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Staatsorgane

Die SPD in der „Zwickmühle“

Jedes Kind kennt das alte germanische Brettspiel „Mühle“. Dabei gibt es die komfortable Stellung einer sogenannten „Zwickmühle“: Wer die Stellung einer „Zwickmühle“ hat, kann mit jeder Spielrunde eine neue „Mühle“ (d. h. drei Steine in Reihe) schließen und dabei jeden Stein des Gegners schlagen. Diese Situation hat die SPD mit ihrer apodiktischen Absage an jegliche Zusammenarbeit mit der Partei Die Linke für ihre konservativen Gegenspieler zugelassen. Die Konservativen können sich wie bei diesem schlichten Brettspiel verhalten: Immer dann, wenn die SPD einen Zug macht, nutzen sie die „Zwickmühle“ und schlagen den Stein. So auch bei der Nominierung von Gesine Schwan als Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten. Wolfgang Lieb

Linke Tasche, rechte Tasche – der Sparkurs der Großen Koalition ist unsinnig und unsozial – es geht auch anders

Die Große Koalition hat sich etwas in den Kopf gesetzt: Bis spätestens 2011 soll der Bundeshaushalt ausgeglichen sein und ohne neue Kredite auskommen. Für Finanzminister Peer Steinbrück ist dieses Ziel so zentral, dass er ein mögliches Scheitern mit „einem erheblichen Kompetenzverlust für die Regierung“ gleichsetzt. Da ist es nur folgerichtig, wenn er, wie zuletzt geschehen, Ministerinnen und Minister zur Ordnung ruft und ihnen droht, ihre Budgets bei den anstehenden Haushaltsberatungen gleich selbst festzusetzen, sollten diese weiter über die Stränge schlagen.

Die Bundeskanzlerin unterstützt ihren Kabinettskollegen. Und bei der Mehrzahl der Kommentatoren in den Medien gehört es längst zum guten Ton, den Sparwillen deutscher Finanzminister zu loben und immer wieder einzufordern. Wohl nirgends sonst in der Welt wird das Sparen so verherrlicht wie bei uns. Von Thorsten Hild.

Der Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen über der Türkei hätte der Zustimmung des Bundestags bedurft – doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist leider nur ein Pyrrhussieg

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2008 ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung:

  1. Aktuell, weil es die die Rolle der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“ bekräftigt und die schleichende Ausdehnung der militärischen Entscheiddungskompetenzen der Exekutive begrenzt,
  2. rückblickend für die juristische Beurteilung der deutschen Beteiligung am Irak-Krieg,
  3. für die Zukunft, weil es den Plänen der CDU/CSU für ein neues Sicherheitskonzept enge Grenzen setzt.
  4. Spannender wird aber nun die Frage werden, wie sich dieses Urteil zu Artikel 28a des EU-Reformvertrages verhält, in dem die Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf die Europäische Union übertragen wird und unter Führung der Union militärische „Missionen“ auch mit Hilfe der Bundeswehr durchgeführt werden dürfen.

Wolfgang Lieb

Köhlers Agenda 2020 – Nach der Reform ist vor der Reform

Bundespräsident Horst Köhler hat eine „Agenda 2020“ gefordert, um die Arbeitslosigkeit weiter zu verringern und Vollbeschäftigung in Deutschland zu erreichen. Dieses Ziel sei im Falle einer Fortsetzung der Reformanstrengungen realistisch.
Wie alle „Reformer“ verweigert Köhler eine kritische Bestandsaufnahme der Agenda 2010, und weil deren Ergebnisse alles andere als befriedigend sind, verlangt er eine Erhöhung der Reformdosis. Mit den Agenda-Reformern ist es wie bei Drogensüchtigen, je schlechter es geht, desto höher die Dosis. Wolfgang Lieb

Nachtrag zu Herzog und ein Anstoß für Ihre Gespräche im kleinen Kreis

In meinem Beitrag „Ein Alt-Bundespräsident als Volksverhetzer …“ hatte ich nicht erwähnt, dass es mir nicht sinnvoll erscheint, im konkreten Fall Anzeige wegen Volksverhetzung zu erstatten. Die juristischen Hürden liegen sehr hoch. Auch wenn der Vergleich des Textes des § 130 Strafgesetzbuch mit den Einlassungen des Alt-Bundespräsidenten nach meinem Sprachverständnis nahe legt, dass die Strafvorschrift verletzt ist, bleibt eine Anzeige mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos. Dazu wollte ich jedenfalls nicht anregen. Ich wollte allerdings dazu anstoßen, über die laufende Kampagne zur Anheizung eines Generationenkonfliktes mit anderen Menschen zu sprechen. Nutzen Sie dazu unseren Text und zwei interessante Zwischenrufe zum Thema. Albrecht Müller.

