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Hinweise des Tages

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Veranstaltung mit Frau Krone-Schmalz in Köln findet statt: Am 27. Oktober 19:00 Uhr

Veranstaltung mit Frau Krone-Schmalz in Köln findet statt: Am 27. Oktober 19:00 Uhr

Im gestern veröffentlichten Artikel “Krone-Schmalz-Vortrag sehr gut – aber ob ihre Empfehlung zur „Geheimdiplomatie“ trägt? Und mit Merkel?” über die Rede von Gabriele Krone-Schmalz in Reutlingen hatten wir fälschlicherweise angegeben, die mit ihr in Köln vorgesehene Veranstaltung sei gestrichen worden. Richtig ist hingegen, dass die Ankündigung (!) der Volkshochschule Köln für diese Veranstaltung gestrichen wurde, und dies offensichtlich auf Druck hin geschah. Auf diese Einengung der Debattenkultur wollten wir hinweisen. Dass die Veranstaltung stattfindet, freut uns. Mit der Veröffentlichung des hier angehängten Einladungsflyers wollen wir zum Besuch der Veranstaltung ermuntern.

Leserbriefe zu „Die Grünen und ihr Tanz auf dem Vulkan“

Tobias Riegel thematisiert hier den Parteitag der Grünen. Deren politischer Ansatz bestehe zu einem Gutteil aus „selbstbewusster Prinzipienlosigkeit, aggressiver Geschichtsvergessenheit und transatlantischer Unterwerfung“. Die „klare Kante“ der Grünen gelte nur in eine Richtung – nämlich gegen Russland. Hinter „wohlklingenden Phrasen“ habe der Parteitag „den sozialen Niedergang für viele Bürger“ gefeiert. Eine Mischung aus „lächerlicher Selbstüberhöhung“ und „emotionalen Durchhalteparolen zur Selbsthypnose für die Delegierten“ habe geherrscht. Danke für die zahlreichen und interessanten Leserbriefe. Eine Auswahl hat Christian Reimann für Sie zusammengestellt.

Scharfer Wind aus dem Bundestag

Scharfer Wind aus dem Bundestag

Menschen, die versuchen, über den Krieg in der Ukraine auch von der russischen Seite zu berichten oder Hilfsbedürftige in den neuen russischen Gebieten mit humanitärer Hilfe zu versorgen, werden aus dem öffentlichen Diskurs ausgegrenzt. Meinungs- und Pressefreiheit werden zu hohlen Begriffen. Wer in Zukunft etwas von sich gibt, was wie eine „Verharmlosung der russischen Kriegsverbrechen“ aussieht, der kann nach einer am Donnerstag vom Bundestag im Eilverfahren beschlossenen Gesetzesänderung wegen „Volksverhetzung“ bestraft werden. Von Ulrich Heyden.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.