Marcus Klöckner ist Redakteur der NachDenkSeiten. Als Journalist und Autor beobachtet, analysiert und kommentiert er die Entwicklungen in Politik, Medien und Gesellschaft seit vielen Jahren. Herrschafts- und Medienkritik sind Kennzeichen seiner Arbeit. In seinem aktuellen Buch „Kriegstüchtig – Deutschlands Mobilmachung an der Heimatfront“ liefert der mehrfache Spiegel-Bestsellerautor ein Plädoyer gegen die Politik der Aufrüstung. In seinen Büchern „Sabotierte Wirklichkeit – Wenn Journalismus zur Glaubenslehre wird“ und „Zombiejournalismus – Was kommt nach dem Tod der Meinungsfreiheit?“ zeigt Klöckner auf, wie sich in den Medien eine Form der Zensur durch die soziale Zusammensetzung im journalistischen Feld vollzieht und der Meinungskorridor immer weiter verengt wird. „Bei den zentralen gesellschaftlichen und politischen Themen sind viele Beiträge aus den großen Medien weitestgehend journalistisch entkernt und ideologisch an die vorherrschende Politik angepasst“, sagt Klöckner. Klöckner studierte Soziologie, Medienwissenschaften und Amerikanistik an der Philipps-Universität in Marburg. Auf Twitter kommentiert er kurzgefasst unter “KlocknerMarcus” aktuelle Entwicklungen.
Beiträge von Marcus Klöckner
Merz und Klingbeil im Tarnfleck: Solche Bilder braucht die Öffentlichkeit, wenn sie sich in der politisch herbeifantasierten „Zeitenwende“ verfangen soll

„Truppenbesuch: Merz und Klingbeil beim Heer“ – so lautet die Überschrift zu einem ARD-Beitrag. Was der Bundeskanzler der Republik und der Vizekanzler dort machen, bleibt unklar – selbst wenn die ARD erklärt und erklärt. Die Landstreitkräfte haben, so heißt es, in Munster gezeigt, „wie sie altbekannte Waffensysteme mit Drohnen und KI-Aufklärung kombinieren“. Man möchte sagen: Ist ja schön und gut. Nur: Nichts daran ist schön und gut. Und warum die Führungsspitze der Republik sich Kriegsgerät vor den Augen von Medienvertretern zeigen lassen muss, das verstehe, wer will. Sinn ergibt das nicht. Zumindest nicht, wenn man noch bei Sinnen ist. Eine launige Betrachtung von Marcus Klöckner.
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Juraprofessor Martin Schwab: „Solche Richter können gar nicht unabhängig sein“/Coronaverfahren Julia Neigel (Interview Teil 2)

„Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme“, sagt Jura-Professor Martin Schwab im zweiten Teil des Interviews mit den NachDenkSeiten in Sachen Corona-Verfahren Julia Neigel. In diesem Interview bekräftigen Schwab und die Künstlerin Neigel ihre Kritik an der sächsischen Justiz. „Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen“, sagt Schwab. Detailliert schildert Neigel, wie ihr Juristenteam in ihrem Verfahren gegen die Corona-Maßnahmen vorgeht und was sie erlebt hat. Sie spricht von einem „dunklen Mittelalter des Rechtsstaates“ und sagt, scheinbar sei verdecktes Ziel im Prozess, einen „Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden“. Im Hinblick auf einige Corona-Maßnahmen begründet die Sängerin, warum sie darin ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sieht. Von Marcus Klöckner.
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Julia Neigel, die Coronamaßnahmen und die Justiz in Sachsen: „Justitia ist nicht blind und gerecht, sondern erstickt im Klüngel und Filz“ (Interview Teil 1)

„All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich hätte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir!“ Mit dieser Entscheidung begann 2021 der juristische Klageweg der Sängerin Julia Neigel gegen den Freistaat Sachsen. Von damals bis heute ist viel passiert. Die Künstlerin hat nun Strafanzeige gegen insgesamt zwölf Personen erstattet. Unter anderem geht es um Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt, es geht um ein Urteil, das bereits im Ergebnis in weiten Teilen drei Jahre vor Prozessende ausgearbeitet gewesen sein soll. Und dann ist da noch eine Coronaverordnung mit weitreichenden Auswirkungen auf die Bürger des Freistaats, die aber laut Neigel rechtlich noch gar nicht in Kraft war, Stichwort: Haftungsansprüche. In einem ausführlichen, zweiteiligen NachDenkSeiten-Interview nehmen Neigel und einer ihrer Prozessvertreter, der Juraprofessor Martin Schwab, Stellung. Von Marcus Klöckner.
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Besuche von Bundeswehroffizieren an Schulen stark gestiegen – Schulen unterstützen den Griff nach der Jugend

Das Projekt Kriegstüchtigkeit spüren auch die Schüler in Deutschland: Alleine in den ersten Monaten des Jahres 2026 hat sich die Zahl der Bundeswehrvertreter, die Schulen besuchen, seit 2021 verdoppelt. Das hat die Linkspartei durch eine Anfrage an die Bundesregierung hervorgebracht. Über 2.000 Mal haben Bundeswehrangehörige Schulen besucht. Ein wichtiges Detail gilt es zu berücksichtigen: Im Wesentlichen kommen die Offiziere der Bundeswehr nur auf Einladung der Schulen – und im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zwischen einzelnen Bundesländern, wie etwa in Hessen und Bayern. Zwei Dinge werden klar. Erstens: Der Griff der Bundeswehr nach den Schülern ist längst Realität. Zweitens: Die Schulen trifft schwere Schuld. Lehrer bereiten mit den Weg zum Zugriff der Bundeswehr auf die Gehirne der ihnen Anvertrauten. Das ist eine Schande und unverantwortlich. Aber auch: Wo bleibt die Gegenwehr der Eltern? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.
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Kein Staat darf das Recht haben, einen Staatsbürger zum Töten zu zwingen

Boris Pistorius äußerte sich am Wochenende zur Regel im neuen Wehrdienstgesetz, wonach sich Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren bei längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung erteilen lassen müssen. Der Verteidigungsminister sprach davon, die Regelung sei „seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens niemandem aufgefallen“. „Weder mir oder meinem Haus noch dem Kabinett oder dem Parlament – und auch den Medien erst später. Wenn so ein Fehler auftritt, gilt es, so schnell wie möglich für Klarheit zu sorgen: Wir haben dies per Erlass und Allgemeinverfügung getan.“ Also, alles gut? Nein, das eigentliche Problem ist nicht gelöst. Die Regelung kann jederzeit scharfgestellt werden, sobald eine allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt wird – und im Spannungs- und Verteidigungsfall gilt sie ohnehin. Die Existenz der Regelung ist für eine freie Gesellschaft eine Zumutung (siehe zum Thema auch: Alles wieder ruhig um das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz). Ein Kommentar von Marcus Klöckner.
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