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Hartz-Gesetze/Bürgergeld

Hartz-IV-Sätze für Kinder und Erwachsene erhöhen!

Mit dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV), das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, wurde die Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzt – eine reine Fürsorgeleistung, die nicht mehr den früheren Lebensstandard zum Maßstab der Leistungsgewährung für Langzeitarbeitslose macht. Dies führte zur Schlechterstellung von Millionen Menschen sowie zur Aufspaltung der bisherigen Sozialhilfeempfänger/innen in erwerbsfähige, die Alg II beziehen, einerseits und nichterwerbsfähige, die Sozialgeld bzw. -hilfe erhalten, andererseits. Daraus wiederum erwuchsen neue Gefahren einer Stigmatisierung dieser Personenkreise nach dem Grad ihrer Nützlichkeit bzw. ihrer ökonomischen Verwertbarkeit. Von Christoph Butterwegge.

Die Hartz-Gesetzgebung wirkt. Aber wie?

In einem Schwerpunktheft des Archivs für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit zu Erfahrungen, Auswirkungen und Schlussfolgerungen nach drei Jahren SGB II ist Helga Spindler speziell dem „Fordern und Fördern“ und seinen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nachgegangen. Nicht nur dass Sanktionen immer umfangreicher verhängt werden und immer mehr Menschen selbst die unzureichenden Regelsätze nur gekürzt erhalten, der Staat bleibt auch noch nicht einmal beim Fördern neutral, sondern greift durch den Umgang mit den Arbeitslosen einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer in den Markt ein, nimmt ihnen Verhandlungsmacht und verhindert den Aufbau notwendiger Arbeitsplätze.

„Krieg dem Pöbel“. Die neuen Unterschichten in der Soziologie deutscher Professoren

Die Entdeckung der „neuen Unterschicht(en)“ zu Beginn des neuen Jahrtausends ist kein so­ziologisches, kein wissenschaftliches Datum, sondern das Produkt einer der politischen Pro­paganda dienenden „öffentlichen Soziologie“, in der einige Wissenschaft­ler – vor allem Paul Nolte und Heinz Bude – als professorale Autoritäten, aber auch als akti­ver Teil einer publizistischen Welle fungieren. Diese hat in Deutschland nicht zufällig im Jahr 2004 einen Höhepunkt erreicht: Sie begleitete und legitimierte die Einführung von „Hartz IV“: die Abkehr vom bis dahin dominierenden sozialstaatliche Ziel der Statussicherung hin zum Ziel der Existenzsicherung.
Eine Kritik des Lehrers in einer Abendhauptschule Hans Otto Rößer.

„Hartz IV“ würde korrekter „Steinmeier IV“ heißen

Der ehemalige Korrespondent der Süddeutschen Zeitung in Bonn und „Vater“ von WISO (ZDF), Hans-Ulrich Spree, – nebenbei Freund der NDS – schreibt: „Es ist anscheinend aussichtslos, gegen den Begriff „Hartz IV“ anzugehen – selbst bei den NDS. Wer dem Sachverhalt nachspürt, muss jedoch feststellen: die so genannte Hartz-Kommission, in der u.a. Gewerkschafter, Unternehmensvertreter und Kommunalpolitiker mitarbeiteten, trat beim beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld I einstimmig (!) dafür ein, dass „die Ansprüche in Höhe und Dauer im Grundsatz dem bisherigen Regelwerk entsprechen“. Albrecht Müller.

Nochmals: „Die Sarazzins der Wissenschaft: Hartz-IV-Regelsatz von 132 Euro ausreichend“

Einige Stunden nachdem wir gestern diesen Beitrag ins Netz gestellt hatten, schrieb uns ein Leser, dass der angegebene Link zu der „Studie“ der TU-Chemnitz ins Leere führe (HTTP Error 404: File not found). Im Laufe des Tages wurde der Link wieder geschaltet.
Der „Studie“ wurde jedoch zwischenzeitlich eine abwiegelnde „Präambel“ vorangestellt: Die Studie habe aus ihren Neuberechnungen der sozialen Mindestsicherung von 123 Euro „keine Konsequenzen abgeleitet“.
Daraus lassen sich nach meiner Meinung nur folgende Schlüsse ziehen:

  • Entweder die Hochschule oder die Autoren haben erkannt, dass sie mit Ihrem Vorstoß zur Senkung der Hartz-IV-Leistungen doch zu zynisch waren und versuchen nun abzuwiegeln.
  • Oder – und das ist die wahrscheinlichere Erklärung, da die „Studie“ ja wieder im Netz steht -: das ist die typische Art einer verantwortungslosen „Wissenschaft“, die irgendwelche inhumanen Berechnungen in die Welt setzt, ohne die Verantwortung für die Folgen übernehmen zu wollen und sich dann anschließend damit freizeichnen will, dass man ja daraus keine „Konsequenzen abgeleitet“ hätte. Genau so haben sich auch die „Wissenschaftler“ in der NS-Zeit etwa mit ihrer Rasse-„Forschung“ aus der Affäre ziehen wollen.

