Schlagwort:
investigativer Journalismus

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Panama Papers – nicht Jahrhundertscoop, sondern Jahrhundertflop

Heute morgen fragte ich in den Hinweisen des Tages noch rhetorisch, was denn nun mit den Datensätzen aus Panama geschieht, die weltweit in den Medien hochgejazzt werden. Nach einigen Antworten kundiger Leser scheint sich zu bestätigen, was ich bereits zuvor gemutmaßt habe: Schon bald treiben unsere lieben Medien die nächste Sau durchs Dorf und die Kunden von Mossack Fonseca müssen sich keine Sorgen machen. Nach momentanem Kenntnisstand werden noch nicht einmal die jeweiligen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden Einblick in die Daten bekommen. Wie der Guardian bereits meldete, respektieren die beteiligten Medien und Institutionen also die Privatsphäre der Briefkastenunternehmer. Die eigentlichen Dunkelmänner sitzen demnach in den Redaktionen der beteiligten Medienkonzerne. So sind die Panama Papers vor allem eins – ein Fanal für Whistleblower, brisante Daten nicht exklusiv an Medienkonzerne zu vergeben, sondern Enthüllungsplattformen wie Wikileaks zu benutzen. Von Jens Berger.

Die Massenmedien beschützen die westlichen Eliten vor den Panama Papers

Craig Murray

Wer sich heute einmal die Startseiten der großen Nachrichtenportale anschaut, kommt nicht um den Eindruck herum, der russische Präsident Wladimir Putin sei die Schlüsselfigur in den jüngst aufgedeckten Enthüllungen um internationale Steuerstraftaten. Diese „Panama Papers“, die offensichtlich den digitalisierten Datenbestand der einschlägig bekannten Kanzlei Mossack Fonseca umfassen, könnten in der Tat eine Steilvorlage für den investigativen Journalismus sein. Leider „versemmeln“ die großen westlichen Medienkonzerne, die an der Aufarbeitung der Panama Papers beteiligt sind, diese Steilvorlage jedoch erbärmlich. Dazu hatte bereits gestern Abend der ehemalige britische Botschafter Craig Murray einen sehr empfehlenswerten Artikel geschrieben, den ich gerne für unsere Leser ins Deutsche übersetze. Am Ende des Textes finden Sie auch noch eine Ergänzung von mir.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Herzstück der grundgesetzlichen Kommunikationsfreiheit ist die Gewährleistung einer umfassenden und unabgeschlossenen Meinungsbildung

Vorgestern hat Sabine Schiffer die Antrittsvorlesung des heut-journal Moderators Claus Kleber an der Tübinger Universität analysiert und kritisiert. Sie arbeitete dabei heraus, dass Kleber von den Medien als „Markt“ redet und dass er Information als Ware betrachtet, die an die „Kunden“, nämlich das Publikum „verkauft“ werde.
Einen völlig anderen grundgesetzlichen Auftrag sieht der Professor für Öffentliches Recht Helge Rossen-Stadtfeld [*] speziell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Kommunikationsverfassung sei nicht darauf angelegt, dass „Bekanntes Bestätigung erfahre“, wie das etwa im kommerziellen Dudelfunk oder in Talkshows zu finden sei, sondern „gesellschaftliche Kommunikation, wie das Grundgesetz sie als unabdingbar erachtet, ist frei nur dann, wenn sie sich auch immer wieder andere Gegenstände, in immer weiter neue Richtungen fortbewegen kann. Das Grundgesetz schützt Kommunikation als einen unaufhörlichen und wesentlich produktiven Vorgang. Herzstück der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung ist deshalb die Gewährleistung der Meinungsbildung. Diese ist frei nur, wenn sie umfassend sein und unabgeschlossen bleiben kann.“
Misst man die Berichterstattung dieser Tage etwa über Griechenland an diesem Maßstab, so wird in sträflicher Weise gegen die verfassungsnormative Verpflichtung der „Ent-Deckung des Neuen“, des „erst nur Möglichen“verstoßen.
Professor Rossen-Stadtfeld hat auf einer medienpolitischen Tagung des „Initiativkreises Öffentlicher Rundfunk“ mit dem Thema „Freie Meinungsbildung im Netz?“ aus verfassungsrechtlicher Sicht über das Thema Kommunikationsfreiheit referiert, er hat uns gestattet, seinen nicht nur für Juristen hochinteressanten Vortrag, auf den NachDenkSeiten zu veröffentlichen. Dafür herzlichen Dank.