Norbert Blüm

Norbert Blüm (1935-2020) absolvierte eine Lehre als Werkzeugmacher bei Opel und war anschließend 5 Jahre in diesem Beruf tätig. Nach dem Besuch des Abendgymnasiums und des Studiums in Philosophie, Germanistik, Geschichte und Theologie promovierte er zum Dr. phil. Blüm war seit 1950 Mitglied der CDU, war von 1969 bis 2000 im Bundesvorstand der Partei und insgesamt 17 Jahre stellvertretender Bundesvorsitzender. Er war von 1972 bis 1981 sowie von 1983 bis 2002 Mitglied des Bundestages. Von 1982 bis 1998 war Blüm Arbeits- und Sozialminister unter Helmut Kohl.

Gastbeiträge von Norbert Blüm

So schottet sich die „Justiz“ gegen öffentliche Kritik ab und errichtet mit Hilfe von Medien eine Mauer des Schweigens

Davon berichtet Norbert Blüm, Bundesminister a. D. und Autor des im Westend Verlag erschienenen Buches über die aus seiner Sicht herrschende Willkür an deutschen Gerichten. Was ist geschehen: 1. Sein Buch „Einspruch – Wider die Willkür an deutschen Gerichten“ wurde vom Bundesrichter Professor Dr. Thomas Fischer in der „Zeit“ vehement rezensiert. 2. Norbert Blüm bot der „Zeit“ eine Entgegnung an. Diese wurde nicht aufgenommen. 3. Blüm bot dem Bundesrichter einen öffentlichen Disput an. Dieses Angebot wurde zunächst angenommen und dann verweigert. 4. Daraufhin versuchte Norbert Blüm, seine Entgegnung beim Berliner Tagesspiegel, bei der Frankfurter Zeitung am Sonntag (FAS) und bei der TAZ unterzubringen. Auch diese lehnten ab. Das ist angesichts der Dringlichkeit des Themas höchst erstaunlich. Normalerweise suchen Blätter interessante Texte. Wir dokumentieren die Entgegnung Norbert Blüms. Albrecht Müller.

Norbert Blüm hat mit seinem Buch „Einspruch!“ die Erfahrung und das Empfinden vieler Menschen meisterhaft aufgegriffen

Die Namen von Ecclestone, Hoeneß, Ackermann in Sachen Mannesmann stehen für verbreitete Zweifel in die Objektivität und Gerechtigkeit der Justiz und für den Verdacht von Klassenjustiz und Willkür. Nachdenkseitenleser/innen berichten uns häufig von ihren Erfahrungen im Rechtsstreit mit Versicherungen, Banken, Vermietern, Anlageberatern und Anwälten. Es rumort und Norbert Blüm hat diesem Rumoren eine Stimme gegeben: „Wider die Willkür an deutschen Gerichten“ wie er meint. Albrecht Müller.

Leserbrief von Dr. Norbert Blüm zum Artikel „Kopfnote 1 für Walter Riester“ von Sabine Höher in der WELT

Es gilt als Prinzip der Liberalität, im Für und Wider der Diskussion Argumente abzuwägen, schwächere auszuscheiden und so Klarheit zu schaffen.
Walter Riester sieht das anders. Er bricht die Rentendiskussion mit mir ab, um mir „keine Gelegenheit“ mehr zu bieten, „Verwirrung zu stiften“. Dafür gibt ihm die WELT mit Hilfe von Frau Sabine Höher die Kopfnote Eins.

„Blüm antwortet Riester“

Weil wir offen darüber schreiben, dass der ehemalige Arbeits- und Sozialminister Walter Riester die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente willentlich reduziert hat, dass er damit den privaten Rentenversicherern ein lukratives Geschäftsfeld eröffnet hat und selbst daran verdient, werde ich zum Beispiel von Spitzenkräften der baden-württembergischen SPD heftig kritisiert. Zu Unrecht, wie ich finde, denn ich habe nichts anderes geschrieben als die traurige Wahrheit.

Walter Riester selbst schlägt um sich und redet sich raus. Unter anderem mit einem Positionspapier, das er am 22.04.2008 auf seiner Webseite veröffentlicht hat: “Die Wirkungen der Rentenreform 2001 im Vergleich zum Rentenrecht vor der Reform.“ Norbert Blüm hat diesen Text für die NachDenkSeiten analysiert. Wir veröffentlichen ihn in der Rubrik andere interessante Beiträge. Noch lieber hätte ich die kritische Analyse eines führenden Sozialdemokraten veröffentlicht. Warum schweigen sie zur politischen Korruption mit dem Namen Riester-Rente? Albrecht Müller.

Norbert Blüm: „Feuerwehr als Brandstifter – Die Privatisierung frisst ihre Kinder“

Die Privatisierung des Staates frisst geräuschlos und gemächlich die öffentliche Sicherheit auf. Sicherheit vor Verbrechen und Sicherheit vor Not werden Opfer der Privatisierung. Freiheit von Gewalt und Willkür und Freiheit von Not ist jedoch die elementare Basis staatsbürgerlicher Freiheit. Diese Langfassung eines Beitrags in der Frankfurter Neuen Presse hat uns Norbert Blüm zur Verfügung gestellt.