Redaktion

Beiträge von Redaktion

Hinweise des Tages

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (WM/AT)

Vortrag von Florian Warweg bei Attac Dortmund: „Medien: Vierte Gewalt oder Meinungsmacher?“

Vortrag von Florian Warweg bei Attac Dortmund: „Medien: Vierte Gewalt oder Meinungsmacher?“

NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg war vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac Dortmund eingeladen worden, um am 17. Juli über den aktuellen Zustand der bundesdeutschen Medien zu sprechen. Der Vortrag stand unter dem Titel „Medien: Vierte Gewalt oder Meinungsmacher? Der Auftrag der Medien in der Demokratie und die Realität“. Florian Warweg verfolgt bei dem Vortrag einen induktiven Ansatz, indem er mit einigen Beispielen zur aktuellen Berichterstattung zum Ukraine-Krieg einleitet und dann darauf aufbauend die seiner Meinung nach wirkmächtigsten Manipulations-, Einfluss- sowie Repressionsmechanismen im bundesdeutschen Medienraum vorstellt. Die NachDenkSeiten dokumentieren für ihre Leser den Vortrag in der verschriftlichten Fassung. Von Redaktion.

Hinweise des Tages

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (AT)

Streubomben und das Völkerrecht

Streubomben und das Völkerrecht

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und der damit einhergehende Stellvertreterkrieg zwischen Russland, aber auch mindestens China einerseits und dem Westen andererseits wirft immer wieder auch rechtliche Fragen auf. Die rechtliche Bewertung des russischen Angriffskriegs muss nicht weiter erläutert werden, denn diese ist unzweideutig: Russland bricht ohne Wenn und Aber das in der UNO-Charta Artikel 2 Absatz 4 verankerte Gewaltverbot, wie auch die USA und ihre „Koalition der Willigen“ dies mit dem Irak-Krieg 2003 oder dem NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999 getan haben. Sämtliche Versuche, relativierende Erklärungen zu den jeweiligen Angriffskriegen zu liefern, stellen eine unmittelbare Infragestellung und somit Relativierung des Internationalen Rechts dar. Neben der rechtlichen Ebene des ius ad bellum, also der Frage des Rechts auf Krieg, regelt das Internationale Recht aber auch Fragen des ius in bello, des Rechts im Krieg (Humanitäres Völkerrecht). Von Alexander Neu.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.