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Titel: Lieferketten: Wohlstand ohne Verantwortung – wenn Menschenrechte optional werden (Serie zu den Sozial-„Reformen“, Folge X)

Datum: 2. Oktober 2026 um 14:00 Uhr
Rubrik: Bundesregierung, Erosion der Demokratie, Globalisierung, Wirtschaftspolitik und Konjunktur
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Die Bundesregierung verspricht bezüglich Lieferketten weniger Bürokratie bei unveränderten Menschenrechtsstandards, doch beschränkt sie die Kontrolle derselben und nimmt sich selbst die Instrumente zur Durchsetzung unternehmerischer Pflichten. Betroffen sind Schutzinstrumente für Hunderttausende von Menschen, deren Gesundheit, Lebenszeit und Lebensgrundlagen jetzt in den betrieblichen Kostenrechnungen kaum noch vorkommen. Von Detlef Koch.

Links zu den anderen Folgen der Serie finden sich unter dem Artikel.

Entlastung par ordre du mufti

Am 26. September 2025 griff die Bundesregierung unmittelbar in die Durchsetzung des Lieferkettenschutzgesetzes (LkSG) ein. Das Wirtschaftsministerium wies das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Einvernehmen mit dem Arbeitsministerium an, Unternehmensberichte nicht weiter zu prüfen.

Nur damit man das richtig versteht: Am 26. September 2025 war das LkSG noch voll gültiges Bundesrecht und der Gesetzentwurf zur Änderung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal im Bundestag beraten worden. Die Koalition tut hier gerade so, als ob Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes nur ein Vorschlag wäre. Um es hier nochmal deutlich zu sagen: Der rechtsstaatliche Grundsatz ist eindeutig, denn nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die Exekutive an Gesetz und Recht gebunden. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellt unmissverständlich klar, dass der Gesetzesvollzug nicht zur Disposition der Verwaltung steht und sie geltendes Recht anwenden muss.

Aber damit nicht genug. Bußgeldverfahren zu Tatbeständen, die der Regierungsentwurf streichen wollte, sollten auch eingestellt werden und es sollten auch keine neuen Bußgeldverfahren eröffnet werden.[1] Bei danach noch verbleibenden Tatbeständen sollten hohe Hürden gelten und das Ministerium verlangte eine äußerst zurückhaltende Verfolgung von Verstößen.[2]

Amtliche Hinweise bestätigen die Einstellung der Berichtsprüfung zum 1. Oktober 2025[3] und trotzdem versicherte die Bundesregierung den Bürgern, Menschenrechtsstandards würden nicht abgesenkt werden.[4] Müssen wir uns ernsthaft fragen, welchen Schutz die Regierung den Millionen Opfern garantieren will, wenn der Staat seine Instrumente zur Durchsetzung von menschenrechtlichen Standards auf dem blutigen Altar neoliberaler Wirtschaftslogik kampflos opfert? Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, dass weltweit jährlich rund 2,93 Millionen Menschen infolge arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen qualvoll sterben. Rund 89 Prozent dieser Todesfälle allein gehen auf arbeitsbedingte Erkrankungen zurück und etwa 11 Prozent auf tödliche Arbeitsunfälle.[5] Unsere Bundesregierung ist nun Teil dieses Systems.

Wo der Staat nicht mehr hinschaut

Die neuen Gesetzesvorhaben verhindern äußerst wirksam die Nachprüfbarkeit von Verstößen und Unternehmen können immer leichter ihrer Rechenschaftspflicht entkommen.

Wie begrenzt die Aufsicht jetzt arbeitet, zeigt eine Regierungsantwort vom Juli 2026. 2025 waren etwa 1.100 anlasslose risikobasierte Kontrollen vorgesehen, eröffnet wurden lächerliche 308.[6] Neue Kontrollen dieser Art wurden 2026 gegenüber externen Hinweisen und auf Antrag sogar zurückgestellt.

