Jens Berger

Jens Berger

Jens Berger ist freier Journalist und politischer Blogger der ersten Stunde und Chefredakteur der NachDenkSeiten. Er befasst sich mit und kommentiert sozial-, wirtschafts- und finanzpolitischen Themen. Berger ist Autor mehrerer Sachbücher, etwa „Der Kick des Geldes“ (2015) und des Spiegel-Bestsellers „Wem gehört Deutschland?“ (2014).

Beiträge von Jens Berger

Die Würde des Menschen ist unantastbar …

… so steht es zumindest im Grundgesetz der Bundesrepublik. Doch grau ist alle Theorie. Und auch das Papier der millionenhaften Auflage des Grundgesetzes ist geduldig. Mag es dort auch schwarz auf weiß geschrieben stehen – die reale Praxis ist eine andere. Schon seit 2011 beschreitet Ralph Boes seinen ganz eigenen Weg, die Außerkraftsetzung von Grundrechten öffentlich publik zu machen und sich für eine grundgesetzkonforme Sozialgesetzgebung einzusetzen. Schon einmal hat er sich mit einem öffentlichen, von ihm so benannten, Brandbrief an die Bundeskanzlerin, den Bundespräsidenten, und die jeweilige Arbeitsministerin gewandt und hierbei die Missachtung der im deutschen Grundgesetz verbürgten Rechte angeprangert. Boes beschränkt sich dabei nicht nur auf den Sanktionsmechanismus im SGB2, auch wenn dieser der zentrale Dreh- und Angelpunkt der repressiven Hartz-Gesetzgebung ist. Er beklagt gleichfalls die faktische Außerkraftsetzung des Artikels über die Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie weiterer, elementarer Grundrechte. Denn mittels unterschiedlicher Umstände werden ebenfalls das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG), der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), der Schutz der Familie (Art. 6 GG), das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG), das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) unterlaufen. Die Sanktionen bilden für die Umsetzung der Grundrechtsverletzungen allerdings den überaus wirksamen Hebel. Von Lutz Hausstein[*].

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Lassen Sie uns doch einmal über das Thema „Flüchtlinge“ reden

800.000 Flüchtlinge sollen laut Schätzungen der Bundesregierung in diesem Jahr in Deutschland eintreffen. Auch wenn diese Zahl möglicherweise übertrieben ist – in den ersten sieben Monaten dieses Jahres haben „nur“ 218.221 Personen Asyl beantragt –, so ist das Thema doch in aller Munde. Regelmäßige Hiobsbotschaften über schreckliche Todesfälle auf den Fluchtruten und offene Ablehnung und Gewalt in einigen deutschen Städten tragen ihren Teil dazu bei. Auch wenn viel über das Thema geschrieben, gesendet und debattiert wird, so hat die gesamte Debatte doch einen erstaunlich oberflächlichen Charakter. Hitzig wird dabei über die Symptome (Unterbringung, Asylverfahren, sichere Drittländer, Schleuser) debattiert, während die Ursachen von Flucht und Vertreibung geflissentlich ignoriert werden. Nicht der Schutz der flüchtenden Menschen in ihrer Heimat, sondern der Schutz vor den Flüchtlingen scheint hier das treibende Motiv zu sein. Dies setzt sich bis in rechtliche Fragen fort. Kein Wunder, schließlich wurden die diesbezüglichen Gesetze auf Basis der Erfahrungen des Nationalsozialismus in der Nachkriegszeit geschaffen und seitdem massiv ausgehöhlt – für die heutige Situation sind diese Gesetze weder gemacht noch gedacht. Von Jens Berger.

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