Geschäfte mit Ein-Euro-Jobs? Wussten sie das schon?

Albrecht Müller
Ein Artikel von:

Machen Sie einen Test. In der Frankfurter Rundschau vom 30.12.2004 war unter der Überschrift „Chance nutzen“ ein Interview mit dem Präsidenten des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland, Dr. Jürgen Gohde, abgedruckt. In diesem Interview fiel der folgende Satz:

Problematisch wäre es vor allem, wenn Träger keine Ehrenamtlichen mehr haben wollten, sondern nur auf die Verwaltungskosten der Ein-Euro-Jobs schauen, die von der Bundesagentur erstattet werden. Wir in der Diakonie werden das auf keinen Fall tun.

Testen Sie Ihr Umfeld mit den folgenden Fragen:

  1. Haben Sie schon einmal von Verwaltungskosten für Ein-Euro-Jobs gelesen oder gehört? Wo?
  2. Wissen Sie, was damit gemeint ist?
  3. Wer zahlt sie, wer erhält sie?
  4. Wie hoch sind sie für je einen Ein-Euro-Jobber im Monat?“

Der Test in meinem Bekanntenkreis ergab bisher: Rund 80 Prozent haben noch nie etwas von Zahlungen für Verwaltungskosten gehört, nahezu alle finden die Dimensionen erstaunlich.

Hier die wichtigsten Informationen und einige Anmerkungen:

  • Zusammen mit dem Geld für die Ein-Euro-Zahlungen an den Arbeitslosen wird den Trägern der Ein-Euro-Maßnahme, also den karitativen und anderen gemeinnützigen Organisationen, ein Betrag für die Verwaltung der Ein-Euro-Jobber gezahlt. Der Gesamtbetrag ist seltsamerweise Verhandlungssache. Es dürfen bis zu 500 Euro sein. Der Betrag dürfte nach Schätzungen meiner Gesprächspartner zwischen 300 und 500 Euro pro Monat liegen.
  • Bei der anvisierten Arbeitszeit mit einer Höchstgrenze von 30 Stunden pro Woche kommt ein Bezieher also auf rund 130 Stunden im Monat, das macht 130 Euro im Monat. Es kann ein bisschen mehr sein, weil manche Organisationen mehr als einen Euro zahlen.
  • Wenn wir zum einen davon ausgehen, dass im Durchschnitt 400 Euro (= die Mitte zwischen 300 und 500) als Zahlung der Bundesagentur an die gemeinnützigen Organisationen ausgehandelt werden, und zum anderen annehmen, es würden im Schnitt 150 Euro pro Arbeitslosen gezahlt, dann bleiben nach dieser Rechnung 250 Euro als Verwaltungskostenentschädigung bei den Trägern der Maßnahme hängen. Der Träger bekommt also nicht nur eine kostenlose zusätzliche Arbeitskraft, er bekommt noch 250 Euro obendrauf. Bei 10 engagierten Ein-Euro-Jobbern sind das 2500 und bei 100 engagierten Personen 25.000 Euro im Monat. – Der Präsident des Diakonischen Werkes sprach im erwähnten Interview davon, seine Organisation werde mehr als 20.000 Ein-Euro-Jobs anbieten. Das wären Einnahmen für Verwaltungskosten in Höhe von 5 Millionen Euro im Monat.
  • Es ist unbestritten, dass Organisationen, die die Nutzung von Ein-Euro-Jobs für ihre Arbeit ernst nehmen (was ich z.B. beim zitierten Präsidenten des Diakonischen Werkes unterstelle), Kosten damit haben. Diese werden umso höher sein, je mehr sie das Fördern der ihnen überlassenen Arbeitslosen ernst nehmen. Auch wenn man dies wohlwollend in Rechnung stellen kann und sollte, es bleibt zu bedenken, dass mit den Ein-Euro-Jobbern zusätzlich kostenlose Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, die Träger also ja schon einen „Gewinn“ haben.
  • Je weniger sich die Organisatoren und Träger der Ein-Euro-Jobs um die ihnen anvertrauten Arbeitslosen kümmern, umso mehr werden sie an diesen Arbeitslosen verdienen. Hier ist ein Tor zum Missbrauch geöffnet worden, das uns noch staunen lassen wird. Die sibyllinische Anmerkung des Präsidenten des Diakonischen Werkes deutet darauf hin, dass er Ähnliches – jedenfalls bei anderen Organisationen – befürchtet.
  • Mich erstaunt, dass das Ganze ohne öffentliche Debatte läuft. Im Dunkeln sozusagen. Warum ist das kein Thema der Medien? Ist das so uninteressant? Ich fürchte, die Realität wird farbig und interessant werden.

Wenn Sie sich selbst informieren wollen, gehen Sie über Google (dort z.B. eine Meldung des ZDF vom 16.10.2004) oder einschlägige Homepages.

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