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Gleichstellung

FinanzFachFrauen: In der Debatte um Kürzungen bei Hartz IV werden der angebliche Missbrauch der Sozialkassen und das Streben nach finanzieller Unabhängigkeit von Frauen auf unzulässige Weise miteinander verquickt

Eine der Neuregelungen des am 1. August in Kraft tretenden „Fortentwicklungsgesetz“ zu Hartz IV betrifft das so genannte „Schonvermögen“. Nach dem derzeitigen Stand dürfen pro Lebensjahr nicht mehr als 200 Euro (insgesamt also bis zu 13.000 Euro) Vermögen vorhanden sein, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu haben. Hinzu kommt noch einmal derselbe Freibetrag für die Altersvorsorge. Die Neuregelung sieht nun vor, das zulässige Vermögen um 50 Euro abzusenken, aber das für die Rente angesparte Geld um 50 Euro pro Lebensjahr aufzustocken. Nach Auffassung der FinanzFachFrauen, einem bundesweiten Zusammenschluss unabhängiger Finanzdienstleisterinnen, stellt diese Neuregelung eine staatliche Bevormundung dar, die insbesondere Frauen in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt.

Hans-Böckler-Stiftung: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Vertretungsmöglichkeit macht Schutz vor Diskriminierung systematischer

Opfern von Diskriminierung im Arbeitsleben kann systematischer und effektiver geholfen werden, wenn sie das Recht haben, sich von sachkundigen und erfahrenen Institutionen unterstützen und vertreten zu lassen. Das zeigen Erfahrungen aus Ländern mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen, etwa Großbritannien und den USA. Ein Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften, wie es das geplante Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorsieht, trägt diesen Erfahrungen Rechnungen. Darauf weist Prof. Dr. Heide Pfarr hin, Arbeitsrechtlerin und Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Chancengleichheit: In vielen Unternehmen noch viel zu tun

In vielen deutschen Unternehmen sind Konzepte für Chancengleichheit von Frauen und Männern noch nicht institutionell verankert. So kannten nach der bis heute aktuellsten Befragung zum Thema 2003 nur 53 Prozent der Manager in 500 Unternehmen die “Vereinbarung zur Umsetzung der Gleichstellung in der Privatwirtschaft”. Bundesregierung und Spitzenverbände der Wirtschaft hatten diese Vereinbarung 2001 geschlossen – als Alternative zu einem Gleichstellungsgesetz.

FinanzFachFrauen zum Koalitionsvertrag: Verlängerte Lebensarbeitszeit benachteiligt berufstätige Frauen

Nur sieben Prozent aller Frauen erreichen 45 Pflichtbeitragsjahre. Wer unterhalb des Durchschnittsverdienstes liegt, also keine sog. „Eckrentnerin“ ist, schaut in die Röhre. Frauen verdienen noch immer nur etwa 80 Prozent von dem, was Männern bezahlt wird – das ist der Grund dafür, dass sie künftig fast in jedem Fall mit Rentenkürzungen zu rechnen haben. Wenn im Koalitionsvertrag gesagt wird, dass neben den Beschäftigungszeiten auch Kindererziehung und Pflegeleistung angerechnet werden sollen, so ist dies Augenwischerei. Das sagt Heide Härtel-Herrmann, Finanzexpertin aus Köln.