Jens Berger

Jens Berger

Jens Berger ist freier Journalist und politischer Blogger der ersten Stunde und Chefredakteur der NachDenkSeiten. Er befasst sich mit und kommentiert sozial-, wirtschafts- und finanzpolitischen Themen. Berger ist Autor mehrerer Sachbücher, etwa „Der Kick des Geldes“ (2015) und des Spiegel-Bestsellers „Wem gehört Deutschland?“ (2014).

Beiträge von Jens Berger

Hinweise des Tages

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Böse Ungarn, gute Deutsche?

“Hell-Deutschland” zeigt sich von seiner besten Seite. Hunderte freiwillige Helfer empfingen am München Hauptbahnhof mit offenen Armen einen der wenigen Flüchtlingszüge, die es aus dem fernen Budapest nach Deutschland geschafft haben. Gutes Deutschland! Auf der anderen Seite verweigern die ungarischen Behörden Tausenden Flüchtlingen am Budapester Westbahnhof die Weiterfahrt und leiten die Flüchtlingszüge nicht nach Deutschland, sondern in Auffanglager in der ungarischen Provinz. Ungarns rechtspopulistischer Präsident poltert derweil in Brüssel und erklärt die Flüchtlingskrise zu einem deutschen Problem. Böses Ungarn! Doch so einfach, wie es sich auch die meisten Medien machen, ist es nicht. Von Jens Berger

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Demographischer Wandel, die Rente und Fachkräftemangel – wie Flüchtlinge instrumentalisiert werden

Ex-Kanzler Schröder fordert in der WELT eine „Agenda 2020“, eine „Zuwanderung in unser Sozialsystem“, da Deutschland schrumpfe. Nur mit hohen Zuwandererzahlen könne „unsere Rente“ gesichert werden. Ins gleiche Horn bläst der SPD-Vorsitzende Gabriel – für ihn ist eine „große Zuwanderung“ nötig, um „den absehbaren Fachkräftemangel“ zu schließen. Beide Aussagen sind blanker Unsinn, dennoch gibt es selbst aus progressiven Kreisen kaum Kritik. Das ist verständlich, schließlich setzt man sich schnell dem Verdacht aus, „gegen Flüchtlinge“ zu argumentieren. Doch das ist zu kurz gedacht. Schröder und Gabriel missbrauchen vielmehr die Flüchtlingsthematik, um alten Wein in neuen Schläuchen unter das Volk zu bringen. Der Begriff „Agenda 2020“ ist da – obgleich Schröder dies sicher nicht einmal so gemeint hat – durchaus passend. Von Jens Berger.

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Die Würde des Menschen ist unantastbar …

… so steht es zumindest im Grundgesetz der Bundesrepublik. Doch grau ist alle Theorie. Und auch das Papier der millionenhaften Auflage des Grundgesetzes ist geduldig. Mag es dort auch schwarz auf weiß geschrieben stehen – die reale Praxis ist eine andere. Schon seit 2011 beschreitet Ralph Boes seinen ganz eigenen Weg, die Außerkraftsetzung von Grundrechten öffentlich publik zu machen und sich für eine grundgesetzkonforme Sozialgesetzgebung einzusetzen. Schon einmal hat er sich mit einem öffentlichen, von ihm so benannten, Brandbrief an die Bundeskanzlerin, den Bundespräsidenten, und die jeweilige Arbeitsministerin gewandt und hierbei die Missachtung der im deutschen Grundgesetz verbürgten Rechte angeprangert. Boes beschränkt sich dabei nicht nur auf den Sanktionsmechanismus im SGB2, auch wenn dieser der zentrale Dreh- und Angelpunkt der repressiven Hartz-Gesetzgebung ist. Er beklagt gleichfalls die faktische Außerkraftsetzung des Artikels über die Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie weiterer, elementarer Grundrechte. Denn mittels unterschiedlicher Umstände werden ebenfalls das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG), der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), der Schutz der Familie (Art. 6 GG), das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG), das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) unterlaufen. Die Sanktionen bilden für die Umsetzung der Grundrechtsverletzungen allerdings den überaus wirksamen Hebel. Von Lutz Hausstein[*].