Ein Alt-Bundespräsident als Volksverhetzer – der Sittenverfall beschleunigt sich

„Der hat gut hetzen, der hat ein dickes Polster“, meinte meine Nachbarin, als sie Roman Herzogs Äußerungen in der Bild-Zeitung las. Einer unserer Leser machte mich auf § 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches aufmerksam. Text und Geist dieses Paragraphen passen auf die Warnungen Herzogs vor einer „Rentner-Demokratie“. Albrecht Müller

ödp klagt gegen EU-Reformvertrag

Der in den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnte EU-Verfassungsvertrag ist zwar Geschichte. Weil jedoch die inhaltliche Substanz dieses Verfassungsvertrags im Vertrag von Lissabon erhalten bleibt und somit die kritischen Teile der Sicherheits- und Militärpolitik in den überarbeiteten EU-Reformvertrag eingeflossen sind, hat die Ökologisch demokratische Partei (ödp) Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach Auffassung des ödp-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner sei der EU-Reformvertrag weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit der Charta der Vereinten Nationen vereinbar. Buchner betont, dass die ödp keineswegs europafeindlich sei, seine Partei sehe aber keinen anderen Ausweg als den Gang nach Karlsruhe, um ein undemokratisches und militarisiertes Europa zu verhindern. Von Christine Wicht

Die Umgehung des Grundgesetzes über die europäische Überwachungs-Union

Mit der Eingrenzung der Online-Durchsuchung und dem Urteil gegen den “Großen Lauschangriff” hat das Bundesverfassungsgericht Schäubles Überwachungsmanie Grenzen gesetzt. Doch das grundgesetzliche Gebot unbedingter Achtung einer Sphäre der ausschließlich privaten – “höchstpersönlichen” – Entfaltung droht durch eine “europäische Sicherheitsarchitektur” umgangen und ausgehöhlt zu werden.
Christine Wicht gibt einen Überblick über die Vielzahl schon eingeführter und geplanter europaweiter Überwachungsmaßnahmen durch Datennetze und Ermittlungs- und Informationstechnologien.

Karlsruhe: Der Dienstherr als Herr der Beamten

Die Verlängerung der Arbeitszeit begegnet keinen verfassungsrechtlichen
Bedenken. Mit diesem lapidaren Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die seit dem 1. September 2004 geltende Anhebung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Beamte von 40 auf 42 Stunden nicht zur Entscheidung angenommen.
Gerade zeitgerecht zu den Tarifauseinandersetzungen im Öffentlichen Dienst, wo die Arbeitgeber eine Verlängerung der Arbeitszeit verlangen, präsentiert das oberste Gericht eine Entscheidung, die auf jegliches Pro und Contra von Arbeitszeitverlängerungen verzichtet und geradezu obrigkeitsstaatliche Züge erkennen lässt. Wolfgang Lieb

Was ändert das neue Gentechnik-Gesetz?

Das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz – GenTG) wurde am 25. Januar im Bundestag verabschiedet und soll noch im Februar dem Bundesrat vorgelegt werden, damit es noch vor der Anbausaison Rechtsgültigkeit erlangt. Bereits der Entwurf zu dieser Novelle ist auf heftige Kritik gestoßen. Das ursprüngliche Gentechnikgesetz wurde bereits 1990 erlassen und seitdem schon mehrfach geändert. Die Koalitionspartner CDU und SPD haben sich bereits im Koalitionsvertrag darüber geeinigt, das bestehende Gesetz zu ändern, mit der Begründung, die Forschung auf dem Feld der Gentechnik zu erleichtern. Am 12. Januar haben sich die Koalitionsparteien über das neue Gentechnikgesetz verständigt. Kritiker sehen in den Änderungen des Gesetzes eine weitere Öffnung der Landwirtschaft für gentechnisch veränderte Pflanzen zum Nachteil der konventionellen Landwirtschaft und der Biolandwirte.
Christine Wicht

Der Bewusstseinswandel der Bevölkerung im Hinblick auf die freiwillige Angabe persönlicher Daten

