Kategorie:
Hartz-Gesetze/Bürgergeld

Abweichende Meinung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zum Hartz IV-Urteil

Es ist schon ein äußerst ungewöhnlicher Vorgang, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und gleichzeitig der Vorsitzende des das Hartz-IV-Urteil fällende Ersten Senats, nachträglich in einem Interview mit der konservativen Welt seinen eigenen Richterspruch interpretiert. Die Meinung die Hans-Jürgen Papier in der Welt vertritt, stellt eine sehr einseitige Auslegung dieses Urteils dar, man könnte geradezu von einem nachträglichen abweichenden Minderheitsvotum sprechen. Christian Girschner hat für uns die einschlägigen Passagen des Interviews analysiert.

Gehirnwäsche

Wir sind geradezu umzingelt von interessengeleiteten Think-Tanks, die reflexartig ihre Geschützrohre in Stellung bringen, wenn sie ihre sozialstaatsfeindlichen Positionen gefährdet sehen. Das umso mehr, wenn diese Gefahr vom höchsten Gericht ausgeht. Als Denkfabriken getarnte Propaganda-Agenturen versuchen sofort, mit allen Mitteln die Stimmung im Lande in ihrem Sinne zu beeinflussen und sie drehen selbst den Karlsruher Richtern ihren Spruch im Munde herum.
Wenn es nicht gelingt, diese massive Manipulation der Öffentlichen Meinung zu durchschauen und damit auch zu durchbrechen, dann bleibt die Mehrheit der Bevölkerung Freiwild dieser Propagandaapparatur, die mit viel Geld und publizistischer Macht ausgestattet ist.
Westerwelle ist dabei nur der Bauchredner und die spendengehätschelte Marionette derjenigen, die auch hinter den PR-Agenturen stehen. Wolfgang Lieb

Die Leser der „Zeit“ u.a. angesehener Medien werden genau so manipuliert wie die Leser der BILD-Zeitung.

Weil sich die wichtigsten Medien der besser Ausgebildeten zu einem beachtlichen Teil auch als Kampagnemedien verdingen, werden die Leserinnen und Leser dieser Medien ebenfalls Opfer von geplanten Manipulationen. Das gilt auch für die Leserschaft solcher Medien, die früher als informative und im guten Sinne kritische Medien galten – wie zum Beispiel die „Zeit“, der „Spiegel“, der „Stern“, die ARD und die „Süddeutsche Zeitung“. Ein eklatantes Beispiel kam gerade auf den Tisch: das Zusammenspiel von „Zeit“ und Bild-Zeitung im Fall Westerwelle. Albrecht Müller

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil: Der Kampf um die Umsetzung

Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen nach Hartz IV geht es wie vielen Entscheidungen dieses Gerichts:
Jeder liest heraus, was er will. Jeder interpretiert hinein, was ihm passt. Jeder bekundet dem Gericht seinen Respekt, handelt dann aber nicht danach.
So soll gerade bei Entscheidungen, die ein Handeln des Gesetzgebers verlangen, die Debatte in eine Richtung geführt werden, die der eigenen politischen Vorstellung entspricht. Auch jetzt wird mit aller Raffinesse versucht davon abzulenken, worum es geht: Das, was die Verfassung verlangt, in einfaches Recht umzusetzen. Von Rüdiger Frohn

Hartz IV im Doppelpack: Jobcenter und Kinderzuschüsse

Der FDP Vorsitzende, Guido Westerwelle, inszeniert erneut seine Diffamierungsorgien gegen die sozial Schwachen in unserer Gesellschaft – sozusagen als zynisches Patentrezept, um die FDP aus dem Umfragetief zu holen. Gleichzeitig verpasst das Bundesverfassungsgericht der Politik zum zweiten Mal in Sachen Hartz IV eine schallende Ohrfeige. Das Gericht verlangt, die Job Center sowie die Regelsätze für Hartz IV und dabei vor allem die Kinderzuschüsse auf eine verfassungsgemäße gesetzliche Grundlage zu stellen. Von Ursula Engelen-Kefer

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechnung vorzunehmen und bis dahin nötigenfalls einmalige Beihilfen zu gewähren, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenzsicherung zu gewährleisten.
Von Christoph Butterwegge

