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Staatsorgane

Die Föderalismusreform II muss zu einer Verbesserung der Finanzierungsstrukturen für Bildung führen

Am 15. Dezember 2005 wurde die Föderalismusreform I verabschiedet. Ziel dieser Reform war die Belebung des Wettbewerbs zwischen den Bundesländern. Schon damals kritisierte Wolfgang Lieb auf den Nachdenkseiten: „Mehr Wettbewerb bringt [.] eine Stärkung des Rechts des Stärkeren zwischen den Ländern.“ Nun steht die Föderalismusreform II an – eine gute Gelegenheit, das Thema Bildung erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Klemens Himpele hat sich dazu zu Wort gemeldet.

Hochschulen sollen selbst über die Zahl der Studienplätze entscheiden können

Unter der Überschrift „Weg mit den alten Zöpfen“ drängt Bundesbildungsministerin Annette Schavan auf eine Abschaffung der Kapazitätsverordnungen. Solche Verordnungen wurden vor allem durch das sog. Numerus Clausus-Urteil durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den 70er Jahren erzwungen. Das Gericht hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass öffentlich finanzierte Hochschulen auf Grund des Grundrechts der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, des Gleichheitssatzes und des Sozialstaatsprinzips zu einer erschöpfenden Nutzung der an den Hochschulen vorhandenen Ausbildungskapazitäten und zu einer vergleichbaren Auslastung der verschiedenen Hochschulen verpflichtet seien.
Die Bundesregierung fordert nun die Länder auf, die auf diesen Urteilen basierenden Kapazitätsverordnungen abzulösen: „Die Freiheit der Länder und Hochschulen, miteinander in Wettbewerb zu treten, die Studienplatzvergabe zu dezentralisieren, Studienentgelte zu erheben und damit die Lehrbedingungen… deutlich zu verbessern, verdeutlicht, wie unzeitgemäß die Orientierung an einer maximalen Kapazitätsausschöpfung ist“, sagt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion [PDF -760 KB]. Wolfgang Lieb

Die Bundesregierung kennt keine Einflussnahme der Wirtschaft auf den Schulunterricht

Schon vor einem Jahr, im Sommer 2006, haben wir darauf hingewiesen, dass die „Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung“ Schulen Unterrichtsmaterial anbietet, in dem sie kritiklos die Kampagne der Versicherungswirtschaft für die private Vorsorge anpreist. In einer Kleinen Anfrage erkundigte sich die Fraktion Die Linke nach der „Haltung der Bundesregierung zu einer Verquickung wirtschaftlicher Interessen bei der Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V. am Beispiel des Arbeitsblattes ‘Wird der Generationenvertrag brüchig?’ “. Wolfgang Lieb

Und wieder wird die Globalisierung als etwas ganz Neues und als besonders große Herausforderung bemüht – dabei ist das meiste Elend hausgemacht

Das Abschlusspapier der Kabinettsklausur auf Schloss Mesberg [PDF – 56 KB] „Aufschwung – Teilhabe – Wohlstand“ (wir sind in den NachDenkSeiten schon darauf eingegangen) beginnt mit folgenden Sätzen: „Deutschland befindet sich im Wandel. Die Globalisierung und die demographische Entwicklung stellen Politik und Gesellschaft vor große Herausforderungen.“ Sind das wirklich unsere größten Herausforderungen? Aus meiner Sicht gibt es viel gravierendere Probleme. Und was uns im Kontext internationaler Finanzbeziehungen aktuell stört und bedrückt, hat mit Globalisierung wenig zu tun. Albrecht Müller.

