Wolfgang Lieb

Beiträge von Wolfgang Lieb

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Deutschland und USA unterzeichnen im Alleingang ein bilaterales Abkommen, der den gegenseitigen Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglicht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) setzt seine Vorstellungen einer lückenlosen Überwachung Schritt für Schritt durch. Am 11. März haben Deutschland und die USA ein bilaterales Abkommen nach dem Vorbild des so genannten “Prümer Vertrages” paraphiert, dessen Kernelement der Informationsaustausch durch gegenseitige Vernetzung nationaler Datenbanken ist. Das Abkommen „über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ sieht vor, dass nach Maßgabe des jeweils geltenden nationalen Rechts, im Einzelfall auch ohne Ersuchen, personenbezogene Daten übermittelt werden können, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen terroristische Straftaten oder Straftaten, die hiermit in Zusammenhang stehen, begehen werden oder eine Ausbildung zur Begehung von terroristischen Straftaten durchlaufen oder durchlaufen haben. Das Bundesinnenministerium hat in einer Pressemitteilung am 11. März erklärt, dass Daten zur Identifizierung einer Person und Informationen zu Umständen, die den Terrorismusverdacht begründen, übermittelt werden, z.B: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und daktyloskopische Daten. Nun sind Passagen der vertraulichen Vereinbarung bekannt geworden, die enthüllen, dass weit mehr Informationen, als im Vertrag von Prüm festgelegt, ausgetauscht werden sollen. Von Christine Wicht

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Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen der hessischen Landtagsfraktionen zum Thema Studiengebühren

Nach der Landtagswahl vom 27. 1. 2008 ergibt sich in Hessen eine rechnerische Mehrheit für die Abschaffung der in der vergangenen Legislaturperiode eingeführten Studiengebühren, die juristisch inkorrekt Studienbeiträge genannt werden.

Zu diesem Thema liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die in der Tat die Abschaffung der Studiengebühren zum Gegenstand haben und nur mit unterschiedlichen Überschriften versehen sind, nämlich die Entwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einerseits und Die Linke andererseits. Demgegenüber will der Entwurf der FDP die Entscheidung über die Beibehaltung der Studiengebühren den hessischen Hochschulen überlassen und nach nordrhein-westfälischem Vorbild lediglich eine Obergrenze von 500 € pro Semester einziehen. Professor Bernhard Nagel stellt uns seine Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Verfügung.
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