Wolfgang Lieb

Beiträge von Wolfgang Lieb

Arbeitsmarkt: 2007 fast wie 1994, aber doch ganz anders

Nach der Statistik des BIAJ [PDF – 272 KB] ist die ist die Zahl der registrierten Arbeitslosen mit 3,434 Millionen im Oktober 2007 etwa genau so hoch wie im Oktober 1994, als 3,447 Millionen Arbeitslose registriert wurden. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied: Im Oktober 1993 hatten 1,709 Millionen Arbeitslose einen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Im Oktober 2007 waren dies noch 933.000.
Insgesamt gibt es immer noch 6,8 Millionen erwerbsfähige Menschen, die im Oktober 2007 entweder als Arbeitslose registriert sind, Arbeitslosengeld nach dem SGB III (Alg) und/oder Arbeitslosengeld II (SGB II: Hartz IV) erhalten.
Nicht eingerechnet sind dabei die 1,943 Millionen Empfänger/innen von Sozialgeld (darunter etwa 96,5% Kinder unter 15 Jahren) – und natürlich nicht gerechnet sind auch diejenigen, die ohne “Arbeitslosengeld während Arbeitslosigkeit” und ohne (ergänzendes) Arbeitslosengeld II an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung teilnehmen, wie z.B. Weiterbildung im Rechtskreis SGB III und ABM ohne ergänzenden Alg II-Bezug.

Hinweise des Tages

(KR/WL)
Vorbemerkung: Dieser Service der NachDenkSeiten soll Ihnen einen schnellen Überblick über interessante Artikel und Sendungen verschiedener Medien verschaffen.

Ein „cleverer“ Herr Clever oder wie die Bundesagentur für Arbeit die Öffentlichkeit manipuliert

In einem Interview vom 25.10.2007 („Mitteldeutsche Zeitung“) erklärt der Arbeitsmarkt-Experte Herr Clever, Vize im Bundesvorstand der BfA, dass er für die Jahre 2009 bis 2011 nur mit einem BIP-Wachstum von 1,4 % rechne – daher könne das ALG I nicht wieder verlängert werden. Bei jedoch nur 1,4 % nomineller BIP-Wachstumsrate wäre mit wieder steigender Arbeitslosigkeit in den Jahren 2009 bis 2011 in Deutschland zu rechnen, und dafür gilt es also schon jetzt zu sparen. Karl Mai

Hochschulen sollen selbst über die Zahl der Studienplätze entscheiden können

Unter der Überschrift „Weg mit den alten Zöpfen“ drängt Bundesbildungsministerin Annette Schavan auf eine Abschaffung der Kapazitätsverordnungen. Solche Verordnungen wurden vor allem durch das sog. Numerus Clausus-Urteil durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den 70er Jahren erzwungen. Das Gericht hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass öffentlich finanzierte Hochschulen auf Grund des Grundrechts der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, des Gleichheitssatzes und des Sozialstaatsprinzips zu einer erschöpfenden Nutzung der an den Hochschulen vorhandenen Ausbildungskapazitäten und zu einer vergleichbaren Auslastung der verschiedenen Hochschulen verpflichtet seien.
Die Bundesregierung fordert nun die Länder auf, die auf diesen Urteilen basierenden Kapazitätsverordnungen abzulösen: „Die Freiheit der Länder und Hochschulen, miteinander in Wettbewerb zu treten, die Studienplatzvergabe zu dezentralisieren, Studienentgelte zu erheben und damit die Lehrbedingungen… deutlich zu verbessern, verdeutlicht, wie unzeitgemäß die Orientierung an einer maximalen Kapazitätsausschöpfung ist“, sagt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion [PDF -760 KB]. Wolfgang Lieb

Schulen in freier Trägerschaft erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit in Deutschland.

Im Schuljahr 2006/2007 besuchten rund 892 000 Schülerinnen und Schüler in Deutschland eine Privatschule. Das entspricht 7,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler insgesamt. Alleine in der Hauptstadt Berlin ist eine Steigerung der Schülerzahlen im Jahr 2006/2007 um 7,4 Prozent zu verzeichnen.
Die Entwicklung verdeutlicht, dass Eltern immer stärker dazu neigen, die Bildungseinrichtungen freier Träger den staatlichen Einrichtungen vorzuziehen. Dabei scheint auch der Glaube an die höhere Leistungsfähigkeit der Ersatzschulen maßgeblich zu sein. So lautet eine Antwort der Bundesregierung [PDF – 80 KB] auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Wolfgang Lieb