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Staatsorgane

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechnung vorzunehmen und bis dahin nötigenfalls einmalige Beihilfen zu gewähren, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenzsicherung zu gewährleisten.
Von Christoph Butterwegge

Bundesverfassungsgericht: Eine schallende Ohrfeige, die nicht besonders weh tut

Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist gefällt: Die Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) sind nicht verfassungsgemäß. Das Gericht verlangt einen absolut wirkenden Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, beim Umfang dieses Anspruchs bleibt es jedoch vage und lässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Es hält die derzeitige Höhe der Regelsätze nicht für „evident unzureichend“ und auch das bisherige Berechnungsverfahren sei „grundsätzlich tauglich“. Nur hinsichtlich des Verfahrens bei der Ermittlung der Regelsätze, besonders für Kinder finden die Karlsruher Richter deutliche Worte: die Schätzungen seien „freihändig“ und gingen „ins Blaue“ hinein. Das ist zwar eine schallende Ohrfeige für die sozialpolitische Willkür der Gesetz- und Verordnungsgeber seit Inkrafttreten der Hartz-Gesetze bis heute. Aber bis auf die Kinder und für Hilfsbedürftige mit einem besonderen Bedarf dürfte sich angesichts der politischen Konstellation die Lage der Armen nicht wesentlich verbessern. Der politische Kampf um die konkrete Bestimmung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird weiter gehen müssen. Wolfgang Lieb

Kratzen am Lack – Zur Kritik an 100 Tagen Schwarz-Gelb

„Katastrophaler Start“, „kein Kurs“, „Chaos“, „Klientelpolitik“, „handwerklich schlecht“, so oder so ähnlich lauten die Urteile der Opposition oder der meisten Medien über die ersten 100 Tage der schwarz-gelben Koalition. Auffallend ist, dass sich die Kritik an Äußerlichkeiten, an Stilfragen, am Aufspießen von Zwist innerhalb der Regierungsparteien, kurz: an Oberflächlichkeiten festmacht. Nur ganz selten oder allenfalls am Rande findet man Kritik an den Inhalten der Regierungspolitik. Das liegt weniger daran, dass die CDU/CSU/FDP-Regierung nicht für eine ziemlich eindeutige politische Linie steht, sondern eher daran, dass ihre Kritiker selbst keine klare inhaltliche Gegenposition dagegen stellen können. Wolfgang Lieb

Bundesverwaltungsgericht kippt Post-Mindestlohn. Haben wir bald eine neue Form von Post-„Beamten“?

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern der Klage der Post-Konkurrenten PIN Mail und TNT sowie des Arbeitgeberverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste gegen die Postmindestlohn-Verordnung stattgegeben. In der Konsequenz heißt dies, dass in der gesamten Branchen für 200.000 Beschäftigte nunmehr kein allgemeinverbindlicher Mindestlohn (zwischen 8,00 und 9,80 Euro bei Briefzustellern) mehr existiert. Kommt es nicht rasch zu einem neuen Mindestlohn, werden wir bald eine ganz neue Form von Post-„Beamten“ haben, nämlich als staatlich alimentierte Mindestlöhner. Wolfgang Lieb

Ziel der Einführung von Hartz I-IV etc. ist der Aufbau des größten Niedriglohnsektors in der EU

Wenn die Befürworter der Hartz-Gesetze und dabei insbesondere die mitverantwortlichen Sozialdemokraten diese zerstörerischen Reformen verteidigen, dann verweisen sie routinemäßig auf das angeblich notwendige Ziel der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenunterstützung. Ziel war jedoch etwas ganz anderes. Ein Freund der NDS hat dies in einer Analyse niedergeschrieben, die einen guten Überblick verschafft. Albrecht Müller.

Vor 5 Jahren kassierte das Bundesverfassungsgericht die Studiengebührenfreiheit

Am 26. Januar 2005, hat das Bundesverfassungsgericht § 27 Absatz 4 des Hochschulrahmengesetzes für nichtig erklärt und die Studiengebührenfreiheit abgeschafft. Zahlreiche CDU-regierten Länder haben auf das Urteil nur gewartet und Studiengebühren eingeführt. Zum 5-jährigen Jahrestag, dieses Paradigmenwechsels, der die Hochschulbildung von einem öffentlichen Gut zu einem privates Investment in das „persönliche Humankapital“ umkehrte, erinnere ich an meine damalige Kritik „Studiengebührenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts – ein politisches Urteil“ .
Ich habe daran nichts zu korrigieren und alles, was damals nur prognostiziert werden konnte, ist so eingetreten, wie es zu erwarten war.
Die Website „Studis Online“ veröffentlicht aus Anlass dieses „Jubiläums“ einen Buchbeitrag von mir, der die Ausrichtung der Hochschulen auf die Einwerbung von Drittmitteln und Studiengebühren skizziert. Wolfgang Lieb

Nachtrag zu den vergessenen „Neben“-Wirkungen von HartzIV

Vier Ergänzungen zum Thema sind fällig: 1. Eine PDF-Datei zum Ausdrucken; 2. Verantwortung der Grünen für die „Reformen“ nicht ausblenden; 3. Hinweis Nr. 13 b von heute und 4. dazu passend wie die Faust aufs Auge: die TAZ mit einem unglaublichen Kommentar. Albrecht Müller

Spiele statt Brot

Was Angela Merkel mit ihrer Neujahrsansprache wirklich sagen wollte, darüber haben auch schon andere gerätselt. So versuchte sich etwa die Süddeutsche Zeitung an einer „radikal-ehrlichen“ Version dieser Ansprache ans Volk. Doch man braucht eigentlich nicht in Ironie zu flüchten, um die „wahre Rede“ der Kanzlerin zu erfassen, dazu genügt es die tatsächlich gehaltene Neujahrsansprache einmal etwas genauer nachzulesen. Es ist eine Rede wie aus einem Sprachgenerator altbekannter Redeversatzstücke. Was die Kanzlerin konkret verspricht sind Spiele statt Brot. Wolfgang Lieb

Zum Koalitonsvertrag (IV): Die schwarz-gelbe Koalition vertieft die Kluft zwischen Arm und Reich.