Auch wenn Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen nicht gleich zum Antragsdelikt werden, kann der Vollzug aber faktisch stärker davon abhängen, dass Betroffene oder Organisationen einen Verstoß überhaupt erst bemerken, dokumentieren und der Behörde melden. Wie ein siebenjähriger Kobalt-Sklave in einer kongolesischen Mine[7] eine juristisch belastbare Beschwerde verfassen kann, verraten weder die Reform noch der Kanzler mit „christlichem Menschenbild“. Wer staatliche Kontrolle zurückfährt und stärker auf Beschwerden setzt, verlagert Verantwortung auf diejenigen, die sich am wenigsten wehren können.

Sogar europäisch unterstützte die Bundesregierung den Rückbau. Im Mai 2025 erklärte ihr Sprecher ganz euphemistisch das Ziel, die Lieferkettenrichtlinie in ihrer Wirkung zu verschlanken.[8] Die beschlossene Reform begrenzt den allgemeinen Anwendungsbereich für EU-Unternehmen auf mehr als 5.000 Beschäftigte und über 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Klimaplanpflicht und harmonisiertes europäisches Haftungsregime entfallen. Nationale Haftung bleibt möglich. Die abgespeckten Unternehmenspflichten sollen grundsätzlich ab Juli 2029 gelten. Für diesen europäischen Beschluss tragen mehrere Institutionen und Regierungen Verantwortung.[9]

Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann

Ungleiche Machtverhältnisse prägen diese globalen Lieferketten, denn wer über Aufträge und Marktzugang entscheiden kann, kann in Folge auch Preise und Bedingungen diktieren. Ein Zulieferer mit wenigen Großkunden kann sich dem schwer entziehen.

Eine ILO-Befragung von 1.454 Zulieferern in 87 Ländern zeigt dieses Gefälle nur zu deutlich. 54 Prozent galten als stark von einzelnen Abnehmern abhängig, in der Bekleidungsindustrie waren es rund 75 Prozent. 52 Prozent der befragten Textil- und Bekleidungsunternehmen hatten Aufträge unter Produktionskosten angenommen. Von den Zulieferern, die unter Kosten verkauften, nannten 77 Prozent die Aussicht auf künftige Aufträge als Grund. 29 Prozent berichteten, solche Preise könnten die Zahlung von Löhnen oder Überstunden erschweren.[10]

Niedrige Einkaufspreise bleiben damit nicht in der Bilanz des Zulieferers – sie können bis zu den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten durchschlagen. Die internationale Arbeitsteilung besitzt eine koloniale Vorgeschichte. Eine Studie zu Frankreich und seinen früheren Kolonien untersucht den Handel von 1962 bis 2015 und zeigt die Bedeutung dieses Erbes für ungleiche Austauschverhältnisse.[11]

Transparenz und durchsetzbare Pflichten für Unternehmer und Konzernchefs wären wichtige Gegengewichte gewesen. Ihr Abbau entlastet Akteure, deren wirtschaftliche Macht bereits jetzt schon größer ist.

Die Tränen in der Billigware

Was diese Verteilung im Alltag bedeutet, dokumentierte Human Rights Watch 2018 in Guinea.[12] Frauen aus Bergbauregionen berichteten von längeren Wegen und Wartezeiten beim Wasserholen. Wo Landentschädigungen gezahlt wurden, gelangten sie häufig an männliche Haushalts- oder Gemeindevorstände. Frauen verloren damit eine gemeinsam genutzte Lebensgrundlage, ohne gleichermaßen über ihren finanziellen Ersatz verfügen zu können. Die Ursachen einzelner Wasserprobleme ließen sich mangels ausreichender Messdaten nicht überall eindeutig bestimmen.

Wasser beschaffen, Nahrung sichern und Angehörige versorgen sind gesellschaftlich notwendige Arbeiten. Zusätzliche Stunden dafür fehlen bei Erwerbsarbeit, Erholung und politischer Beteiligung. Geschlechtergerechtigkeit verlangt eigene Mitsprache und Zugang zu Abhilfe für Frauen.

