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Überwachung

EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die Europaabgeordnete Rebecca Harms von den Grünen hatte am 28.9.2010 eine Anfrage hinsichtlich der Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zur schriftlichen Beantwortung  an die Kommission gestellt und dabei wichtige und richtige Fragen gestellt.
Wer auf eine ernsthafte und ergebnisoffene Überprüfung dieser Richtlinie durch die Kommission gehofft hat, muss sich enttäuscht sehen. Die Antwort von der seit Februar 2010 amtierenden EU-Kommissarin für Innenpolitik, Cecilia Malmström, lässt ein erschreckendes Maß an Ignoranz hinsichtlich grundrechtlicher Positionen der EU-Bürger erkennen.

Das Stockholmer Programm – Vernetzung von Megadatenbanken und die Abschottung der Europäischen Union

Der Europäische Rat hat auf dem EU-Gipfel im Dezember 2009 das „Stockholmer Programm“ [PDF – 400 KB] beschlossen. Dieses Mehrjahresprogramm für die Jahre 2010-2014 verknüpft die europäische Justiz- und Innenpolitik mit der Politik für Innere Sicherheit und erhebt den Anspruch einen europäischen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger“ zu schaffen. Die verabschiedete Agenda ist in den gängigen Medien im Wirbel um den Klimagipfel in Kopenhagen weitgehend untergegangen. Sie enthält unter anderem ein EU-weites Maßnahmenpaket im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, den Ausbau polizeilicher, militärischer und geheimdienstlicher Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten und eine umfassende Agenda zur Flüchtlingspolitik.
Das Stockholmer Programm lenkt von den Ursachen für die Bedrohung der Sicherheit der Bürger ab und bedroht eher die Freiheit der Europäer/innen. Es ist eine Kopfgeburt von Überwachungsfetischisten angefeuert von den Allmachtsphantasien der ökonomisch (und politisch) immer mächtiger werdenden IT-Konzerne. Von Christine Wicht

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus

Ein Pyrrhus-Sieg: Aus diesem Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht gehen die 35.000 Kläger auf Dauer eher geschwächt hervor. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat zwar die innerdeutsche Regelung für nichtig erklärt, dennoch ist eine Speicherungspflicht in dem im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Umfang mit Art. 10 Grundgesetz „nicht schlechthin unvereinbar“. Vor allem aber ist die EU-Richtlinie 2006/24/EG, die durch die verfassungswidrig erklärten innerstaatlichen Gesetze nur umgesetzt werden sollte, durch das Urteil nicht tangiert.
Wie beim Hartz-IV-Urteil wird pathetisch die Unverletzlichkeit des Grundrechts beschworen, um dann dem Gesetzgeber viel Gestaltungsfreiheit zu geben, das Fernmeldegeheimnis wieder einzuschränken. Und wie beim Urteil über den EU Reformvertrag schreckt das höchste deutsche Gericht vor einer Auseinandersetzung mit dem EU-Recht zurück.
Das kann man eigentlich nur verfassungsrechtlichen Opportunismus nennen. Wolfgang Lieb

ELENA – Bürokratieabbau oder elektronische Bürgerüberwachung?

Das Gesetz über das Verfahren zum ELektronischen EntgeltNAchweis (ELENA-Verfahrensgesetz) wird von der Bundesregierung als wichtiger Meilenstein zum Abbau von bestehender Bürokratie propagiert. Unternehmen würden damit ab 2012 jährlich um 85 Millionen Euro Bürokratiekosten entlastet.
Angeblich hätten die Arbeitgeber jedes Jahr rund 60 Millionen Entgeltbescheinigungen auf Papier ausstellen müssen, damit Bürgerinnen und Bürger Leistungen vom Staat beantragen konnten. Mit dem elektronischen Verfahren soll das Ziel verfolgt werden, die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen.
Arbeitgeber beklagen jedoch den bei der Einführung erforderlichen bürokratischen Aufwand und Gewerkschaften sowie Datenschützer befürchten, dass mit der völlig überdimensionierten Datensammlung ELENA massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingegriffen werde. Von Christine Wicht