Bundesverfassungsgericht: Sozialstaat nach Kassenlage

Sowohl die am Preisindex ausgerichtete Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 als auch deren Unterbleiben zum 1. Juli 2004 seien gesetzliche Maßnahmen, die von dem gewichtigen öffentlichen Interesse bestimmt seien, einem Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Rentenversicherung entgegenzuwirken. Maßgebend für die Ausrichtung der Rentenanpassung am Ziel des Inflationsausgleichs zum 1. Juli 2000 sei der sprunghafte Anstieg der Staatsverschuldung gewesen.
Die Gründe für die Staatsverschuldung und die Frage, ob die jeweilige Finanzpolitik richtig oder falsch war, all das interessiert die Richter nicht. Das Bundesverfassungsgericht hält Rentenanpassungen je nach Kassenlage für verfassungsgemäß. Wolfgang Lieb

Das Sommermärchen des Bundespräsidenten

Ein Bundespräsident darf und soll auch seine politischen Überzeugungen vertreten, er darf sogar einer wirtschaftspolitischen Ideologie anhängen, was man aber vom obersten Repräsentanten unseres Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger erwarten darf und muss, das ist, dass er wenigstens die Meinungen, ja noch mehr die Sorgen der Mehrheit der Menschen zur Kenntnis nimmt und sich damit auseinandersetzt.
Köhler redet im Sommerinterview des ZDF zwar darüber, „dass sich jeder Gedanken machen sollte, wie wir dieser Entfremdung zwischen Politik und Bürgern etwas entgegensetzen“, er spricht davon, dass sich die Leute danach „sehnen“, „dass sie ernst genommen werden“, er fordert sogar, die „Politiker sollten den Bürgern zuhören“, doch er tut genau das Gegenteil. Er übernimmt die Rolle des rigorosesten Propagandisten der „Reform“-Politik und plappert fast wortwörtlich die Apologetik des Neoliberalismus der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft nach. Wolfgang Lieb.

Ein totgeschwiegener Völkermord an den Herero in Namibia

Die Bänke der Parlamentarier waren größtenteils leer, als der Bundestag kürzlich zum ersten Mal seit Jahrzehnten eine Debatte über den ersten Völkermord der deutschen Geschichte, dem an den Herero und Nama im heutigen Namibia führte. Dass die von der Linksfraktion geforderten Verhandlungen über Wiedergutmachung auf wenig Zustimmung stießen, überraschte weniger als die Tatsache, dass weder Süddeutsche, FAZ, FR oder taz über die Debatte berichteten. Dabei gehörte dieses Thema doch auch zur Aufarbeitung unserer Kolonialgeschichte und zur Afrika-Politik, wie sie von unserer Kanzlerin auf dem G-8 Treffen so in den Vordergrund gerückt worden ist. Rolf-Henning Hintze hat uns dazu einen Beitrag zur Verfügung gestellt.

Beschlüsse des Koalitionsausschusses Teil Zwei: Verschiebebahnhof zwischen Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Im öffentlichen Windschatten des umstrittenen „Kompromisses“ der Grossen Koalition zum Mindestlohn segelten die Entscheidungen zur Pflegeversicherung.
Die Einbeziehung der bereits über 1,3 Millionen Demenzkranker sowie die Stärkung und der Ausbau der ambulanten Pflege sind sicher neue wichtige Kurskorrekturen zur Verbesserung der Pflegeleistungen.
Nicht zu rechtfertigen ist das erneute Verschiebemanöver der Finanzierungslasten von der Pflegeversicherung in die Arbeitslosenversicherung, denn gerade bei den wachsenden Aufwendungen für die Pflege handele es sich – wie in kaum einen anderen Sozialversicherungszweig – um gesamtgesellschaftliche Leistungen, die von der Allgemeinheit, also über Steuern finanziert werden müssten, meint die ehemalige DGB-Vizechefin Ursula Engelen-Kefer.

WSI: Beschlüsse des Koalitionsausschusses in Sachen Mindestlohn setzen hohe Hürden

Der Mindestlohn-Kompromiss der Großen Koalition bringt allenfalls eine Teillösung des Niedriglohnproblems. Er baut hohe Hürden für die Ausweitung des Entsendegesetzes auf und sieht ein umständliches branchenbezogenes Verfahren für Lohnuntergrenzen vor. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in einer ersten Analyse des Koalitionsbeschlusses. “Bestenfalls werden die geplanten Regelungen zu einem Flickenteppich von unterschiedlichen Lohnuntergrenzen führen”, resümieren die WSI-Forscher Reinhard Bispinck, Thorsten Schulten und Claus Schäfer.

