Rolf-Henning Hintze

Rolf-Henning Hintze

Rolf-Henning Hintze war früher Redakteur bei der Frankfurter Rundschau, dem NDR (Hörfunk) und der Deutschen Welle, danach freie journalistische Arbeit. Er war als Landesbeauftragter des Deutschen Entwicklungsdienstes in Sambia tätig und hat als Journalist und für Entwicklungsorganisationen mehrere Jahre im südlichen Afrika gearbeitet. Starkes Interesse an Nahost nach fünf alternativen Studienreisen nach Palästina und Israel. Bei Attac auf EU-Handelsabkommen wie CETA, EPA, TTIP und TiSA spezialisiert. Er lebt in München.

Gastbeiträge von Rolf-Henning Hintze

„Die EU ein Komplize beim Zulassen von Völkermord“

„Die EU ein Komplize beim Zulassen von Völkermord“

Die palästinensische Journalistin Ashira Darwish, die bereits mehrmals wegen ihrer Arbeit inhaftiert wurde, lebt nun aus Gründen der eigenen Sicherheit in den USA. Ashira Darwish hat 15 Jahre als Radio- und Fernsehjournalistin sowie investigativ in Palästina gearbeitet, u.a. für die BBC, Amnesty International und Human Rights Watch. Sie ist Gründerin eines Therapieprojekts für Traumatisierte namens Catharsis Holistic Healing und Hauptfigur im Dokumentarfilm „Where Olive Trees Weep“ (2024), der vom Kampf und der Widerstandskraft der Palästinenser unter israelischer Besatzung erzählt. Rolf-Henning Hintze hat Ashira Darwish für die NachDenkSeiten interviewt.

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Ein Jahr neue alte Meinungsfreiheit – ein Jahr Leipziger Urteil

Ein Jahr neue alte Meinungsfreiheit – ein Jahr Leipziger Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hob in einem Urteil von bundesweiter Bedeutung heute vor einem Jahr einen Münchner Stadtratsbeschluss auf, weil er das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. Über die Folgen dieses Urteils und Reaktionen aus der Zivilgesellschaft und von Münchner Parteien berichtet Rolf-Henning Hintze.

München darf Meinungsfreiheit nicht länger verletzen

München darf Meinungsfreiheit nicht länger verletzen

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Anspruch eines Klägers auf einen städtischen Saal.
Einer Kommune steht nicht das Recht zu, Räume für Veranstaltungen zu sperren, die sich mit dem Thema Israel-Boykott befassen. Damit würde das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig höchstrichterlich und wies eine von der Stadt München beantragte Revision zurück. Das Urteil und seine Entstehungsgeschichte beleuchtet Rolf-Henning Hintze.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stärkt Meinungsfreiheit den Rücken

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stärkt Meinungsfreiheit den Rücken

Die Stadt München hatte ihre Räumlichkeiten einer geplanten Podiumsdiskussion verweigert. Es sollte bei der Diskussion um Kritik an einem Stadtratsbeschluss gehen, der der Stadt das Recht einräumt, Veranstaltungen öffentliche Räumlichkeiten zu verweigern, die sich kritisch mit der Politik Israels auseinandersetzen. Diesen Ratsbeschluss hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter Verweis auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit kassiert. Der Münchner Journalist Rolf-Henning Hintze berichtet für die NachDenkSeiten über das Urteil. Im Anhang kommentiert Peter Vonnahme, selbst ehemals Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, das Urteil und bezeichnet es als „Meilenstein im Kampf für das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung“.