Gläserne Schüler in Bayern – Daten erfassen, statt Probleme lösen

Die Kultusminister haben sich bereits im Jahr 2006 darauf verständigt, dass personenbezogene Daten von Kindern anonym in ein “nationales Bildungsregister” einfließen sollen. Nach den Plänen der Kultusministerkonferenz sollte bis 2008 ein Zentralregister mit Schülerdaten aufgebaut werden, dies stieß jedoch auf heftigen Widerstand. CSU und FDP haben nun einen neuen Gesetzentwurf für eine Schülerdatenbank in Bayern vorgelegt, der sich noch im Verfahren der Verbändeanhörung befindet. Es ist geplant Daten von Schülerinnen und Schülern insbesondere Name, Adressdaten, Religionszugehörigkeit, Migrationshintergrund, schulische Daten, Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung datentechnisch zu erfassen. Bei den Lehrkräften werden insbesondere Name und Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz, bei den Erziehungsberechtigten Name und Adressdaten erfasst. Von Christine Wicht

Callcenters, eine windige Branche

Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben sich Arbeitnehmer in der Vergangenheit vehement eingesetzt. 1956 erkämpften Beschäftigte der Metallindustrie nach 114 Tagen Streik einen Tarifvertrag, der beinhaltete dass Arbeiterinnen und Arbeitern der Lohn bei Krankheit für eine bestimmte Zeitdauer weiter gezahlt wird. Damit wurde der Grundstein für die heutigen tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelegt. („Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall“ [PDF – 18 KB]). Das Gesetz war den Arbeitgebern von Anfang an ein Dorn im Auge. Es gab zahllose Versuche die Regelung zu umgehen oder zu unterlaufen. Ein gängiges Mittel sind Ausschlussregelungen in Arbeitsverträgen. Eine besonders dreiste Klausel hat sich das Callcenter „Bestseller“ für seine Arbeitsverträge ausgedacht: Es wird monatlich wird ein Gesundheitsbonus gezahlt, dieser Bonus, der 25 Prozent des Gehalts ausmacht, wird aber schon ab dem ersten Krankheitstag vollständig gestrichen. Eine ehemalige Mitarbeiterin dieses Callcenters hat nun dagegen geklagt. In erster Instanz hat das Arbeitsgericht München der Klägerin eine Zahlung von lediglich 100 Euro zugesprochen. Am 11.08. 2009 entschied die Revisionsinstanz, das Landesarbeitsgericht München, in mündlicher Verhandlung, dass der Klägerin der Anspruch auf den vollen Gesundheitsbonus für zwei Monate zusteht, das Callcenter „Bestseller“ wurde verurteilt 900 Euro plus Zinsen an die Beklagte zu zahlen. Der Richter bewertete den Anteil des Gesundheitsbonus an den Gesamtbezügen von 25 Prozent als extrem hoch. Allerdings wurde eine Revision dieses Urteils zugelassen (Az.: 8 Sa 131/09). Von Christine Wicht

Das Grundgesetz im „Wind der Veränderung“

Auch der Inhalt der Verfassung unterliegt ständig der Gefahr, mit dem Status quo der politischen und gesellschaftlichen Machtverhältnisse identifiziert zu werden. Im Widerstand gegen solche Vereinnahmungen muss sich wahrer Verfassungspatriotismus bewähren.
Der Staats- und Verwaltungsrechtler Martin Kutscha beschreibt in seinem Aufsatz Einschnitte in die Verfassungsordnung des Grundgesetzes am Beispiel der Beschwörung von Terrorismusgefahren und an der „marktgerechten“ Umgestaltung der Wissenschaftsfreiheit.

Schwarz, schwärzer… eine Lidl-Chronik

Inzwischen warnen Verbraucherschützer bei Lidl mit EC-Karte und Pin-Geheimnummer zu zahlen, weil nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Kunden an der Kasse gefilmt werden.
Dass die Bespitzelung bei dem Discounter nicht erst seit den „Enthüllungen“ von „Spiegel“ und „Stern“ bekannt waren, sondern schon fünf Jahre vorher, belegt eine Chronik, die Petra Arana für uns zusammengestellt hat. Es scheint so, dass immer erst die sog. Leitmedien einen Skandal aufgreifen müssen, damit daraus eine öffentliche Debatte entsteht. Das belegt einmal mehr, wie stark der Mainstream bei uns die Meinungsbildung prägt und bestimmt.

Die Konkurrenz zur Schiene bekommt bei der Bahn das Sagen

Der folgenden Presseerklärung des Bündnisses “Bahn für alle” vom 2. April 2009 ist fast nichts hinzuzufügen. Vielleicht dies: Das ist wieder ein Beleg dafür, dass sich die Regierenden gegen das Volk verschworen haben. Unser Interesse an einer Bahn, die wie z.B. in der Schweiz zuallererst für uns da sein und eine in gleicher Weise ökonomisch, sozial und ökologisch vernünftige Verkehrspolitik unterstützen sollte, wird schlicht missachtet. – Die Richtung dieser Personalentscheidung für eine Person auf der Linie von Mehdorn war erkennbar mit der Propaganda pro Mehdorn vorbereitet. Albrecht Müller.

