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Vereinbarungen gebrochen, Vertrauen verspielt – Wie sich der Kreml vom Westen betrogen fühlt

Vereinbarungen gebrochen, Vertrauen verspielt – Wie sich der Kreml vom Westen betrogen fühlt

Von der NATO-Osterweiterung seit 1999 über das Protokoll von Minsk 2015 und die ukrainisch-russischen Friedensverhandlungen vom März 2022 bis zu den Getreideabkommen dieser Tage machte Moskau bittere Erfahrungen mit dem Westen, die führende politische Kreise zunehmend als Verrat an Russland interpretieren. Wir wollen uns in der Folge diese Sichtweise genauer ansehen, ohne dafür die militärischen Antworten der russischen Seite gutheißen zu müssen. Von Hannes Hofbauer.

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Hinweise des Tages

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (AT)

Zeit für die Ausweisung des israelischen Botschafters

Zeit für die Ausweisung des israelischen Botschafters

Ron Prosor ist Israels aktueller Botschaft in Deutschland und seine bisherige Amtszeit ist von Ungeheuerlichkeiten und Skandalen gekennzeichnet. Seine Linie ist es, jede Kritik an der Politik des Staates Israels mit dem Vorwurf des Antisemitismus abzublocken. In der israelischen Community sorgt dies für scharfe Kritik, so dass es unlängst zu einem Eklat kam – Prosor wurde aus einem Café, das in Berlin von einem jüdischen Israeli betrieben wird, ausgewiesen. Unser Autor Shir Hever findet, dass die Bundesrepublik dem Beispiel des Cafébetreiber folgen sollte.

Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion.

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