Aufgrund des gegenwärtigen Krisendebakels, das sie ohne Zweifel mit verursacht hat, schien die neoliberale Hegemonie, d.h. die Meinungsführerschaft des Marktradikalismus, vielen Beobachtern in der Bundesrepublik endgültig gebrochen. Dass der Neoliberalismus hierzulande keineswegs im Niedergang, sondern auf dem besten Weg zu einer Renaissance im schwarz-gelben Gewand ist, zeigt der am 24. Oktober vorgestellte Koalitionsvertrag. Von Christoph Butterwegge

Zum Koalitionsvertrag (III): Die „Bildungsrepublik“ als bildungspolitische Bananenrepublik

Bildung gehört neben Wachstum und Zusammenhalt zur Überschrift des schwarz-gelben Koalitionsvertrages [PDF – 1 MB] und im Kapitel II. taucht das Schlagwort der Kanzlerin von der „Bildungsrepublik Deutschland“ wieder auf. Wie in vielen anderen Feldern auch besteht eine riesige Kluft zwischen dem bemühten Pathos und den konkreten Vorschlägen. Wolfgang Lieb

An ihren Taten sollen sie gemessen werden – Betrachtungen zum Abstimmungsverhalten der SPD-Bundestagsabgeordneten

Der Umbau von Staat und Gesellschaft gemäß den Forderungen der Arbeitgeberseite wurde auch in der vergangenen Legislaturperiode mit Hilfe der SPD fortgesetzt. Das Abstimmungsverhalten vor allem bei Angriffen auf die Sozialsysteme weist fast 80% der SPD-Abgeordneten als konsequente Überzeugungstäter aus. Zehn Prozent können als Mitläufer gelten, und nur etwa weitere zehn Prozent stimmten häufiger gegen die Vorschläge der Fraktionsführung. Von Kai Ruhsert

Bundesregierung sieht Korrekturbedarf bei der Bologna-Reform – Korrekturen allein reichen aber nicht

„In den Diskussionen mit den Studierenden bestand Konsens, dass die Ziele der Bologna-Reform richtig sind, es aber Korrekturbedarf bei der Umsetzung gibt. Wichtige Fragestellungen sind in diesem Zusammenhang die Studierbarkeit der Studiengänge und die Modularisierung, die konsequente Anwendung der Instrumente ECTS und Diploma Supplement sowie sachgerechte, studienerfolgsorientierte Anerkennungspraxis von Studienleistungen bei Hochschulwechsel, ein flexibler Übergang von Bachelor zu Master und insgesamt eine sowohl wissenschaftliche wie berufsbefähigende Ausbildung. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen kommt den Hochschulen eine Schlüsselrolle zu“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung [PDF – 110 KB] auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Ziele richtig, Umsetzung korrekturbedürftig, die Hochschulen sind verantwortlich, so könnte man die Position der Bundesregierung zusammenfassen. Es ist also nicht an einen Kurswechsel im Bologna-Prozess gedacht, sondern nur an Korrekturen bei der Umsetzung. Dabei wäre eine Re-Reform nötig. Was fehlt ist jede Suche nach den Ursachen warum die Umsetzung des Bologna-Prozesses vor allem in Deutschland vielerorts zu einem Desaster geriet. Wolfgang Lieb

Weitere Informationen zur Verflechtung von Politik und Finanzindustrie (Finanzkrise XXI)

Am 2. Juli 2009 veröffentlichten wir den Beitrag „Unser Führungspersonal ist in den Fängen der Finanzwirtschaft – ein weiterer Hinweis (Finanzkrise XIX)“ Darauf hin erreichten uns weiterführende Texte vor allem über die Zuarbeit von internationalen Anwaltskanzleien bei der Gesetzgebung. Siehe Teil I. Wir weisen gleichzeitig auch auf das Protokoll des Untersuchungsausschusses zur HRE hin. Siehe Teil II. Albrecht Müller.

Bundesverfassungsgericht: Nationaldemokratische Starrheit – Europäische Demokratie bleibt auf der Strecke

Das BVerfG hat den Lissabon-Vertrag im Großen und Ganzen passieren lassen, allerdings hat es das sog. Begleitgesetz moniert, das die Rechte des Bundestages festschreiben soll. Das heißt, das BVerfG hat in Übereinstimmung mit den Klägern ein demokratisches Defizit im politischen Mehrebenensystem Europa und Bundesrepublik festgestellt, das allerdings nicht auf europäischer, sondern auf nationaler, d.h. bundesdeutscher Ebene behoben werden soll. Gestärkt wird damit die nationale Legislative gegenüber der Exekutive – das ist gegenüber dem gegenwärtigen Zustand eine Stärkung der Demokratie, aber nur eine halbherzige. Von Andreas Fisahn*