Schlagwort:
Erbschaftsteuer

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Politik für Firmenerben statt für die Armen – Die jüngste Steuerreform der Großen Koalition

Nach der letzten Bundestagswahl, mehrwöchigen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD sowie einem Mitgliederentscheid dieser Partei wurde am 16. Dezember 2013 zum zweiten Mal unter Kanzlerin Angela Merkel eine Große Koalition gebildet. Dass die Regierungsparteien für die wachsende soziale Ungleichheit in Deutschland wenig sensibel sind, zeigt schon ein Blick in den „Deutschlands Zukunft gestalten“ überschriebenen Koalitionsvertrag: Während das Wort „Kinderarmut“ dort überhaupt nicht und der Begriff „Altersarmut“ nur im Rahmen einer Zwischenüberschrift „Altersarmut verhindern – Lebensleistung würdigen“ zur Rentenpolitik vorkommt – wohlgemerkt: verhindern kann man nur, was es (noch) gar nicht gibt –, taucht der Begriff „Reichtum“ auf 185 Seiten nur als „Ideenreichtum“ bzw. als „Naturreichtum“ und das Wort „Vermögen“ nur als „Durchhaltevermögen“ bzw. im Zusammenhang mit der Vermögensabschöpfung bei Kriminellen auf. Von Christoph Butterwegge [*]

Eine Rede von Sahra Wagenknecht, Konstantin Weckers „Denkt mit dem Herzen“ und Gedanken zu einem notwendigen Pakt zur Flüchtlingsfrage

„Was wir zur Zeit erleben, ist eklatantes Staatsversagen“, so Sahra Wagenknecht in ihrer Antwort auf die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin am 15.10.2015 zur Flüchtlingsfrage. Wir verlinken diese Rede nachträglich, weil es lohnt, diese anzuhören. Dauer: 11 Minuten 41 Sekunden. Sahra Wagenknecht setzt ein bisschen andere Akzente als sonst auf der linken Seite üblich. Offenheit für Flüchtlinge und zugleich ein konsequenter Kampf gegen die Fluchtursachen gehört bei ihr zusammen. – Weil Konstantin Weckers Text gut dazu passt und er diesen Text gestern Abend bei einem Konzert in Karlsruhe vortrug, ist dieser unten eingefügt. – Mit ihm habe ich anschließend über den Sinn eines zu überlegenden „Paktes der sozialen und wirtschaftlichen Vernunft“ gesprochen. Albrecht Müller.

Bundesverfassungsgericht rügt die Steuergeschenke für Reiche, ohne sie zu unterbinden

„Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar“. Zwar liege es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens sei jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreife, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Ebenfalls unverhältnismäßig seien die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 %. §§ 13a und 13b ErbStG seien auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führten. „Die genannten Verfassungsverstöße haben zur Folge, dass die vorgelegten Regelungen insgesamt mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind“, so das Bundesverfassungsgericht. Christoph Butterwegge hat gestern die Entstehungsgeschichte und Hintergründe der geltenden Erbschaftssteuergesetzt dargestellt, hier nun das Kommentar zum heutigen Urteil.

Bundesverfassungsgericht: Kippt das Unternehmerprivileg bei der Erbschaftssteuer?

Morgen wird das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Urteil fällen: Die Karlsruher Richter werden darüber entscheiden, ob das von vorigen Großen Koalition und von der schwarz-gelben Bundesregierung „reformierte“ Erbschaftssteuergesetz mit den dabei dort zugestandenen Steuerprivilegien für Firmenerben Bestand haben wird. Im Gegensatz zu den Erben von Immobilien oder von Barvermögen, die darauf eine Erbschaftssteuer zu bezahlen haben, müssen die Erben von Firmen u.a. wenn sie diese Firma sieben Jahre weiterführen keine Erbschaftssteuer zahlen. Das Gericht hat zu entscheiden, ob in dieser Verschonung von Erben von Betriebsvermögen nicht eine ungerechte Bevorzugung zu sehen ist oder ob die Besteuerung der Erben anderer Vermögensarten eine Ungleichbehandlung darstellt. Wie auch immer das Gericht entscheiden wird, angesichts von 2.600 Milliarden Euro, die in diesem Jahrzehnt vererbt werden, dürfte dieses Urteil massive Auswirkungen auf Erben oder auf die Länderhaushalte haben, wo die Erbschaftssteuer ja hinfließt. Kein Wunder, dass die Wirtschaftslobby schon längst ihre Geschütze gegen eine Erbschaftssteuer für Unternehmenserben in Stellung gebracht hat und sogar für deren völlige Abschaffung kämpft. Das oberste Gericht könnte sich darüber hinaus mit der Frage beschäftigen, ob es zwischen den Ländern unterschiedliche Regelungen für die Besteuerung geben kann und damit ein Steuerwettlauf im Inland in Gang kommen könnte. Christoph Butterwegge wirft einen Blick auf die Hintergründe der jüngsten Erbschaftssteuerreformen.

