Schlagwort:
Bürgerrechte

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Studiengebührenurteil des Hessischen Staatsgerichtshofs: Chancengleichheit durch Verschuldung

Mit Wortverdreherei und juristischer Rabulistik gelingt es der Mehrheit der Richter am hessischen Verfassungsgerichtshof, den eindeutigen Wortlaut des Artikels 59 der Hessischen Landesverfassung in sein Gegenteil zu wenden. Aus der Unentgeltlichkeit des Studiums wird die Zulässigkeit des Bezahlstudiums für alle. Wer kein Geld hat, muss sich eben verschulden, dann hat er genauso viel, wie derjenige, der Geld hat. Ein klassischer Fall von Oberschichten-Justiz.

Neues Versammlungsgesetz der Bayerischen Staatsregierung – Abbau der Versammlungsfreiheit und Ausdruck obrigkeitsstaatlichen Denkens

Bislang gab es ein einheitliches bundesdeutsches Versammlungsgesetz. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde die gesetzliche Ausgestaltung des Versammlungsrechts auf die Länder übertragen. Die Bayerische Staatsregierung hat im März einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der noch vor der Sommerpause vom Landtag verabschiedet werden soll. Mit der Begründung, „den Schutz gegen rechtsextremistische Versammlungen zu verstärken“, will die Bayerische Staatsregierung die derzeit gültige bundesgesetzliche Regelung in verfassungsrechtlich höchst problematischer Weise einschränken. Von Christine Wicht

Die Umgehung des Grundgesetzes über die europäische Überwachungs-Union

Mit der Eingrenzung der Online-Durchsuchung und dem Urteil gegen den “Großen Lauschangriff” hat das Bundesverfassungsgericht Schäubles Überwachungsmanie Grenzen gesetzt. Doch das grundgesetzliche Gebot unbedingter Achtung einer Sphäre der ausschließlich privaten – “höchstpersönlichen” – Entfaltung droht durch eine “europäische Sicherheitsarchitektur” umgangen und ausgehöhlt zu werden.
Christine Wicht gibt einen Überblick über die Vielzahl schon eingeführter und geplanter europaweiter Überwachungsmaßnahmen durch Datennetze und Ermittlungs- und Informationstechnologien.

Der Bewusstseinswandel der Bevölkerung im Hinblick auf die freiwillige Angabe persönlicher Daten

Millionen Bürger geben in Internetplattformen völlig sorglos Personalien, Gewohnheiten und private Fotos von sich preis. Der Trend der Konsumenten geht zur Kundenkarte, so trägt laut Statistik jeder Deutsche heute im Durchschnitt 4,5 Kundenkarten im Portemonnaie, Tendenz steigend. Der Kunde offenbart damit automatisch detaillierte Auskünfte über sein persönliches Kaufverhalten und wird inzident zum Datenlieferanten und zur Zielscheibe zielgerichteter Werbung. Dies ist ein neues Phänomen, wenn man bedenkt, welch vehemente Proteste noch die Volkszählung in den 1980er Jahren in der Bevölkerung ausgelöst hat, weil Bürger nicht bereit waren eine Vielzahl persönlicher Daten anzugeben. Der Wert des seinerzeit vom Verfassungsgericht hervorgehobene “Recht auf informationelle Selbstbestimmung” scheint nun vollkommen ignoriert zu werden. In den letzten 25 Jahren hat sich ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung vollzogen, der nur schwer nachvollziehbar ist, Skepsis und Widerstand im Hinblick auf unkontrollierte Datenverwendung sind praktisch nicht mehr vorhanden. Von Christine Wicht

Bei Studiengebühren hört das Völkerrecht auf

Artikel 13 des „Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland zur „allmählichen Einführung der Unentgeltlichkeit“ des „Hochschulunterrichts“ [PDF – 36 KB] verpflichtet, ist nach Auffassung des OVG Münster „weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden“.
Über diese Begründung der Juristen können sich die Mächtigen dieser Welt, von Präsident Bush bis Präsident Putin und natürlich auch der NRW-Innovationsminister Pinkwart nur freuen. Völkerrecht als unverbindliches Programm, das man je nach politischem Gusto beiseite schieben kann! Wolfgang Lieb

Sozialabbau und die Einschränkung von Freiheitsrechten sind die zwei Seiten einer politischen Münze

Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert schärfere Sicherheitsgesetze und strebt an, die Bundeswehr zur Terrorabwehr im Inneren einzusetzen. Damit folgt sie einer alten Forderung von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Sollte dieser Vorschlag der Bundeskanzlerin eine Mehrheit finden, gehört die gewollte Trennung der Staatlichen Gewalt für die Innere und Äußere Sicherheit der Vergangenheit an. Der Schutz vor der Gefahr des Terrorismus muss dafür herhalten, dass Grundgesetz Stück für Stück zu demontieren. Der Terroranschlag vom 11. September 2001, dient nach wie vor als Begründung sicherheitspolitische Maßnahmen auszuweiten. 80 Millionen Bundesbürger verlieren scheibchenweise ihren freiheitlichen Schutz, den ihnen das Grundgesetz gewährleistet hat. Unser Grundgesetz schützt uns aufgrund vergangener Erfahrungen in der Weimarer Zeit, vor den Gefahren einer Verschmelzung der Aufgaben von Militär und Politik. Politische Entscheidungsträger sollten die Deutschen Militär-Geschichte repetieren, bevor sie über eine Änderung des Grundgesetzes zur Militarisierung der Innenpolitik urteilen. Ein Beitrag von Christine Wicht.

„Agents Provocateurs“ im „Schwarzen Block“?

Die Meldungen verdichten sich, dass sich in die Gruppe der Demonstranten, die zum Osttor des Sicherheitszauns vorgedrungen waren, fünf mit schwarzen Kapuzen getarnte Lockspitzel eingereiht hatten, die Umstehende zu Straftaten anstacheln wollten. Henning Obens vom Block G8-Bündnis erklärte, man habe Fotos von den Betroffenen gemacht und die Polizei aufgefordert, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Sollte die Polizei darauf nicht reagieren, werde man die Fotos veröffentlichen.
Soll etwa durch Lockspitzel der Sicherheitsaufwand legitimiert werden?

Audiatur et altera pars! Oder: Wer nur noch Gewalt sieht, gibt die Demonstrationsfreiheit auf

„Die G 8-Schlacht“ titelt BILD und bietet wie auch Spiegel Online oder Focus Online Frontberichterstattung per Newsticker. Bei der „jungen Welt“ kommt in einer Chronologie die andere Seite zu Wort.
Gewaltfetischisten und Gewalt polizeilicher Repression und die „Kriegsberichterstattung“ darüber sollen uns mit aller Brutalität beweisen: Nur diese Welt ist möglich!
Die Zehntausende, die friedlich dafür demonstriert haben, dass auch eine andere Welt möglich sein soll, werden in die Rolle von naiven Biedermännern abgedrängt, die den Brandstiftern die Bühne zimmern. Die Demonstrationsfreiheit und der friedliche Protest gegen eine falsche Globalisierung werden zwischen Gewalt und Gegengewalt zerrieben. Wolfgang Lieb.

Bürgerkrieg oder Krieg gegen die Bürger?

„Steine, Rauchbomben und Randale bei Hamburger Demo!“ titelte BILD den Bericht über Demonstration anlässlich des Treffens europäischer und asiatischer Außenminister im Hamburger Rathaus. Die Bilder mit Rauchbomben, vermummten Steinewerfern, ein Polizisten, der „in höchster Bedrängnis“ seine Pistole zieht, vermitteln den Eindruck von Chaos und Bürgerkrieg. Blickt man in die Presseschauen und auf die spektakulär gewählten Fernsehbilder, so bekommt man aus der Ferne den Eindruck, als hätte es in Hamburg vor allem gewalttätige Krawalle gegeben. Aus der Sicht von Demonstranten und zivilen Demonstrationsbeobachtern, die im „Wanderkessel“ eingekesselt waren, ergibt sich ein anderes Bild von Gewaltausübung. Damit Sie das martialische Bild über diese Demonstration auch vom Blickwinkel aus dem Inneren des „Kessels“ beurteilen können, wollen wir Ihnen die Demonstrationsbeobachtung des Komitees für Grundrechte und Demokratie nicht vorenthalten. Wolfgang Lieb.

Deutschland, einig Überwachungsland

Christine Wicht gibt für uns einen Überblick über die geplanten Überwachungsmaßnahmen und über die aktuelle Diskussion darüber. Ist der Kampf gegen den Terrorismus nur ein Vorwand für die Sicherheitsmanie und die damit verbundene Einschränkung der Freiheitsrechte der Bürger? Geht es vielleicht eher um die Ablenkung von viel drängenderen Problemen in unserer Gesellschaft und um die Angst konservativer Politiker vor sozialen Konflikten?