Rolf-Henning Hintze

Rolf-Henning Hintze

Rolf-Henning Hintze war früher Redakteur bei der Frankfurter Rundschau, dem NDR (Hörfunk) und der Deutschen Welle, danach freie journalistische Arbeit. Er war als Landesbeauftragter des Deutschen Entwicklungsdienstes in Sambia tätig und hat als Journalist und für Entwicklungsorganisationen mehrere Jahre im südlichen Afrika gearbeitet. Starkes Interesse an Nahost nach fünf alternativen Studienreisen nach Palästina und Israel. Bei Attac auf EU-Handelsabkommen wie CETA, EPA, TTIP und TiSA spezialisiert. Er lebt in München.

Gastbeiträge von Rolf-Henning Hintze

“Schiedsstellen in CETA im Widerspruch zu europäischem Recht”

Das von Kanada und der EU-Kommission ausgehandelte Handelsabkommen CETA ist nach einem Gutachten zweier Bremer Rechtswissenschaftler weder mit dem deutschen Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht vereinbar. Johan Horst, der das von ihm gemeinsam mit Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano (Universität Bremen) verfaßte Gutachten am Donnerstag erstmals auf einer von Attac einberufenen Pressekonferenz in München vorstellte, bezweifelte stark, daß das Abkommen in seiner jetzigen Form sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als auch vor dem Bundesverfassungsricht Bestand haben dürfte. Das von Attac München in Auftrag gegebene Gutachten begründet die Rechtswidrigkeit hauptsächlich mit den vorgesehenen privaten Schiedsstellen, vor denen Konzerne gegen Staaten klagen könnten. Zugleich hält es aber auch die mangelnde Verankerung der Menschen- und Umweltrechte sowie die erhebliche Macht, die einem “Gemeinsamen Ausschuss” (Joint Committee), den die EU und Kanada neben anderen Ausschüssen bilden sollen, für hochproblematisch. Als gefährdet werden auch die nach europäischen Recht geschützten kommunalen Selbstverwaltungsrechte angesehen. Von Rolf-Henning Hintze

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika darf so nicht heißen

Die schwarz-gelbe Mehrheit des Bundestags ist auch weiterhin nicht bereit, den Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika als einen solchen zu bezeichnen. Sie lehnte am Donnerstagabend sowohl einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion ab als auch einen inhaltlich weit weniger weitgehenden, der gemeinsam von Sozialdemokraten und Grünen kurzfristig eingebracht worden war. Dass es sich bei dem kolonialen Vernichtungskrieg, den allein 80 Prozent des Herero-Volkes nicht überlebten, um einen Völkermord handelt, ist seit Jahren herrschende Meinung in der Wissenschaft. Weitere betroffene Volksgruppen waren die Nama, Damara und San. Von Rolf-Henning Hintze

Denkmal für Wehrmachtsopfer in Mittenwald

Ein Vorgang, der Seltenheitswert hat: In einer bayerischen Gemeinde mit erdrückender CSU-Mehrheit dankt der Bürgermeister einem antifaschistischen Arbeitskreis öffentlich dafür, dass dieser mit beharrlichen Einsatz bewirkt hat, dass es nun ein Denkmal für die NS-Verbrechen der Gebirgsjäger gibt. So geschehen am Sonntagnachmittag in Mittenwald, nahe der österreichischen Grenze. Von Rolf-Henning Hintze

Ein totgeschwiegener Völkermord an den Herero in Namibia

Die Bänke der Parlamentarier waren größtenteils leer, als der Bundestag kürzlich zum ersten Mal seit Jahrzehnten eine Debatte über den ersten Völkermord der deutschen Geschichte, dem an den Herero und Nama im heutigen Namibia führte. Dass die von der Linksfraktion geforderten Verhandlungen über Wiedergutmachung auf wenig Zustimmung stießen, überraschte weniger als die Tatsache, dass weder Süddeutsche, FAZ, FR oder taz über die Debatte berichteten. Dabei gehörte dieses Thema doch auch zur Aufarbeitung unserer Kolonialgeschichte und zur Afrika-Politik, wie sie von unserer Kanzlerin auf dem G-8 Treffen so in den Vordergrund gerückt worden ist. Rolf-Henning Hintze hat uns dazu einen Beitrag zur Verfügung gestellt.