Kategorie:
Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik

Sachverständigenrat will den Arbeitszwang erhöhen. Das Arbeitslosengeld II soll um 30% gekürzt werden.

Unsere Wirtschaftsweisen haben in ihrem im Auftrag der Bundesregierung erstellten Gutachten, mal wieder eine tolle arbeitsmarktökonomische Idee: Das Alg II, bisher als eine Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums definiert, soll unter Umgehung des Grundgesetzes auf ein existenzbedrohendes Niveau von 240 Euro und außerdem die Einkommensgrenze für Mini-Jobs von 400 auf 200 Euro gesenkt werden. Zudem sollen Erwerbseinkommen bis zu 200 Euro künftig voll auf das Alg II angerechnet, sprich abgezogen werden. Der Hunger wird die Arbeitlosen und Mini-Jobber schon zur Arbeit um jeden Preis treiben. Mit den so eingesparten staatlichen „Transferleistungen“ sollen dann über ein Kombilohnmodell die Löhne der Arbeitgeber subventioniert werden.

Zweiter Nachtrag zu Becks Treppenwitz

Uns erreichen Erfahrungsberichte aus der Arbeitswelt, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Diese Erfahrung kommt in den Talkshows ohnehin zu kurz. Ein Grund mehr für uns, die Spalten dafür zu öffnen. Hier der Bericht eines anderen „Leistungsträgers“:

Nachtrag zu Kurt Becks Treppenwitz

Die SPD Führung scheint keine Ahnung davon zu haben, was sie mit Hartz IV zusammen mit den Grünen und der Bundesratsmehrheit der Union angerichtet hat. Sie begreift offenbar nicht, dass weite Teile der Arbeitnehmerschaft, auch die so genannten Leistungsträger, mit Hartz IV der Unsicherheit preisgegeben worden sind. Ich komme darauf zurück, weil ich gerade einen Beitrag von Kurt Beck im sozialdemokratischen „Informationsdienst für aktive Mitglieder”, dem so genannten INTERN, gelesen habe.

Statistisches Bundesamt: Arbeitskostenvergleich und die Mär von den zu hohen Lohnebenkosten in Deutschland.

Nach dem IW und dem IMK legt nun auch das Statistische Bundesamt einen Arbeitskostenvergleich [PDF – 846 KB] vor. Wir haben zwar schon mehrfach dargelegt, dass für einen Vergleich der internationalen Wettbewerbsfähigkeit die Lohnstückkosten viel aussagekräftiger sind, aber immerhin widersprechen die Daten der Wiesbadener Statistiker, sowohl der Legende dass die deutschen Arbeitskosten im internationalen Vergleich zu hoch seien und sie widerlegen auch die Mär von den zu hohen Lohnnebenkosten. Darüber hinaus darf man auch mal fragen, woraus demn die Arbeitgeberpflichtbeiträge alternativ bezahlt werden sollten, wenn nicht dann ausschließlich aus den Löhnen der Arbeitnehmer.

Das arbeitgebernahe „Institut der Deutschen Wirtschaft“ (IW) betreibt mit einer neuen Arbeitskostenstatistik ziemlich plumpe Arbeitgeberpropaganda

Unter der Schlagzeile „Westdeutsche Arbeitskosten weltweit auf Rang drei” bringt der SPIEGEL einen Bericht über eine neue Studie des IW [PDF – 85 KB].
Mit durchschnittlich 27,87 Euro je Arbeitsstunde werde der Westen Deutschlands nur noch von Norwegen und Dänemark übertroffen. Die Kosten lägen über einem Drittel über dem Durchschnitt der Konkurrenzländer. Dass das IW sich mit solchen Statistiken eher als Propagandaagentur für seine Geldgeber einspannen lässt, als dass es Aufklärung betreibt, zeigt Joachim Jahnke.

Das „deutsche Problem“ mit dem Arbeitsmarkt: Das IW sieht die Schuld bei den Arbeitslosen, das IAB sieht das Problem im Auftragsmangel der Unternehmen

Das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) sieht 3 Millionen Stellenangebote und 1,3 Millionen offene Stellen. Nirgendwo in Europa seien mit 3,2% so viele Arbeitsplätze unbesetzt wie in Deutschland. Das IW sieht „ein deutsches Problem“ in der mangelnden Mobilität und Flexibilität und in der „recht großzügigen“ staatlichen Alimentation der Arbeitslosen.
Sind also die Arbeitslosen an der hohen Arbeitslosenrate selbst schuld?

IAT: Bei einem Mindestlohn von 7,50 € hätten 4,6 Millionen Anspruch auf Lohnerhöhungen

Auf die Unternehmen kämen 10 bis 12 Milliarden Euro Zusatzkosten zu, von denen allerdings auch der Staat über Steuereinnahmen sowie 3,7 bis 4,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen für die Sozialversicherungen profitieren würde. Zu diesen Ergebnissen kommen die Arbeitsmarktforscher Dr. Claudia Weinkopf und Thorsten Kalina vom Forschungsschwerpunkt “Flexibilität und Sicherheit” des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) in einer Modellrechnung auf Basis des Sozioökonomischen Panels für 2004.

Microsoft manipuliert Umfrage unter Kleinunternehmern zu Mindestlöhnen

Der Monopolist Microsoft bringt auf allen möglichen Wegen seine Produkte an den Mann. Dazu spielt er sich auch als Informationsdienst für Kleinunternehmer auf und ermittelt monatlich gemeinsam mit dem Marktforschungsunternehmen TechConsult das in Deutschland einzigartige Trendbarometer für kleine Unternehmen. Im neuesten Trendbarometer lautet die Überschrift: „Kleinunternehmen sehen gesetzliche Mindestlöhne kritisch“. 43 Prozent der Befragten lehnten diese grundsätzlich ab. Dagegen sind 12 Prozent generell für gesetzliche Mindestlöhne. Weitere 7 Prozent befürworten diese, sofern sie einheitlich und branchenübergreifend sind. 33 Prozent sind der Meinung, dass branchenspezifische gesetzliche Mindestlöhne auf dem Niveau der untersten Tariflöhne sinnvoll sein könnten. Macht also zusammen 52 Prozent, die unter den genannten Bedingungen für Mindestlöhne sind. Das ist also eine Mehrheit.