Sachfragen » Rente, Privatvorsorge, etc.
19. Oktober 2012 um 16:38 Uhr
Der Heidelberger OBDACH e.V., der Verein zur beruflichen Integration und Qualifizierung (vbi) und der Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) hatten im Rahmen einer Reihe von Veranstaltungen der Aktionswoche 2012 des Heidelberger Bündnis gegen Armut und Ausgrenzung für den 16.10.2012 zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Armut im Alter – Schicksal oder gesellschaftliches Versagen?“ eingeladen. Meine Einführung finden Sie unten. Ich belege, dass Altersarmut absichtlich herbeigeführt wurde, um dem Verkauf der Privatvorsorgeprodukte den gewünschten Schub zu verpassen, dass der demographische Wandel ein zentrales Verkaufsargument ist und dass Altersarmut erfolgreich bekämpft werden könnte, wenn die Verantwortlichen dies wollten und sich auf die Stärkung der solidarischen Rentenversicherung konzentrieren würden, statt sie der Erosion preiszugeben. Albrecht Müller.
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12. Oktober 2012 um 9:03 Uhr
GeringverdienerInnen, die bei Renteneintritt ab 2023 45 Versicherungsjahre (bis 2022: 40 Jahre), davon mindestens 35 Jahre (bis 2022: 30 Jahre) mit Pflichtbeitrags-und Kinderberücksichtigungszeiten nachweisen – wobei Zeiten der Erwerbslosigkeit nicht mitzählen -, sollen nach dem Willen von Ursula von der Leyen eine beitragsfinanzierte „Zuschussrente“ von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erhalten, die ihre Armutsrente auf maximal 850 Euro brutto aufstockt, soweit kein anderweitiges ausreichendes Haushaltseinkommen vorliegt.
Öffentlich weniger bekannt ist bislang die weitere Voraussetzung des Gesetzentwurfs, dass ab dem Rentenzugangsjahr 2019 fünf Jahre Privatvorsorge („Riester“, oder Entgeltumwandlung/Betriebsrente) nachzuweisen wären. Danach stiege die Zahl der erforderlichen Privatvorsorgejahre alljährlich um ein weiteres Jahr, bis ab 2049 35 Privatvorsorgejahre nötig sind – ebenso viele, wie Beitragsjahre zur gesetzlichen Pflichtversicherung. Würde dies Gesetz, hätten alle, die voraussichtlich von Altersarmut bedroht sind und die meist noch keinen Privatvorsorgevertrag haben, höchstens bis Ende 2014 Zeit, einen solchen abzuschließen. Die Verabschiedung des Gesetzes wäre der Startschuss für eine Werbeoffensive der privaten Versicherungswirtschaft: „Jetzt Anspruch auf Zuschussrente sichern!“. Von Daniel Kreutz [*]
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13. August 2012 um 8:59 Uhr
„Nehmen Sie eine Floristin, die heute Tariflohn verdient. Die wird nach 35 Jahren Vollzeitarbeit keine Rente erreichen, von der sie leben kann und muss am Ende zum Amt wie jemand, der in der Zeit auf der faulen Haut gelegen hat. Das ist ungerecht“, sagte von der Leyen der Bild-Zeitung zur Begründung der von ihr geplanten „Zuschussrente“. Den Zuschuss bis zu einer Obergrenze von 850 Euro bekomme nur „wer im Leben ordentlich was geleistet hat“.
Im Umkehrschluss heißt das, dass diejenigen, die Lücken in ihren Versicherungsbiografien haben, weil sie länger arbeitslos gewesen sind oder zwischendurch in eine prekäre (Schein-) Selbständigkeit abgedrängt worden sind oder Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht auf 35 Jahre Vollzeitarbeit kommen und vor allem die große Masse, die sich aufgrund ihrer niedrigen Einkommen eine zusätzliche private Riester-Rente gar nicht leisten konnten, in den Augen der „Arbeits- und Sozialministerin“ „auf der faulen Haut gelegen haben“ bzw. in ihrem Leben nicht „ordentlich was geleistet“ haben.