Wolfgang Lieb

Die Sarazzins der Wissenschaft: Hartz-IV-Regelsatz von 132 Euro ausreichend

Zwei Chemnitzer Wirtschaftswissenschaftler halten einen Hartz-IV-Regelsatz von 132 Euro für ausreichend, d.h. nur rund ein Drittel der bisherigen Höhe. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die am Mittwoch auf der Internetseite der Technischen Universität Chemnitz veröffentlicht wurde.Maßstab für die Berechung dieser „Wirtschaftswissenschaftler“ sind die einkommensmäßig unteren 20% der deutschen Haushalte, diese geben angeblich für Essen, Kleidung, Kommunikation, Reisen etc. knapp 500 Euro pro Monat und Person (Single-Haushalt) aus. Die Logik dieser „Studie“: Ist erst einmal das untere Fünftel der Gesellschaft arm genug, dann kann man auch Ärmsten der Armen noch ärmer machen oder anders gesagt: In den Elendsvierteln der Welt ist schon derjenige nicht arm, der eine handvoll Reis und einen Schluck Wasser hat. Wolfgang Lieb

BILD hetzt und die CSU kocht darauf ihr Wahlkampfsüppchen

„Der große Hartz-IV-Report“, unter diesem Motto hetzt die Bild-Zeitung mal wieder ihre Leserinnen und Leser gegen Alg II-Empfänger auf. Das Ziel dieser wiederholten Bild-Kampagnen ist immer das gleiche: Man versucht den Zorn der Verängstigten und der Verlierer auf diejenigen zu lenken, denen es noch schlechter geht, oder man säht Hass auf Minderheiten, die sich nicht wehren können. Bei den Rechtsextremisten und Neonazis sind das die Ausländer, bei Bild eben die „Hartz-IV-Abzocker“. Auf dieser „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ kocht die Politik ihr Süppchen und lenkt damit vom eigenen Versagen ab; wie früher Superminister Clement mit seiner „Sozialschmarotzer“-Broschüre, so jetzt die verunsicherte CSU im bayerischen Wahlkampf. Wolfgang Lieb

Verlängertes Arbeitslosengeld für Ältere noch nicht in Kraft

Wir wurden gestern von einer internen Anweisung der Deutschen Rentenversicherung informiert, dass bis auf Weiteres § 319 c SGB VI, welcher durch die Neuregelung durch das 7. SGB III- Änderungsgesetz das verlängerte ALG I geregelt hätte, noch nicht in Kraft getreten und somit nicht zu anzuwenden ist. Dadurch, dass diese gesetzliche Neuregelung (noch) nicht im Bundesgesetzblatt steht und es auch nicht absehbar ist, ob dies geschehen wird, gelten die alten Regelungen. Also können bereits 60.-jährige zur Rentenantragstellung aufgefordert und somit aus dem ALG 1-Bezug herausgenommen werden. Mit dem Änderungsgesetz sollte auch die Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr von 350 Euro auf 400 Euro erhöht werden, auch dies liegt “auf Eis”. (WL)

Tod auf dem Hochsitz

Vor einigen Tagen meldeten die Medien, dass sich ein 58 Jahre alter Mann auf einem Hochsitz zu Tode gehungert hat. Er hinterließ ein Tagebuch, in dem er sein Sterben dokumentierte. Weiter heißt es: „Aus dem in blaues Plastik eingebundenen Büchlein geht hervor, dass der frühere Außendienstler schon länger arbeitslos war. Seine Ehe sei gescheitert, seine erwachsene Tochter habe sich von ihm losgesagt“. Er bekam kein Arbeitslosengeld mehr. Er musste seine Wohnung räumen. Er hätte Hartz IV beantragen können, tat dies aber nicht, so dass er völlig ohne Geld dastand. Das Tagebuch des Toten wird an seine Tochter geschickt. Der Tote hatte in dem Büchlein darum gebeten.

Soweit die Meldung. Was mag in dem Büchlein gestanden haben? Vielleicht das Folgende.
Von Joke Frerichs.

BILD: Wozu Arbeiten? Hartz IV reicht doch!