Wie schön wäre es, wir hätten einen Bundespräsidenten, der selbst denkt statt nachzuplappern.

Der Bundespräsident fordert zum Subventionsverzicht auf. Und dann lässt er noch verlauten, das Wirtschaftsleben lasse sich von staatlicher Seite weder planen noch lenken. Mehr Eigenverantwortung verlangt er. – Der Mann erzählt einfach und tut, was gerade populär ist – bei einer wichtigen Entscheidung über eine Begnadigung genauso wie in diesem Fall. Er merkt offenbar nicht, wie sehr solche Forderungen im Widerspruch zu dem stehen, was er sonst fordert.

Geschönte BAFöG-Zahlen – Die Studiengebühren fressen jedoch die Erhöhung bei weitem auf

Nach einer dpa-Meldung erhalten derzeit etwa 500.000 Studenten und 350. 000 Schüler das Bafög, das je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gezahlt wird.
Nach dem BAFöG-Bericht der Bundesregierung vom Januar 2007 [PDF – 1,8 MB] liegt die Zahl der monatsdurchschnittlich geförderten Studierenden aber nur bei 345.000 die es werden nur 199.000 Schüler gefördert. Ein Rechenfehler oder eine Beschönigung?

Nachtrag zum letzten Wochen-Rückblick die namentlichen Abstimmungen betreffend.

Nach Lektüre jenes Tagebucheintrages vom 12.3. wiesen auffallend viele NDS-Leser daraufhin, dass es namentliche Abstimmungen doch gäbe und diese auch vom Bundestag veröffentlicht würden. Auch wenn ich ausdrücklich geschrieben hatte, dass es aus meiner Sicht bei wichtigen Fragen namentliche Abstimmungen auch innerhalb der Fraktionen – im konkreten Fall der SPD-Fraktion – geben sollte, will ich dies noch einmal wiederholen und betonen. Es geht dabei um die Förderung der innerparteilichen Willensbildung und darum, dass die Wähler eines Wahlkreises zum Beispiel wissen, wie sich ihr/e Abgeordnete/r bei der Willensbildung in der Fraktion verhielt. Bei der Abstimmung im Bundestag kann man sich mit gutem Recht darauf berufen, nicht anders zu können, als die Mehrheitsmeinung der eigenen Fraktion zu vertreten. Innerhalb der Fraktionsabstimmung gilt dieser Einwand nicht.
Dies alles ist nicht graue Theorie. Demnächst steht die Entscheidung über den Börsengang der Bahn an. Da würden wir gerne wissen, wie die Abgeordneten sich bei der Willensbildung ihrer Fraktion entscheiden.

Bundesregierung will mit REITs Kapital anreizen – Die Austreibung des Teufels mit dem Beelzebub.

Der Bundestag befasste sich am 18.1.07 in erster Lesung mit der Zulassung von sog. „REITs“ (Real Estate Investment Trusts). Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung [PDF – 2.3 MB] sollen diese Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen, von der Körperschaftsteuer befreit und nur die ausgeschütteten Gewinne bei den Aktionären nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren besteuert werden.
Die Linksfraktion fordert in einem Antrag [PDF – 128 KB], auf „REITs“ in Deutschland zu verzichten, weil sie mit erheblichen negativen Auswirkungen auch auf den Wohnungsmarkt und auf die Kommunen verbunden seien. Neue Steuervergünstigungen müssten verhindert werden. Zudem würden die Erwartungen, Gewinnverlagerungen ins Ausland unattraktiver zu machen, nicht erfüllt. Wolfgang Lieb.