Gemeinden verhandeln mit dem Bauxitunternehmen CBG über ihre Rechte. Die Vermittlungsstelle CAO berichtet 2026 über neue Brunnen, verbesserte Wasserzugänge und Vereinbarungen zu Beschwerden.[13] Diese Fortschritte zeigen, weshalb Informationen und unabhängige Unterstützung zählen. Die von der Merz-Regierung ausgesetzte Berichtsprüfung betrifft gerade ein Instrument, das unternehmerische Versprechen überprüfbar machen soll.

Wenn ein Zuhause zum Abbaugebiet wird

Für Menschen auf dem Land bedeutet ein Acker weit mehr als Nahrung und Einkommen. In Dörfern des Globalen Südens teilen sich Bewohner Wasser, sie nutzen die Schule und helfen einander. Große Bergbau-Konsortien können intakte soziale Gemeinschaften über Nacht unwiederbringlich zerstören. Amnesty International und die kongolesische Organisation IBGDH dokumentierten Vertreibungen im Kupfer- und Kobaltbergbau seit Jahren.[14] Selbst wenn die Nachhaltigkeitsrichtlinie, wie die des KfW-Rohstofffonds, umfangreiche Umwelt- und Sozialprüfungen vorsieht, enthält sie jedoch eine weitgefasste Ausnahmeklausel. Der Bund kann im Einzelfall sogar ganz oder teilweise von den Anforderungen der Richtlinie abweichen. Welche Schutzvorgaben dabei entfallen dürfen und nach welchen Kriterien solche Ausnahmen beschlossen werden, legt die Richtlinie in schlauer Weise nicht näher fest.

Dass Arten und Lebensräume einen Eigenwert weit über den Geldwert hinaus besitzen, bildet sich in den Reformen überhaupt nicht ab. Wissenschaftler, Aktivisten und ein vielstimmiger Chor aus der Zivilgesellschaft werden nicht müde zu betonen, dass ökologische Vorsorge Grenzen setzen muss, bevor künftige Generationen vor unumkehrbaren Verlusten stehen.

Die Belastung im Körper

Im Kobaltbergbau dokumentierten Amnesty und Afrewatch bei ihrer Feldrecherche 2015 Schwerst- und Kinderarbeit, lange Arbeitstage und fehlenden Schutz.[15] Erwachsene schilderten Atembeschwerden. Der US-Historiker David Northrup, der die Arbeitssituation im Kongo eingehend erforscht hat, kam zu dem Schluss, dass sich die Form der Sklaverei somit mehr verändert als ihr Wesen.[16]

Eine 2018 veröffentlichte Studie von Banza Lubaba Nkulu und Kollegen untersuchte Bewohner eines zum Abbaugebiet gewordenen Viertels in Kolwezi.[17] Gegenüber einer Vergleichsgruppe fand sie deutlich erhöhte Kobaltwerte in Blut und Urin. Bei exponierten Kindern zeigten sich Hinweise auf oxidative DNA-Schädigung. Die untersuchten Kinder waren dabei nicht einmal selbst im Bergbau beschäftigt. Allein schon ihr Wohnumfeld setzte sie der Belastung aus.

Hier entfaltet die Demontage des Lieferkettengesetzes seine potenziell gesundheitsgefährdende Wirkung. Erfasste der bisherige Bußgeldkatalog fehlerhafte oder unterlassene Risikoanalysen, soll dieser Bußgeldkatalog entfallen. Auch wenn die Analysepflicht fortbesteht, können fehlerhafte oder unterlassene Risikoanalysen nicht mehr sanktioniert werden. Die Regierung nimmt so ein Druckmittel zur frühzeitigen Gefahrenklärung zurück, ohne jede Schutzpflicht aufzuheben.

Die Blutspur der Gewinnmaximierung

Am 11. September 2012 brannte die Textilfabrik Ali Enterprises in Karatschi. Mehr als 250 Beschäftigte starben, weitere wurden verletzt. Hauptabnehmer war der deutsche Discounter KiK. Der Zusammenhang mit Deutschland besteht hier in einer konkreten Geschäftsbeziehung.