Hinter dem ständigen eiskalten Lächeln der Sozialministerin verbirgt sich diskriminierendes und asoziales Denken. Von Wolfgang Lieb.
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14. März 2012 um 10:19 Uhr
Bereits im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD war 2005 von einer Ergänzung der Pflegeversicherung durch „kapitalgedeckte Elemente“ die Rede. Schwarz-Gelb wollte die private Pflegezusatzversicherung laut Koalitionsvertrag sogar zu einer Pflichtversicherung machen. Der Frontalangriff auf das letzte weitestgehend unangetastete Umlagesystem geriet jedoch aufgrund koalitionsinterner Streitereien ins Stocken und wird nun – Medienberichten zufolge – nur in einer abgeschwächten Version umgesetzt. Doch dies ist kein Grund zur Freude, auch der „kleine“ Pflege-Riester ist nichts anderes als ein großangelegtes, steuerfinanziertes Konjunkturprogramm für die Versicherungswirtschaft, eine staatliche Subventionierung einer privaten Risikoabsicherung, von der – wenn überhaupt – nur diejenigen profitieren, die nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Von Jens Berger.
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4. August 2011 um 9:08 Uhr
„Junge Abgeordnete von CDU und CSU“ nutzen das nachrichtenarme Sommerloch und machen einen erneuten Anlauf zur Einführung eines „Pflege-Riesters“. In einem „Manifest“, initiiert vom gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, und dem parlamentarischen Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe und Chef der bayerischen Jungen Union, Stefan Müller, das inzwischen von 22 Abgeordneten unterzeichnet wurde, wird gefordert, mit der Pflegereform endlich ernst zu machen und das bisherige Umlageverfahren in der Pflegeversicherung durch eine „Kapitalreserve“ zu ergänzen.
Das steht zwar auch schon in den Koalitionsvereinbarungen sowohl der Großen Koalition als auch von Schwarz-Gelb [PDF - 312 KB], doch die jungen „Christdemokraten“ machen sich Sorge, dass dieses Vorhaben erneut „auf die lange Bank“ geschoben werden könnte.
Nach der Rentenversicherung soll nun auch die Pflegeversicherung sturmreif geschossen werden. Wolfgang Lieb
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10. Juni 2011 um 10:24 Uhr
Auf der einen Seite erzielt das gesetzliche Krankenversicherungssystem nach jüngsten Schätzungen auch in diesem Jahr gigantische Überschüsse, auf der anderen Seite droht immer mehr Kassen das wirtschaftliche Aus. Was sich zunächst wie ein Widerspruch anhört, hat System. Mit dem Gesundheitsfonds steht dem FDP-geführten Gesundheitsministerium genau das Instrument zur Verfügung, um schonungslose Klientelpolitik zu betreiben. Von Jens Berger
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24. Mai 2011 um 17:16 Uhr
Wer muss die Rentenversicherungsbeiträge für Menschen zahlen, die in einer Behindertenwerkstatt tätig sind? Nach dem Sozialgesetzbuch zählen Behindertenwerkstätten zu den sozialstaatlichen Aufgaben, ihre Finanzierung untersteht dem jeweiligen Sozialträger. Somit ist der Bund für die Rentenversicherungsbeiträge zuständig. Geht es nach Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, soll sich dies ab nächster Woche rückwirkend für die letzten drei Jahre ändern. Wenn die Gesetzesnovelle von der Leyens am nächsten Mittwoch vom Bundestag angenommen wird, müssen künftig die Arbeitsagentur und die Rentenversicherung die Beiträge für die Behinderten zahlen. Sozialstaatliche Aufgaben, die eigentlich von allen Bundesbürgern finanziert werden müssten, werden somit einmal mehr den Sozialkassen auferlegt – ein klarer Verfassungsbruch. Von Jens Berger
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