlich vor, wie er sich die Hände reibt, weil so viele Europäer seine wahrheitswidrigen Narrative verbreiten und glauben.“

Und mit dem folgenden Satz wird indirekt behauptet, dass die von der EU sanktionierten Inhalte „unwahre Tatsachenbehauptungen“ seien, was unter anderem im Fall Baud zurückgewiesen werden muss:

„Muss eine liberale Demokratie aushalten, dass auch Unwahrheiten verbreitet werden dürfen, selbst wenn das denjenigen nützt, die eben jene liberale Demokratie abschaffen wollen? Wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unwahrer Tatsachenbehauptung?“

„Verbreitung von Desinformation und Propaganda“

Die Stoßrichtung „Meinungsfreiheit ist wichtig, aber …“ praktiziert auch die taz im Kommentar „EU-Sanktionen gegen Schweizer: Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“, in dem es etwa heißt:

„Die Meinungsfreiheit ist in einer Demokratie ein hohes Gut, das geschützt werden muss. Doch die Meinungsfreiheit bedeutet nicht die Freiheit, unwahre Tatsachenbehauptungen in die Welt zu streuen. Sie bedeutet auch nicht die uneingeschränkte Freiheit, Propaganda auf professionelle Art zu verbreiten, um die Kriegsziele eines autoritären Regimes zu unterstützen. Und die liberale Demokratie muss auch wehrhaft sein.“

Im Text folgen Behauptungen wie diese:

„Dass aber sowohl Baud als auch Köppel Russlands Kriegsführung durch die Verbreitung von Desinformation und Propaganda publizistisch unterstützen, steht außer Frage. Mit ihren Texten unterstützen sie einen brutalen Angriffskrieg in der Ukraine samt horrenden Kriegsverbrechen gegen Zivilisten.“

Wer definiert den Begriff „Desinformation“?

Das Fazit aus der hier zitierten deutschen Berichterstattung: Viele große deutsche Medien verschweigen den Vorgang, hängen ihn bewusst tief oder sie versuchen teils gar, ihn indirekt zu rechtfertigen. Die mangelnde echte Solidarität mit Jacques Baud könnte sich auf lange Sicht aber rächen – in einem früheren Artikel hatte ich dazu geschrieben:

„Die Solidarität mit Baud in den großen deutschen Medien ist so gut wie nicht vorhanden – man stelle sich das emotionale Feuerwerk vor, das sie abbrennen würden, wenn Baud ein Bürger wäre, dem Russland die Konten sperrt. Dieses Verhalten ist erwartungsgemäß, darum aber nicht weniger bedauerlich: Die Solidarität in solchen Fällen sollte sich über inhaltliche Differenzen hinwegsetzen – übrigens auch aus Egoismus: Man könnte sonst der Nächste sein, der wegen einer „falschen“ Meinung ohne Konto und Reisefreiheit dasteht.“

Dazu kommt eine teils sehr unreife Art der Argumentation: So wird in den hier zitierten Texten an keiner Stelle angemessen verdeutlicht, dass die Deutungshoheit über den Begriff „Desinformation“ ein gefährlicher Freifahrtschein für die Unterdrückung unbequemer Meinungen sein kann. Man kann auch die verteidigende Berichterstattung in vielen großen deutschen Medien (vor allem in der Zeit vor Trumps Präsidentschaft) zu den zahlreichen blutigen US-Militäreinsätzen der letzten Jahrzehnte als Desinformation empfinden – ich würde aber auch hier die Verfasser der betreffenden Beiträge dagegen verteidigen, dass sie für das Äußern ihrer Meinung mit willkürlichen EU-Sanktionen bestraft werden.

Mit ihrem Verhalten zum Fall Baud verteidigen viele Mainstream-Journalisten also (erwartungsgemäß) nicht das „Prinzip Meinungsfreiheit“, sondern sie beschädigen es massiv: Indem sie mit der Nutzung doppelter Standards der einen Seite indirekt das Recht einräumen, die andere Seite durch Willkür, Sanktionen und Einschüchterung zum Schweigen zu bringen.

Titelbild: Jacques Baud beim 36. Pleisweiler Gespräch / NachDenkSeiten


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