Die BILD-Hetze gegen Arbeitslose und die Kampagne für eine Senkung der Hartz IV-Regelsätze gehen weiter. „Deutschland diskutiert über Hartz IV“ brüstet sich BILD seiner Selbstinszenierung. Dabei zieht das Boulevardblatt nur einige abgestandene „Studien“ noch einmal hoch, über die selbst ihre Urheber sagen, sie seien „in der abgedruckten Form fehlerhaft“ [PDF – 44 KB]. In der bei BILD üblichen Personalisierung von Botschaften werden einige passende Arbeitslose präsentiert, die sich als Hartz IV-Empfänger über diejenigen lustig machen, die einer Arbeit nachgehen: „Wer arbeiten geht, ist doch richtig schön blöd“. Und natürlich lässt die BILD-Zeitung wieder einmal ihre „Hausexperten“ Sinn, Straubhaar, Rürup und das arbeitgebernahe „Institut der deutschen Wirtschaft“ zu Wort kommen, die übereinstimmend verlangen, die Arbeitslosen mehr zu fordern und die Sozialabgaben zu senken. BILD schürt Ressentiments gegen Arbeitslose und stigmatisiert sie als Sozialschmarotzer. Wolfgang Lieb

12. BILD: Wer arbeitet, ist der Dumme!

So lautete am 11.2.08 in Riesenlettern die Schlagzeile von BILD. „Immer mehr Arbeitnehmer bekommen weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger“ und „Ohne Arbeit hätten wir 1 Euro mehr!“ wird eine Familie aus Dortmund zitiert. BILD stützt sich dabei auf eine Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) und Vergleichsgrafiken des Bundes der Steuerzahler und nicht zuletzt schreibt Hugo Müller-Vogg noch einen Kommentar „Mehr Netto, damit sich Arbeit lohnt“.
Wieder einmal sollen Arbeitnehmer gegen Arbeitslose ausgespielt werden. Wolfgang Lieb

Zur Erinnerung: Die Zusammensetzung der Hartz-Kommission

Am 22. Februar 2002 wurde die Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingesetzt. Ich habe deren Zusammensetzung leider selbst längst verdrängt oder vergessen. Die Auswahl der Mitglieder sagt aber mehr über den Geist und das Weltbild, das hinter den Hartz-Gesetzen steht, als tausend Worte. Deshalb auch für Sie nochmals die Liste zu Ihrer Erinnerung.

BILD hetzt mal wieder gegen Arbeitslose: „85% der Arbeitslosen würden für Job nicht umziehen!“

„Die Hartz-Reformen haben nicht dazu geführt, dass Arbeitslose eher bereit sind, einen neuen Job anzunehmen! Im Gegenteil: Viele Arbeitslose sind mit den Hartz-IV-Leistungen zufrieden und würden auch keine Lohneinbußen in einem neuen Job in Kauf nehmen.“ So lautet ein „alarmierendes Ergebnis“ das in der Ausgabe vom 5.2.08 mit Kommentar von BILD auf Seite 2 gehoben wird.
BILD zieht dabei offenbar auf eine schon etwas länger zurückliegende Studie des IAB [pdf – 272KB] noch einmal hoch.
Dabei wurde nach der Konzessionsbereitschaft von Arbeitslosen gegenüber ihrer letzten Arbeit im Hinblick auf Lohneinbußen gefragt, in einer Grafik wurde u.a. dargestellt, ob Arbeitslose längere Arbeitszeiten, längere Anfahrtswegen gegenüber ihrer früheren Arbeit oder ggf. ein Umzug in Kauf nehmen würden.
Was BILD verschweigt ist der laut Studie dabei von den Arbeitslosen erwartete Lohn: dieser lag durchschnittlich bei knapp 6,80 Euro.
Wer würde aber für einen solchen Niedriglohnjob mit unsicherer Dauer einen teuren Umzug und den Verlust seiner sozialen Bezüge in Kauf nehmen?

OECD: Hartz IV ist Luxus

So oder so ähnlich heißt es in der großen Mehrheit der Zeitungen, die über eine so genannte Studie der wirtschaftsnahen OECD berichten. Wir dokumentieren Ihnen dazu einfach einmal einen kleinen Teil der Schlagzeilen, die google.news-Suche reproduziert. Statt eines Kommentars zitieren wir aus einem Interview mit Professor Gerhard Bosch vom Institut Arbeit und Qualifikation in der Frankfurter Rundschau. Wolfgang Lieb

Nachtrag zu Koalitionsausschuss: Merkel führt die SPD vor

Mehrere Leser haben mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich in meiner Bewertung der Ergebnisse des Koalitionsausschusses den Kinderzuschlag zu unkritisch dargestellt hätte. Deshalb möchte ich diese Ausführungen ergänzen.
Zum anderen ging gerade eine Meldung durch die Nachrichten, wonach die Bundesagentur für Arbeit (BA) angesichts der geplanten Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf 3,3% für das kommende Jahr 2008 wieder mit einem operativen Defizit von weit über 5 Milliarden Euro rechnet. Die Konsequenzen lassen sich leicht ausrechnen: Entweder müssen die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der BA noch weiter als schon geschehen zurückgefahren werden oder die Kosten für das Alg I müssen gesenkt werden, durch Kürzung oder durch kürzere Auszahlungsfristen. Wolfgang Lieb