Bundesverfassungsgericht: Eine schallende Ohrfeige, die nicht besonders weh tut

Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist gefällt: Die Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) sind nicht verfassungsgemäß. Das Gericht verlangt einen absolut wirkenden Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, beim Umfang dieses Anspruchs bleibt es jedoch vage und lässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Es hält die derzeitige Höhe der Regelsätze nicht für „evident unzureichend“ und auch das bisherige Berechnungsverfahren sei „grundsätzlich tauglich“. Nur hinsichtlich des Verfahrens bei der Ermittlung der Regelsätze, besonders für Kinder finden die Karlsruher Richter deutliche Worte: die Schätzungen seien „freihändig“ und gingen „ins Blaue“ hinein. Das ist zwar eine schallende Ohrfeige für die sozialpolitische Willkür der Gesetz- und Verordnungsgeber seit Inkrafttreten der Hartz-Gesetze bis heute. Aber bis auf die Kinder und für Hilfsbedürftige mit einem besonderen Bedarf dürfte sich angesichts der politischen Konstellation die Lage der Armen nicht wesentlich verbessern. Der politische Kampf um die konkrete Bestimmung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird weiter gehen müssen. Wolfgang Lieb

Nachtrag zu den vergessenen „Neben“-Wirkungen von HartzIV

Vier Ergänzungen zum Thema sind fällig: 1. Eine PDF-Datei zum Ausdrucken; 2. Verantwortung der Grünen für die „Reformen“ nicht ausblenden; 3. Hinweis Nr. 13 b von heute und 4. dazu passend wie die Faust aufs Auge: die TAZ mit einem unglaublichen Kommentar. Albrecht Müller

Über die vergessenen „Neben“wirkungen von Hartz IV und Agenda 2010: Die Zerstörung der sozialen Sicherheit.

Ein Freund berichtete mir gestern davon, seiner Tochter sei nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit die Kündigung „empfohlen“ worden, weil sie im letzten Jahr zu viele Krankheitstage hatte – verbunden mit entwürdigenden Drohungen. Einer unserer Hinweisgeber aus Thüringen hat seinen Arbeitsplatz im Süden wieder einmal verloren, obwohl er die Mühe der Mobilität auf sich nimmt. Fünfzigjährige verlassen nach der Kündigung heulend ihren langjährigen Arbeitsplatz. So geht es Tausenden. Hartz IV droht. Albrecht Müller

Eine kritische Bilanz von Hartz IV fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2005

Die sog. Hartz-Gesetze, vor allem das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene vierte als ihr unrühmlicher Höhepunkt, sind Kernbestandteil eines Projekts zur Restrukturierung der Gesellschaft, das die ganze Architektur und die innere Konstruktionslogik des bisherigen Sozialstaates in Frage stellt. Es ging dabei nicht bloß um Leistungskürzungen in einem Schlüsselbereich des sozialen Sicherungssystems, vielmehr um einen Paradigmawechsel, anders formuliert: um eine gesellschaftliche Richtungsentscheidung, die das Gesicht der Bundesrepublik seither prägt. Die rot-grüne, durch eine Mehrheit der damaligen Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP im Bundesrat und die Kompromissbereitschaft der Regierungsparteien radikalisierte Arbeitsmarktreform hat unser Land so tiefgreifend verändert, dass es kaum übertrieben erscheint, von der „Hartz-IV-Republik“ oder der „Hartz-IV-Gesellschaft“ zu sprechen. Von Christoph Butterwegge

Die Weißwäscher aus Nürnberg

Eine „grundsätzlich positive Einschätzung“ hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) [PDF – 895 KB] nach fünf Jahren Hartz IV. Das ist nicht weiter erstaunlich, denn das IAB ist eine Abteilung der Bundesagentur für Arbeit und die BA hat „ihre Aufgaben, im Rahmen des für sie geltenden Rechts“ durchzuführen. Erstaunlich wäre allenfalls, wenn das IAB das geltende Recht der Hartz-Gesetze in Frage stellen würde. Das muss nicht heißen, dass die vorgelegten Zahlen falsch sind, aber bei ihrer Interpretation fungiert das IAB als Weißwäscher einer gescheiterten „Reform“. Wolfgang Lieb

Was sich unser Land leistet und was nicht

Es leistet sich eine Milliarde Steuersubventionen für Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Gasthöfen. Es leistet sich nicht eine halbe Milliarde für die Erhöhung des Kindergeldes für Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind. Von unserem Leser Rüdiger Frohn.