Wolfgang Lieb

Beiträge von Wolfgang Lieb

Hinweise des Tages

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Persönlicher Misserfolg als Grund für die Distanz zur Demokratie?

Unzufrieden mit dem Funktionieren der Demokratie sind nach einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung vor allem diejenigen, die sich als Verlierer der Reformen sehen. Statt aus diesem Befund eine Kritik an den Reformen abzuleiten, wird den „aus der Bahn Geworfenen“ „persönlicher Misserfolg“ und Distanz zur Demokratie vorgehalten. Nicht diejenigen, die gegen die Mehrheit Reformen durchgesetzt haben, sind also für die Kritik an der demokratischen Praxis verantwortlich, sondern „alarmierend“ für die Demokratie, seien diejenigen, die zu 57 % reformskeptisch sind und die zu 37% deshalb auf Distanz zum System gehen. Bewertungen der Studie legen nahe, dass die Reformopfer zum Sündenbock für die zunehmende Wahlabstinenz, für politische Resignation und für den Vertrauensverlust in die Volksparteien gemacht werden sollen. Wolfgang Lieb

Hinweise des Tages

(KR/WL)
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EM-Splitter. Eine (fast) Nachbetrachtung

Es ist Samstagnachmittag. Der zweite Tag ohne Fußball. Und keine NachDenkSeiten heute. Morgen ist das Endspiel. Deutschland hat es mal wieder geschafft – wie auch immer. Ich verstehe gut den Frust der Nationen, die besseren Fußball spielen als wir und trotzdem ausgeschieden sind. Allen voran die Holländer, Kroaten und Portugiesen. Von Joke Frerichs

Änderung des Kreditnehmerschutzgesetzes eine Mogelpackung

Die Große Koalition hat einen Gesetzentwurf zum Risikobegrenzungsgesetz, das Änderungen im Kreditnehmerschutz vorsieht, vorgelegt. Dabei soll der Schutz eines Darhlehensnehmers bei einem Verkauf des Kredits an einen Finanzinvestor verbessert werden. Man konnte ja über die extremen Fälle lesen, bei denen nach solchen Verkäufen die Kreditnehmer von den „Heuschrecken“ gezwungen wurden, die Darlehen sofort zurückzuzahlen und ihre kreditfinanzierten Häuser zwangsversteigert wurden.

Professer Karl-Joachim Schmelz hat dazu eine Stellungnahme an die zuständigen Ausschüsse des Bundestages abgegeben und kommt zu folgendem Resümee:

Der Entwurf führt praktisch nicht zu ‚Verbesserungen des Kreditnehmerschutzes’, dagegen an manchen Stellen zu Verschlechterungen für die Kreditnehmer. Ein solches Gesetz würde ohnehin nur ‚zukünftig verkaufte Kreditnehmer’ betreffen. Den ‚bereits verkauften Kreditnehmern’ würde nicht geholfen, sondern könnte die Verabschiedung dieses Gesetzes wegen der möglichen Auswirkungen auf die (laufende) Rechtsprechung sogar extrem schaden. Zur ‚Verbesserung des Kreditnehmerschutzes’ muss dringend vor der Verabschiedung dieses Entwurfs mit völlig unzureichender ‚Begründung’ als Gesetz gewarnt werden!