Zum Tode von Karl Albrecht – Uns gehört Deutschland!

Wem gehören eigentlich die großen Unternehmen des Landes? Wem die Banken? Die Immobilien? Wem gehört Deutschland? Jens Berger geht in seinem Buch „Wem gehört Deutschland?“ diesen Fragen nach und präsentiert einen schonungslosen Blick hinter die Statistiken. NDR Info bezeichnet es als ein „extrem wichtiges Buch“, die Nürnberger Nachrichten meinen, dass es für ebenso viel Aufsehen sorgen könnte wie die Thesen von Thomas Piketty. Zum Tode von Karl Albrecht hat Telepolis einen Auszug aus „Wem gehört Deutschland?“ abgedruckt, in dem Berger einen Blick auf die Familie Albrecht und ihre Konkurrenten unter den „Billigheimern“ wirft und die Frage nachgeht, ob beim Generationswechsel überhaupt Erbschaftssteuern an den Staat fließen: Jens Berger – „Uns gehört Deutschland!“ auf Telepolis.

Irrungen, Wirrungen, Erbschaftssteuer

Gestern beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Erbschaftssteuer und prompt sorgen politische und publizistische Heckenschützen dafür, dass bloß niemand auf die Idee kommt, die 2.600 Milliarden Euro, die in diesem Jahrzehnt vererbt werden, adäquat zu besteuern. Ganz vorne dabei sind einmal mehr die Grünen, die mit einer seltsam anmutenden Auftragsstudie des DIW die Datenbasis zu verwässern versuchen und diese Studie dann auch noch komplett falsch interpretieren. Von Jens Berger.

FDP Wahlaufruf – Im Wahlkampf stirbt die Wahrheit zuerst

Im Wahlkampf stirbt die Wahrheit zuerst, möchte man ausrufen, wenn man den am Sonntag auf einem außerordentlichen Parteitag verabschiedeten Wahlaufruf der FDP [PDF – 20 KB] liest. „Nordrhein-Westfalen wird heute gut regiert. Wir haben NRW vom rot-grünen Absteigerland zu einem echten Aufsteigerland gemacht“, heißt es da großspurig. Halten wir einmal einige Facetten der Wirklichkeit dagegen. Wolfgang Lieb

Nachtrag zum Thema Staatsverschuldung

Im Beitrag „Bekommen wir die Verschuldung überhaupt noch in den Griff?“ hatte ich es unter Ziffer 4. versäumt, die Liste der sinnvollen Möglichkeiten zur Einnahmeverbesserung anzuhängen. Ich hatte dies unterlassen, weil unsere Vorstellungen dazu in den NachDenkSeiten immer wieder erwähnt worden sind. Außerdem ist es nicht in jedem Fall sinnvoll, solche Steuererhöhungen ins Spiel zu bringen, solange die Konjunktur noch nicht läuft. Aber die Zurückhaltung ist von einem Nutzer als schlimmes Versäumnis empfunden worden. Deshalb wird die Auflistung der Finanzierungsmöglichkeiten gerne nachgeholt – verbunden mit der Bitte um Nachsicht, wenn eine Möglichkeit vergessen worden sein sollte. Albrecht Müller

Großzügige Koalition – Anmerkungen zur Erbschaftsteuerreform

Silvester dürften in den feinsten Kreisen unserer Gesellschaft die Champagnerkorken noch lauter als sonst knallen, weil die Große Koalition sich nach jahrelangem Tauziehen auf eine Erbschaftsteuerreform geeinigt hat, die besonders Wohlhabende, Reiche und Superreiche begünstigt. Überschattet wurden die ohnehin schwierigen Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien zum Schluss von der bayerischen Landtagswahl. Im Wahlkampf wurde es für die CSU zu einer Prestigefrage, Villenbesitzersgattinnen am Starnberger See und Kinder von Konzernherren von der Erbschaftsteuer zu befreien. Nach der Wahl Horst Seehofers zum CSU-Vorsitzenden und zum bayerischen Ministerpräsidenten vollzogen die Unionsparteien den Schulterschluss und setzten die Sozialdemokraten noch mehr unter Druck, dem Drang nach bürgerlicher Besitzstandswahrung nachzugeben. Fürchtend, die Erbschaftsteuer könnte ganz entfallen, wenn bis zum 1. Januar 2009 keine Neuregelung erfolgt, knickte die SPD schließlich ein, und die CSU konnte einen wichtigen Erfolg für sich verbuchen. Von Christoph Butterwegge

