Beiträge von Wolfgang Lieb
Korrektur
In unserer Rubrik „Interessenverflechtung: Clement neues Mitglied im „Konvent für Deutschland“ vom 18.05.06 ist mir ein Fehler unterlaufen: Ich habe dort geschrieben Meinhard Miegel sei Sprecher des „Konvents für Deutschland“, das ist falsch: Miegel ist Sprecher des „BürgerKonvents“.
Die Chefs von AWO, Diakonie und Rotem Kreuz und der Kommunalverbände plädieren in einem Brief an die Große Koalition für eine Senkung der „passiven Leistungen“ bei Hartz IV
Die Chefs dieser Verbände fordern – angeblich in „persönlichen Erklärungen“ -, „die gegenwärtigen Anspruchsgrundlagen und –voraussetzungen“ zu überprüfen. Diese verringerten nämlich den „Anreiz zur Arbeitsaufnahme“. Den Chefs der Wohlfahrtsverbände und Kommunen kann es da – angesichts der Arbeitsmarktlage – wohl kaum um eine „Arbeitsaufnahme“ auf dem regulären Arbeitsmarkt gehen, sondern eher darum, den Druck auf die Arbeitslosen zur Annahme von 1-Euro-Jobs gerade auch bei ihren Organisationen zu erhöhen. Schließlich verdienen sie an den ihnen erstatteten Verwaltungskosten für die 1-Euro-Jobber reichlich Geld und können unter dem Mantel der Wohlfahrt billigste Arbeitskräfte ausnutzen. Bei der Nächstenliebe sind sich eben auch die Chefs der Wohlfahrtsindustrie selbst am nächsten.
Hinweise des Tages
Clement neues Mitglied im „Konvent für Deuschland“
Der umtriebige ehemalige „Superminister“ Clement, über den politisch kaum noch einer spricht, ist Mitlied in der neoliberalen Außerparlamentarischen Opposition „Konvent für Deutschland“ geworden, meldet das Deutschlandradio vom 17.05.06, 10.00Uhr.
Endlich ist Clement unter Gleichgesinnten gelandet.
Union will den Regelsatz für die Sozialhilfe und das Alg II auf 331 Euro senken. Müntefering lehnt diese Kürzung ab. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung belegt, dass die amtliche Berechnung den realen Bedarf nur begrenzt abbildet.
Beim amtlichen Eckregelsatz der Grundsicherung besteht formal nur ein Anpassungsbedarf um wenige Euro. Das ist ein Ergebnis von Berechnungen [PDF – 88 KB], die die Frankfurter Wirtschaftswissenschaftlerin Dr. Irene Becker im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung angestellt hat. Dass die rechnerische Anpassung angesichts der Inflationsraten in den vergangenen Jahren unerwartet gering ausfällt, hängt allerdings wesentlich mit der gesetzlich festgelegten Methode zur Bestimmung des Existenzminimums zusammen. Diese wird dem realen Bedarf der Betroffenen nur begrenzt gerecht. (WL)
Quelle: freiepresse.de