Schlagwort:
Militärausbildung

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Quo vadis, Deutschland? Unsere Demokratie und der Krieg in der Ukraine

Quo vadis, Deutschland? Unsere Demokratie und der Krieg in der Ukraine

Seit Beginn des Krieges gibt es aus der Ukraine eigentlich nur noch eine politische Stimme, nämlich die des Präsidenten, diese allerdings mindestens einmal pro Tag. Gelegentlich äußern sich noch Außenminister Dmytro Kuleba und Andrij Melnyk als einer seiner Stellvertreter. Durch diese „One-Man-Show“ von Präsident Selenski ist der Eindruck entstanden, dass es in diesem Land überhaupt kein Parlament mehr gibt beziehungsweise dass dieses im politischen Alltag keine Rolle mehr spielt. Obwohl dieser Krieg nun bereits mehr als zehn Monate dauert und auch die deutschen Medien in einem ganz erheblichen Maße beherrscht, dürfte der deutschen Bevölkerung vermutlich nur ein ukrainischer Politiker bekannt sein, der Präsident. Aus meiner Sicht ist das für einen Staat, der sich als Demokratie bezeichnet, kein gutes Omen. Aber bevor man die Demokratie in der Ukraine anzweifelt, sollte man sich einmal genau ansehen, wie es im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und den politischen Entscheidungen dazu eigentlich mit der Demokratie in Deutschland aussieht. Von Jürgen Hübschen.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Verfassungsbeschwerde gegen Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland

Verfassungsbeschwerde gegen Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland

Eine aktuelle Verfassungsbeschwerde hat der Jurist und Physiker Alexander Unzicker zu verschiedenen Aspekten der Ukrainepolitik der Bundesregierung formuliert. Die Beschwerde wendet sich dagegen, dass ukrainische Militärangehörige auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet werden, außerdem solle der Bundesregierung untersagt werden, sich an der EU-Unterstützungsmission zur militärischen Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) zu beteiligen. Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger durch andere Staaten, insbesondere den USA, auf deutschem Territorium müsse „durch Ausüben der deutschen Hoheitsgewalt“ verboten werden. Begründet wird die Beschwerde mit Berufung auf Art. 2 II GG: Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger könne als Kriegseintritt Deutschlands aufgefasst werden. Dies gefährde Leben und Gesundheit aller Einwohner Deutschlands gegenwärtig und unmittelbar. Wir dokumentieren das Schriftstück hier im Wortlaut, weil es – unabhängig von den juristischen Erfolgsaussichten – viele Informationen zum Thema zusammenfasst. Von Redaktion.