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Von Trump zu Biden – Fortschritt oder Weiter wie gehabt?

Von Trump zu Biden – Fortschritt oder Weiter wie gehabt?

Die NachDenkSeiten veröffentlichen hier einen Artikel von Andreas Zumach. Das ist eine umfassende und interessante Übersicht über die Haltung von Donald Trump einerseits und Joe Biden andererseits zu den wichtigsten Teilen der Außen-, Militär- und Sicherheitspolitik. Der Gesamteindruck ist leider, dass sich Wesentliches wie zum Beispiel das Verhältnis zu Russland oder die unkontrollierte Nutzung Deutschlands als Militärbasis nicht ändern wird. Nicht in allen Einzelheiten und Wertungen stimmen der Autor dieses Textes und die NachDenkSeiten überein. Aber das muss ja auch nicht sein. Albrecht Müller.

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Je näher der Krieg umso wichtiger die Kriegsdienstverweigerung. Eine Information für die Jungen

Je näher der Krieg umso wichtiger die Kriegsdienstverweigerung. Eine Information für die Jungen

Die Wehrpflicht wurde in Deutschland zum 1. Juli 2011 „ausgesetzt“. Ausgesetzt heißt nicht abgeschafft. Die Wehrpflicht besteht nach wie vor weiter und kann jederzeit wieder mobilisiert werden. Darauf macht der NDS-Leser Markus Nahms nach dem Lesen des Artikels „Sicherheit durch Sich-Vertragen? Oder: Sicherheit durch Sich Bewaffnen?“ und unseres Hinweises auf das Reinhard-Mey-Lied „Nein, meine Söhne geb‘ ich nicht“ aufmerksam. Junge Männer sollten daran denken, dass sie im Konfliktfall nach wie vor zum Wehrdienst verpflichtet werden können, und deshalb jetzt tätig werden sollten, wenn sie nicht zum Dienst mit der Waffe einberufen werden wollen. Wir bringen im Folgenden unter A. drei Leserbriefe und danach unter B. einige Links zu Informationen zur Wehrdienstverweigerung. Zu den Betroffenen gehören übrigens auch junge Männer, die schon Soldat sind. Albrecht Müller.

Mit Umfragen in die Konformitäts-Falle

Mit Umfragen in die Konformitäts-Falle

Seit der Einführung des zweiten Lockdowns Anfang November betonen die Medien unisono, dass die Einschränkungen, welche die Bundesregierung erlassen hat, bei den Bürgern auf eine breite Zustimmung stoßen. Dieses Einvernehmen wird mit regelmäßigen Umfrageergebnissen belegt. Doch wie ist diese Zustimmung zu bewerten? Von Lutz Hausstein.

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Infektionsschutz-Gesetz: Warum fehlen die Unternehmen? Von Werner Rügemer

Infektionsschutz-Gesetz: Warum fehlen die Unternehmen? Von Werner Rügemer

Auch im Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19.11.2020 fehlen die Unternehmen. Gehören also die abhängig Beschäftigten, die weiter arbeiten – von den 45 Millionen mindestens 37 Millionen, die weiter direkt an ihren Arbeitsplätzen in den Betrieben arbeiten – also nicht zur schützenswerten Bevölkerung? Herrscht also in den Unternehmen keine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“?

Hinweise des Tages

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