Beiträge von Wolfgang Lieb
IAB Studie über Soziale Arbeitsgelegenheiten: Nur bei 2% aller geeigneten Zusatzjobbern wird beabsichtigt, diese in die Belegschaft zu übernehmen
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat die sog. sozialen Arbeitsgelegenheiten untersucht. Danach erweisen sich Soziale Arbeitsgelegenheiten aus der Perspektive der befragten Betriebe vorerst nicht als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt.
Die Untersuchungsergebnisse geben aber Indizien dafür, dass etwa jeder zweite Betrieb zumindest einen Teil seiner beschäftigten Zusatzjobber nicht im Sinne des Gesetzgebers einsetzt.
Die „neue Freiheit“ der NRW-Hochschulen – Freiheit für wen und wozu?
Unter dem Titel „Hochschulen auf neuen Wegen“ hat NRW-Innovationsministerium eine Jubel-Broschüre [PDF – 1.5 MB] zum neuen „Hochschulfreiheitsgesetz“ herausgegeben. Kein anderes Land mache „Freiheit mit dieser Konsequenz zur Grundlage seiner Hochschulpolitik“, rühmt Innovationsminister Pinkwart sein vom Bertelsmann Centrum für Hochschulentwicklung abgekupfertes Gesetz. Fragt man jedoch einmal danach für wen und wozu die „neue“ Freiheit dienlich ist, so wird man feststellen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Forschenden und Studierenden gemessen an ihren früheren Forschungs- und Lernfreiheiten und verglichen mit ihren bisherigen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten wesentlich „unfreier“ sein werden als mit der – durchaus nicht optimalen – früheren akademischen Selbstverwaltung. Wolfgang Lieb.
Hinweise des Tages
Wettbewerb und Rechtsordnung
Die Wettbewerbspolitik der Europäischen Kommission habe sich in den letzten Jahren vom Leitbild der Ordoliberalen in Richtung der neoliberalen Anhänger von Milton Friedman bewegt. Es werde nicht mehr eine Rahmensetzung für den Wettbewerb durch einen starken Staat verlangt, staatliche Eingriffe sollten vielmehr so weit wie möglich abgebaut werden. Öffentliche Unternehmen sollten nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen zulässig sein.
Eine derart von der wirtschaftlichen Macht abstrahierte Wettbewerbspolitik verliere nicht nur an Legitimität, sondern könne auch in einen Widerspruch zu kollidierenden Verfassungsgrundsätzen der Gleichheit und der Solidarität geraten, die sich u. a. im Gleichheitssatz und im Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes niederschlagen, vor allem auch in der Koalitionsfreiheit.
Wenn eine neue europäische Verfassung verabschiedet werden sollte, müsste auch der Koalitionsfreiheit und dem Sozialstaatsprinzip unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten zuerkannt werden. Dies wären Bollwerke, die einer Verabsolutierung des Wettbewerbs entgegenstehen. Eine Abschiedsvorlesung von Bernhard Nagel.