Unterdrückte Kritik an Israels Besatzungspolitik – Im Widerspruch zu Grundrecht auf Meinungsfreiheit

Unterdrückte Kritik an Israels Besatzungspolitik – Im Widerspruch zu Grundrecht auf Meinungsfreiheit

Die Stadt München weigert sich, städtische Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung stellen, in denen Kritik an der israelischen Besatzungspolitik geübt wird. Mittlerweile geht der Streit durch die Instanzen. Darf eine Stadt für eine Diskussion über einen stark umstrittenen Stadtratsbeschluss einen städtischen Raum verweigern? Während das Verwaltungsgericht der Stadt München dieses Recht im Dezember in einem Urteil zubilligte, hält der Münchner Rechtsanwalt Tobias Kumpf diese Auffassung aus verschiedenen Gründen für klar rechtswidrig. Von Rolf-Henning Hintze.

Israel-Kritik – Münchner Gericht hält Saalverweigerung für Diskussion über Stadtratsbeschluss für zulässig

Es klingt absurd, aber in München ist es Wirklichkeit: Die bayerische Landeshauptstadt ist die einzige deutsche Stadt, in der in städtischen Räumen nicht mehr eine Diskussion über einen umstrittenen Beschluss des Stadtrats geführt werden darf. Dieser Beschluss lässt die Kritik an der israelischen Besatzungspolitik seit Dezember 2017 nur noch in privaten Räumen zu. Das Münchner Verwaltungsgericht hat jetzt in einem Urteil die Verweigerung eines städtischen Raums für eine solche Diskussion für rechtens erklärt. Das löst heftige Kritik aus. Von Rolf-Henning Hintze.

Ein Stadtratsbeschluss soll in München tabu sein

Vorbei sind die Zeiten, in denen man sich in München mit israelischer Besatzungspolitik befassen konnte, jedenfalls in städtischen Räumen. Das war das Ziel eines Stadtratsbeschlusses vom vergangenen Dezember, den SPD und CSU gemeinsam herbeigeführt haben. Aber nicht nur das: Selbst für ein Streitgespräch über eben diesen Stadtratsbeschluss wurde unlängst ein städtischer Saal verweigert. Der Initiator der Veranstaltung klagt nun beim Verwaltungsgericht. Von Rolf-Henning Hintze[*].

München schränkt die Informationsfreiheit ein

Der Stadtrat von München, einst berühmt als „Stadt der Bewegung“, will Veranstaltungen, in denen ein befristeter Boykott israelischer Waren erwähnt werden könnte, aus städtischen Räumen verbannen. Von diesem seltsamen und antidemokratischen Vorgang berichtet für die NachDenkSeiten der Publizist Rolf-Henning Hintze (München). Albrecht Müller.

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„Lobbyorganisationen sind die treibenden Kräfte hinter TiSA“

Ulrich Mössner

Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA sind in aller Munde. Weniger bekannt ist das sogenannte Dienstleistungsabkommen „Trade in Services Agreement“ (TiSA). Das ist erstaunlich, handelt es sich bei TiSA doch um das derzeit größte Freihandelsabkommen, das seit 2013 unter strengster Geheimhaltung von 50 Staaten verhandelt wird. Der Buchautor und VWL-Lehrbeauftrage Ulrich Mössner hat sich intensiv mit TiSA beschäftigt. In einem Interview mit den NachDenkSeiten blickt Mössner hinter die Kulissen von TiSA. Das Interview führt Rolf-Henning Hintze.

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München will Kritik an Israel einschränken – Stadtratsantrag von SPD und CSU sieht Einengung der Informationsfreiheit vor

Kritik an der israelischen Besatzungspolitik soll in München empfindlich eingeschränkt werden. SPD und CSU, die die Stadt gemeinsam regieren, haben zusammen einen Antrag eingebracht, der städtische Räume nicht länger Gegnern der israelischen Regierungspolitik, die einen zeitlich befristeten Boykott israelischer Produkte befürworten, für Veranstaltungen zur Verfügung stellen will. Damit soll unterbunden werden, dass Referenten wie z. B. der israelische Journalist Gideon Levy, der vor einigen Wochen im städtischen Kulturzentrum Gasteig über Einzelheiten der israelischen Besatzungspolitik sprach, auch künftig in München auftreten können. Von Rolf-Henning Hintze[*].

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