Die ILO dokumentiert die Entschädigungsgeschichte: KiK stellte 2012 eine Million US-Dollar Soforthilfe bereit.[18] Auch öffentliche Sicherungssysteme zahlten. Ein zusätzliches Paket von 5,15 Millionen Dollar wurde 2016 vereinbart. Regelmäßige Auszahlungen begannen im Mai 2018. Trotz früherer Hilfe kam diese zusätzliche Absicherung erst mehr als fünf Jahre nach dem Brand bei den Betroffenen an.

Die Betroffenen versuchten auch, Verantwortung gerichtlich durchzusetzen. Das Landgericht Dortmund wies die Klage gegen KiK 2019 wegen Verjährung ab.[19] Ob die Ansprüche nach pakistanischem Recht dem Grunde nach bestanden, blieb deshalb ungeklärt. Das Urteil bestätigte nicht, dass KiK seinen Pflichten vollständig nachgekommen war. Die Kläger erhielten daher auch keine gerichtlich zugesprochene Entschädigung. Rechte brauchen erreichbare Gerichte, verfügbare Beweise und praktikable Fristen.

Beim Einsturz von Rana Plaza in Bangladesch starben 2013 nach ILO-Angaben 1.134 Menschen. Die ILO-Dokumentation beschreibt staatliche Soforthilfe und kostenlose Rehabilitation durch gemeinnützige Einrichtungen, während den Arbeitgebern die Mittel zur Entschädigung fehlten.[20] Später beteiligten sich Unternehmen an der gemeinsamen Finanzierung.

In Brumadinho herrschten Tod und die Zerstörung. Am 25. Januar 2019 brach der Damm eines Rückhaltebeckens der Vale-Eisenerzmine Córrego do Feijão. Der damalige UN-Sonderberichterstatter Baskut Tuncak berichtete, dass beim Bruch des Rückhaltebeckens Córrego do Feijão in Brumadinho im Januar 2019 insgesamt 270 Menschen starben.[21] Die meisten Opfer waren Beschäftigte des Bergbaukonzerns Vale. Viele Beschäftigte befanden sich in der Kantine unterhalb des Beckens. Er berichtete nach Gesprächen vor Ort von der schweren seelischen Belastung der Angehörigen.

Vale finanziert ein umfangreiches Reparationsprogramm. Die staatliche Bilanz vom Februar 2026 nennt mehr als 20 Milliarden Reais[22] eingesetzte Mittel.[23] Das belegt erhebliche Unternehmensleistungen, aber keine vollständige Wiedergutmachung. Ein Geldbetrag misst nicht den Wert eines verlorenen Menschenlebens. Eine dauerhaft veränderte Flusslandschaft lässt sich durch eine Buchung nicht zurückholen.

Verantwortung beginnt vor dem nächsten Schaden

Diese schrecklichen Katastrophen gingen der Merz-Regierung voraus und sie sollten für die Koalition Ansporn sein für eine Politik, die all jene Menschen schützt, die unseren Wohlstand schaffen. Wer aber im Angesicht der Schwere der Katastrophen, dem furchtbare Leid, das sie verursachten, den Spätfolgen für die Gesundheit der Betroffenen, der Zerstörung der Lebensgrundlagen und den tiefgreifenden Umweltzerstörungen heute bestehende Schutzinstrumente schwächt, ist ohne Herzensbildung, Mitgefühl und politischen Anstand.

Titelbild: Wirestock Creators / Shutterstock


[«1] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste (2025): Aussetzbarkeit des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). WD 3 – 3000 – 088/25. Berlin: Deutscher Bundestag.

[«2] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) (2025): Sofortige Entlastung für Unternehmen – BMWE weist BAFA zu Zurückhaltung beim Lieferkettengesetz an. Pressemitteilung vom 26. September 2025. Berlin: BMWE.

[«3] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2025): Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz. Stand: 21. November 2025. Berlin: BMAS, insbesondere Abschnitt 13.

[«4] Bundesregierung (2025): Unternehmen werden von Bürokratie entlastet. Mitteilung vom 3. September 2025. Berlin.

[«5] International Labour Organization (ILO) (2026): Safety and health at work. Geneva: International Labour Organization.