Millionen Bürger geben in Internetplattformen völlig sorglos Personalien, Gewohnheiten und private Fotos von sich preis. Der Trend der Konsumenten geht zur Kundenkarte, so trägt laut Statistik jeder Deutsche heute im Durchschnitt 4,5 Kundenkarten im Portemonnaie, Tendenz steigend. Der Kunde offenbart damit automatisch detaillierte Auskünfte über sein persönliches Kaufverhalten und wird inzident zum Datenlieferanten und zur Zielscheibe zielgerichteter Werbung. Dies ist ein neues Phänomen, wenn man bedenkt, welch vehemente Proteste noch die Volkszählung in den 1980er Jahren in der Bevölkerung ausgelöst hat, weil Bürger nicht bereit waren eine Vielzahl persönlicher Daten anzugeben. Der Wert des seinerzeit vom Verfassungsgericht hervorgehobene “Recht auf informationelle Selbstbestimmung” scheint nun vollkommen ignoriert zu werden. In den letzten 25 Jahren hat sich ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung vollzogen, der nur schwer nachvollziehbar ist, Skepsis und Widerstand im Hinblick auf unkontrollierte Datenverwendung sind praktisch nicht mehr vorhanden. Von Christine Wicht

Der schwarz-gelbe Präsident: „Zur Freiheit gehört Ungleichheit“

„Deutschland muss sich für seine Wettbewerbsfähigkeit noch stärker ins Zeug legen. Am Konjunkturhimmel ziehen Wolken auf. Deshalb wünschte ich mir mehr Reformehrgeiz“, sagte Bundespräsident Horst Köhler in einem Gespräch mit der FAZ vom 29.12.07. Köhlers Weltbild ist das einer „Standortkonkurrenz“, da konkurrieren also nicht einzelne Unternehmen auf dem Weltmarkt miteinander, wie z.B. Daimler gegen Peugeot oder General Motors, sondern die „Holding Deutschland“ steht im Wettbewerb mit der „Holding China“ oder dem „Multi USA“. Und gerade so wie der Aufsichtsratsvorsitzende der Firma Deutschland redet der Bundespräsident auch. Er hat vor allem die Interessen der Shareholder dieser Holding im Blick, wenn er das Hauptproblem des „Exportweltmeisters“ Deutschland in seiner Wettbewerbsfähigkeit sieht und nicht etwa in der seit Jahren chronisch stagnierenden Binnennachfrage. Wolfgang Lieb

Zum Rücktritt Franz Münteferings als Vizekanzler und Arbeits- und Sozialminister

Franz Müntefering hat angekündigt, dass er in der kommenden Woche aus seinem Amt als Bundesminister ausscheiden werde. Er schreibt: „Diese Entscheidung hat ausschließlich private, persönliche Gründe, die Krankheit meiner Frau hatte in den letzten zwei/drei Wochen plötzlich eine weitere schwierige Operation erforderlich gemacht… jetzt, in der Phase einer langen Reha, ist meine Hauptaufgabe zu Hause und das lässt sich nicht verantwortlich kombinieren mit der Leitung eines Bundesministeriums“.
Die NachDenkSeiten respektieren diese Entscheidung. Es gibt persönliche Schicksalsschläge, die alles Berufliche und Politische in den Hintergrund drängen. Wir fühlen mit Franz Müntefering und wünschen seiner Frau Ankepetra eine rasche Verbesserung ihres Gesundheitszustandes und beiden die nötige Kraft in dieser schweren Zeit.
Aus Respekt vor Münteferings Begründung wollen wir diese Entscheidung nicht kommentieren.
Wenngleich die zahllosen „Nachrufe“, die es heute gab, dazu reichlich Anlass gäben. Wir wollen uns vor allem mit den beiden Nachfolgern in seinen Ämtern beschäftigten. Wolfgang Lieb

Die Glaubenskongregation Sachverständigenrat hat mal wieder getagt.

„Wirtschaftsweise loben Merkel und Schröder“ meldet das Handelsblatt vorab und meint weiter: „Lob gleich für zwei Regierungen: Die fünf Wirtschaftsweisen bescheinigen der Großen Koalition und ihrem rot-grünen Vorgänger, dass ihre Reformen zu einer „tiefgreifenden, nicht nur zyklischen Erholung“ der Wirtschaft beigetragen haben.“ (Link zum Sachverständigenrat) Es war zu erwarten, dass der Sachverständigenrat die Reformen lobt und damit auch seine Vorstellung von der strukturellen Bedingtheit der Arbeitslosigkeit. Damit Sie sich ein bisschen auf die „Glaubwürdigkeit“ der Mehrheit dieses Gremiums einstellen können, verweise ich auf eine von vielen niederschmetternden Erfahrungen in der Vergangenheit. Der Sachverständigenrat war wesentlich beteiligt am Abbruch des kleinen Booms von 1997 bis 2000. Albrecht Müller.