Das neue BKA-Gesetz und die Gefahren für die Demokratie

Auch mit diesem neuen Gesetz zur inneren Sicherheit werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der Staatsgewalt und „Geist der Verfassung“ unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung aufgeweicht. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wird seit Jahren zugunsten der Sicherheit gefährdet. Das Grundgesetz wird mit immer neuen Sicherheitsgesetzen bis an die Grenzen strapaziert und zu oft sind die Grenzen schon überschritten worden, wie etwa beim großen Lauschangriff, beim Luftsicherheitsgesetz oder beim nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz. Die dort beschlossenen freiheitsbeschränkenenden Regelungen wurden vom Bundesverfassungsgericht kassiert.

Wenn man eine Lehre aus der Geschichte ziehen kann, dann die, dass Macht und Gesetze missbraucht werden können. Es lohnt sich deshalb, immer wieder an die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes zu erinnern und vor allem daran, dass unsere Verfassung unser Land aus den Erfahrungen des Niedergangs der Weimarer Republik und der Schreckensherrschaft des NS-Regimes freiheitlich gestalten wollte. Von Christine Wicht

Deutschland und USA unterzeichnen im Alleingang ein bilaterales Abkommen, der den gegenseitigen Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglicht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) setzt seine Vorstellungen einer lückenlosen Überwachung Schritt für Schritt durch. Am 11. März haben Deutschland und die USA ein bilaterales Abkommen nach dem Vorbild des so genannten “Prümer Vertrages” paraphiert, dessen Kernelement der Informationsaustausch durch gegenseitige Vernetzung nationaler Datenbanken ist. Das Abkommen „über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ sieht vor, dass nach Maßgabe des jeweils geltenden nationalen Rechts, im Einzelfall auch ohne Ersuchen, personenbezogene Daten übermittelt werden können, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen terroristische Straftaten oder Straftaten, die hiermit in Zusammenhang stehen, begehen werden oder eine Ausbildung zur Begehung von terroristischen Straftaten durchlaufen oder durchlaufen haben. Das Bundesinnenministerium hat in einer Pressemitteilung am 11. März erklärt, dass Daten zur Identifizierung einer Person und Informationen zu Umständen, die den Terrorismusverdacht begründen, übermittelt werden, z.B: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und daktyloskopische Daten. Nun sind Passagen der vertraulichen Vereinbarung bekannt geworden, die enthüllen, dass weit mehr Informationen, als im Vertrag von Prüm festgelegt, ausgetauscht werden sollen. Von Christine Wicht

Die Umgehung des Grundgesetzes über die europäische Überwachungs-Union

Mit der Eingrenzung der Online-Durchsuchung und dem Urteil gegen den “Großen Lauschangriff” hat das Bundesverfassungsgericht Schäubles Überwachungsmanie Grenzen gesetzt. Doch das grundgesetzliche Gebot unbedingter Achtung einer Sphäre der ausschließlich privaten – “höchstpersönlichen” – Entfaltung droht durch eine “europäische Sicherheitsarchitektur” umgangen und ausgehöhlt zu werden.
Christine Wicht gibt einen Überblick über die Vielzahl schon eingeführter und geplanter europaweiter Überwachungsmaßnahmen durch Datennetze und Ermittlungs- und Informationstechnologien.

ADAC-Rechtsgutachten: Nummernschild-Scannung ist verfassungswidrig

In immer mehr Bundesländern erfasst die Polizei inzwischen Kfz-Nummernschilder im Straßenverkehr mit Hilfe von Videokameras. Die aufgenommenen Fahrzeuge werden gefilmt, die Kennzeichen elektronisch ausgelesen, gespeichert und mit Fahndungsdateien abgeglichen. Dieses Vorgehen verstößt laut einem Gutachten, das der ADAC in Auftrag gegeben hat, gegen das Grundgesetz. Lediglich die Regelungen in Brandenburg seien weitgehend verfassungskonform. Zudem sei das Videoscanning ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Ergebnis des Gutachtens ist nicht unerheblich, da vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zum Autonummern-Scanning für März erwartet wird. Von Christine Wicht.