[«6] Bundesregierung (2026): Personalausstattung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beim Vollzug des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und Folgen für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Antwort auf eine Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 21/7228 vom 21. Juli 2026. Berlin: Deutscher Bundestag, S. 5.

[«7] Amnesty International (2016): Is my phone powered by child labour? 10. Juni 2016. London: Amnesty International.

[«8] Bundesregierung (2025): Regierungspressekonferenz vom 21. Mai 2025. Berlin. Aussagen zur europäischen Lieferkettenrichtlinie.

[«9] Rat der Europäischen Union (2026): Council signs off simplification of sustainability reporting and due diligence requirements to boost EU competitiveness. Pressemitteilung vom 24. Februar 2026. Brüssel.

[«10] Vaughan-Whitehead, D. und Pinedo Caro, L. (2017): Purchasing practices and working conditions in global supply chains: Global Survey results. INWORK Issue Brief No. 10. Geneva: International Labour Office, insbesondere S. 6–11.

[«11] Infante-Amate, Juan / Krausmann, Fridolin (2019): Trade, Ecologically Unequal Exchange and Colonial Legacy: The Case of France and its Former Colonies (1962–2015). Ecological Economics, 156, S. 98–109. DOI: 10.1016/j.ecolecon.2018.09.013.

[«12] Human Rights Watch (HRW) (2018): “What Do We Get Out of It?” The Human Rights Impact of Bauxite Mining in Guinea. Bericht vom 4. Oktober 2018. Abschnitte zu Landrechten, Wasserzugang und Auswirkungen auf Frauen.

[«13] Office of the Compliance Advisor Ombudsman (CAO) (2026): Paths to Trust: Inside Guinea’s Evolving Dialogue Between Communities and Mining Industry. Bericht vom 12. Februar 2026.

[«14] Amnesty International / Initiative pour la Bonne Gouvernance et les Droits Humains (IBGDH) (2023): Powering Change or Business as Usual? Forced Evictions at Industrial Cobalt and Copper Mines in the Democratic Republic of the Congo. London: Amnesty International. Index AFR 62/7009/2023, insbesondere S. 85–89.

[«15] Amnesty International / African Resources Watch (Afrewatch) (2016): “This Is What We Die For”: Human Rights Abuses in the Democratic Republic of the Congo Power the Global Trade in Cobalt. London: Amnesty International. Index AFR 62/3183/2016, insbesondere S. 21–31. Feldrecherche 2015.

[«16] Southern Africa Resource Watch (SARW) / Open Society Initiative for Southern Africa (OSISA) (2012): Conflict Gold to Criminal Gold: The New Face of Artisanal Gold Mining in Congo.

[«17] Banza Lubaba Nkulu et al. (2018): Sustainability of artisanal mining of cobalt in DR Congo.

[«18] International Labour Organization (ILO) (2018): Victims of 2012 Ali Enterprises factory fire receive additional compensation. Mitteilung vom 20. Mai 2018.

[«19] Landgericht Dortmund (2019): Urteil vom 10. Januar 2019 – 7 O 95/15. ECLI:DE:LGDO:2019:0110.7O95.15.00, insbesondere Rn. 28–34.

[«20] International Labour Office (ILO) (2015): Bangladesh: Rana Plaza Compensation Scheme. Technical report on the scheme design and operationalization, and lessons learnt. Genf: ILO. ILO/TF/Bangladesh/R.1, S. 1–2.

[«21] Tuncak, B. (2021): Visit to Brazil. Report of the Special Rapporteur on the implications for human rights of the environmentally sound management and disposal of hazardous substances and wastes. UN Human Rights Council, A/HRC/45/12/Add.2, 5 August 2021, S. 4, Rn. 15. Geneva: United Nations.

[«22] 20 Milliarden brasilianische Reais entsprachen 2021 kaufkraftbereinigt ungefähr sechs Milliarden Euro in Deutschland.

[«23] Agência Minas Gerais (2026): Acordo de Brumadinho completa cinco anos com mais de R$ 20 bilhões investidos e mais de 300 projetos em andamento. Mitteilung vom 4. Februar 2026. Governo de Minas Gerais.


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