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Leserbriefe und Tipps zum Artikel „NachDenkSeiten-Service: Wie Sie RT und SNA noch erreichen können“

Gestern haben wir für unsere Leser einige Tipps zusammengestellt, wie man die russischen Staatsmedien RT und SNA trotz EU-Sperre aufrufen kann. Wir hatten unsere Leser gebeten, diese Tipps zu ergänzen. Dazu erreichten uns über einhundert Zuschriften. Danke dafür! Da viele Tipps den gleichen Inhalt hatten, haben wir ein wenig gefiltert und freuen uns, sie Ihnen heute zu präsentieren. Von leicht verständlichen Tipps für Anfänger bis Pro-Tipps für IT-Interessierte ist alles dabei. Zusammengestellt von Jens Berger.

Leserbriefe zu „Kriegs-Propaganda und RT-Verbot — Allein mit den deutschen Meinungsmachern“

Tobias Riegel kritisiert in diesem Beitrag das Verbot der Verbreitung der russischen Staatsmedien RT und Sputnik in der EU. Ein Verbot sei „immer auch ein Zeichen der Unsicherheit bezüglich der eigenen Position“. Das RT-Verbot widerspreche nicht nur „den Phrasen von EU-Politikern von der Pressefreiheit“, sondern auch Artikel 11 der Grundrechtecharta der Europäischen Union (GrCh). Durch die Zensur seien die EU-Bürger „zunehmend auf die Produkte heimischer Meinungsmacher zurückgeworfen“. Betont wird auch, dass prinzipiell allen Medien mit Skepsis begegnet werden solle. Danke für die interessanten E-Mails. Hier nun eine Auswahl der Leserbriefe. Zusammengestellt von Christian Reimann.

Hinweise des Tages

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (AT)

Putin gehört wie ehemalige US-Präsidenten vor den Internationalen Strafgerichtshof

Das ist ein Text mit teilweise abweichender Meinung. Es ist selbstverständlich und wichtig, dass verschiedene Meinungen zur Sprache kommen. Es geht ja auch um viel. Zum Text anzumerken wäre unter anderem: Wenn Clinton, Bush junior und Obama vor dem Internationalen Strafgerichtshof gelandet wären, dann hätte es „Putins Krieg“ gar nicht gegeben. Übrigens halten wir auch die Formulierung „Putins Krieg“ für undifferenziert. Dennoch hier die Meinung des Richters am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof i. R. Peter Vonnahme. Albrecht Müller.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.