Buchbesprechung: „Das Wissen vom Geld – Auf dem Weg zum Finanzbildungsbürgertum“ von Martin Schürz und Beat Weber

„Das Bildungsbürgertum kehrt als Leitbild zurück. Doch das Wissen um den Kanon literarischer Klassiker, gepaart mit kultiviertem Auftreten, rückt zugunsten von Finanzwissen und souveränem Finanzverhalten beim Portfoliomanagement in den Hintergrund. Finanzwissen wird zum gesellschaftspolitischen Credo, Distinktionsmerkmal und zur Überlebenshilfe. Das Finanzbürgertum will sich vom unwissenden Pöbel unterscheiden, und sich im Gegenzug weniger an der Abfederung von dessen Unglück finanziell beteiligen“, so lautet das Fazit des Buches „Das Wissen vom Geld“ der beiden österreichischen Autoren Martin Schürz und Beat Weber. Eine Rezension von Klemens Himpele, Wien.

Zu welchen Konsequenzen können Steinbrücks verfassungsrechtliche Schuldensbegrenzungspläne führen?

Der Hayek/ Friedmansche Neoliberalismus der Übertragung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbsmodells auf alle staatlich-gesellschaftlichen Bereiche dient als Blaupause für den gegenwärtig in Gang befindlichen System-Transformationsprozess der Abschaffung unseres Rheinischen Kapitalismus. Diese Neoliberalismus-Religion fällt hinter die Grunderkenntnis der Aufklärung von der Machbarkeit der Verhältnisse in Staat und Gesellschaft zurück und verstößt letzlich gegen elementare demokratische Grundwerte unserer Verfassung (siehe dazu etwa Ralf Ptak in Butterwegge/Lösch/Ptak „Kritik des Neoliberalismus“, Wiesbaden 2007). Von Gerhard Kilper

Stirbt die Erbschaftsteuer? Der „Kirmeskrach“ um Steuersenkungen geht weiter

Wenige Tage nach seinem Vorstoß zur Senkung der Einkommensteuer (Hinweise vom 10. April 2007 Ziffer 5), woraufhin BILD ein tagelanges Trommelfeuer für diese Steuersenkung abgab, legt Wirtschaftsminister Glos nach und plädiert für die Abschaffung der Erbschaftsteuer – und wieder liefern BILD und ihr Chefkolumnist Hugo Müller-Vogg den Resonanzboden.
Thomas Fricke von der FTD nannte den Steuerwahn des Wirtschaftsministers zu Recht einen „Kirmeskrach“ und sprach von „einer absurden Finanzpolitik nach Kassenlage“.
Als Hauptargumente für die Abschaffung der Erbschaftsteuer werden genannt: Alles was vererbt werde, sei schon einmal versteuert worden, erben sei eine Privatangelegenheit und die Erbschaftsteuer sei mit Einnahmen von 4 Milliarden jährlich so niedrig, dass das Eintreiben der Steuer den Verwaltungsaufwand nicht lohne.
In Wahrheit geht es um die generationenübergreifende Verfestigung der Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich. Wolfgang Lieb.

Kurze Recherche zu Sabine Christiansen Thema: “Haben Erben das verdient?”

Dank unserer wachen Nutzer ein erstes Rechercheergebnis. Geben Sie bitte die Beobachtungen weiter. Es ist wichtig für den Aufbau einer Gegenöffentlichkeit, die Glaubwürdigkeit einer Sendung, die über Interessenverflechtungen der eingeladenen Gesprächspartner nicht ausreichend informiert, immer wieder in Zweifel zu ziehen.
In der Sendung wurde gefragt: Sollten Erben noch kräftiger zahlen? Oder sind solche Forderungen Teil einer “Neiddebatte”?

Christoph Butterwegge zieht eine traurige Zwischenbilanz nach einem Jahr Große Koalition.

„Ungenützte Chancen“ (Sachverständigenrat), „weder im Guten noch im Schlechten Entscheidendes bewegt“ (FTD), „Erwartungen enttäuscht“(Volksstimme), „Trippelschritte und Kompromisse“ (Berliner Zeitung), so oder so ähnlich lauten die meisten Schlagzeilen zur Jahresbilanz der Großen Koalition. Nahezu alle diese negativen oder Enttäuschung ausdrückende Urteile legen die Mainstream-Meßlatte an, dass „die Reformen“ schneller und weiter vorangetrieben werden müssten.
Dass aber Stagnation keineswegs das Kennzeichen des ersten Jahres von Schwarz-Rot waren, belegt der Beitrag den Christoph Butterwegge uns zur Verfügung gestellt hat: Im Bereich der Renten, des Arbeitsmarktes und des Gesundheitswesens wurde die rot-grüne „Reformpolitik“ erheblich verschärft.