Kategorie:
Bundesverfassungsgericht, Verfassungsgerichtshof

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Erfreuliche Korrekturen, aber trotz verfassungskonformer Einschränkungen bestätigt das Gericht die Austeritätspolitik des Fiskalpakts

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch über die Klagen gegen den Rettungsschirm ESM und gegen den Fiskalpakt entschieden. Die Entscheidung erging zunächst im Eilverfahren und betraf die Anträge der verschiedenen Kläger – von den Linken und Demokratie e.V. bis zum CSU Abgeordneten Gauweiler – dem Bundespräsidenten zu verbieten, diese völkerrechtlichen Verträge zu unterzeichnen, um damit die Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Regelwerke zu schaffen. Das BVerfG hat sämtliche Anträge der Kläger im Grundsatz abgelehnt, sodass die Verträge nun durch die Ausfertigung des Bundespräsidenten in Kraft treten können. Von Andreas Fisahn[*]

Karlsruhe stärkt die Demokratie – mit allen Vor- und Nachteilen

Sowohl die Befürworter als auch die Gegner des ESM können aufatmen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Europa weder dem Untergang geweiht, noch der „Diktatur“ des ESM-Gouverneursrats ausgeliefert. Die Karlsruher Richter haben stattdessen den Einfluss des Bundestags bei wichtigen ESM-Entscheidungen deutlich gestärkt. Gleichzeitig haben sie jedoch präventiv der kontrovers diskutierten „Banklizenz“ für den ESM eine klare Absage erteilt. Dieses Urteil hat zweifelsohne die Macht die Demokratie gestärkt. Für die Bekämpfung der Eurokrise und der Spekulation der Finanzmärkte ist dies jedoch nicht unbedingt gutes Zeichen. Von Jens Berger

Ein weiterer Tabubruch: Bundesverfassungsgericht lässt den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu

Die strikte Trennung von innerer Gefahrenabwehr durch die Polizei und äußerer Gefahrenabwehr durch das Militär war eine bewusste Reaktion der Väter (und Mütter) des Grundgesetzes auf den offenen oder verdeckten Einsatz der Reichswehr im Innern in der Weimarer Republik. Diese Trennung wurde zwar schon mit der Notstandsgesetzgebung im Jahre 1968 gelockert (Einfügung des Art. 87a Abs. 4 GG). Dennoch blieb es bei einer strikten Unterscheidung bei der Regelung des Katastrophen-Notstandes und des Staats-Notstandes. Kampfeinsätze der Bundeswehr im Innern, die auf die Vernichtung des Gegners gerichtet sind, blieben prinzipiell ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht weicht nun mit seiner heutigen Entscheidung die bisherige Trennung von Polizei und Militär weiter auf.
Die Regelungen für den Katastrophenschutz nach Art. 35 Abs. 2 und 3 GG, ließen bisher – auch nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtes – den Einsatz der Streitkräfte im Innern mit militärischer Waffengewalt nicht zu. Die 16 Richter des Plenums haben nun entschieden, dass die „Verwendung spezifischer militärischen Waffen bei Einsätzen der Streitkräfte nach diesen Vorschriften nicht grundsätzlich“ ausgeschlossen ist. Damit ist ein fundamentales Prinzip unserer Verfassung – unter Umgehung einer Verfassungsänderung durch den Gesetzgeber – durchbrochen. Wenn auch in engen Grenzen, ist damit die Tür für eine weitere Militarisierung im Innern aufgestoßen. Von Wolfgang Lieb

Das Ritual

Es ist wie im Theater. Wulff tritt ab und Gauck auf die Bühne. Eben wurde noch gepfiffen, dann wird bereits wieder geklatscht. Jetzt wird erneut gepfiffen. Wulff will seinen Ehrensold. Ehrloses Verhalten verdient jedoch keine Würdigung. Das Publikum empört sich zu Recht über Christian Wulff.
Das Stück vom Präsidentenwechsel ist ein emotionales Stück ohne Pause. Es fehlt ihm die nötige Nachdenklichkeit. Von Wolfgang Neskovic

Wer bewacht die Wächter?

Die politische Aufarbeitung des jüngst entdeckten Staatstrojaners lässt die Öffentlichkeit in einen Abgrund aus Fahrlässigkeit, Inkompetenz und Ignoranz gegenüber der Verfassung blicken. Was eigentlich ein großer Skandal sein sollte, droht jedoch im technischen Kleinklein unterzugehen. Nicht nur die Politik und die Sicherheitsbehörden haben Defizite beim Verständnis der Risiken moderner Informationstechnologie, auch die meisten Journalisten und Bürger sind sich deren Tragweite nicht bewusst. Von Jens Berger

Albrecht Müllers Wochenrückblick: Es gibt offenbar so etwas wie Lust an Zerstörung.

Die NachDenkSeiten nennen sich im Untertitel „Die kritische Website“. Zur Zeit sind wir beim Umgang mit dem Euro und Europa vermutlich eines der konstruktivsten Medien. Wir beobachteten in der vergangenen Woche mit Staunen und mit Sorge, wie zynisch und leichtfertig Politiker, Wissenschaftler und Medien mit der gemeinsamen Währung und dem erreichten Stand der Vereinigung Europas umgehen. Sie tun so, als könne man eine Währung wechseln wie das Hemd, sie an- und ausknipsen wie ein Licht; sie beachten nicht, welche unglaublichen wirtschaftlichen und politischen Kosten auf jedes ausscheidende Land und auf die verbleibenden Länder zukommen. Sie heizen immer wieder gedankenlos oder aus Absicht die Spekulation an. Sie äußern sich über andere Völker in beschämender Weise. – Wir halten dies für unerträglich, obwohl wir an der Konstruktion Europas und an der Konstruktion der Eurozone mindestens so viel auszusetzen haben wie jene, die jetzt über ihre eigene Konstruktionsfehlleistung herziehen. Wenn eine gesellschaftliche Einrichtung falsch konstruiert ist, dann muss man den Konstruktionsfehler heilen, statt das Ganze zu zerstören. Albrecht Müller.

Griechenland in der „Todesspirale“

Die Aufregung über die schlechten Nachrichten aus Athen ist verständlich und unverständlich zugleich. Verständlich, weil die Tatsache, dass Griechenland seine Sparziele für 2011 nicht erreichen kann, das von der EU am 21. Juli beschlossene Rettungspaket gefährdet. In der griechischen Staatskasse 2011 dürften Ende des Jahres knapp 4 Milliarden Euro fehlen. Damit droht nicht nur der erste „ungeordnete“ Staatsbankrott eines Eurolandes, sondern auch ein Szenario, das die Fortexistenz der Eurozone in ihrer bisherigen Form gefährdet. Von Niels Kadritzke.

Bundesverfassungsgericht hilft Bundesregierung bei der Griechenlandhilfe aus der Patsche und erhebt die Maastricht-Regeln auf Verfassungsrang

Durch eine eigenmächtige Umdeutung des Wortlauts des Euro-Stabilitätsgesetzes retten die Karlsruher Richter die Bundesregierung vor dem politischen Desaster, bei der Griechenlandhilfe gegenüber den europäischen Partnern einen Rückzieher machen zu müssen. Andererseits erhebt das höchste Gericht die dem Maastricht-Vertrag zugrundeliegende ökonomische Lehre des Monetarismus geradezu auf Verfassungsrang und verbaut damit einer makroökonomischen Zusammenarbeit auf dem Feld der Finanz- oder Wirtschaftspolitik in einer Währungsunion unter Berufung auf das Grundgesetz den Weg. Von Wolfgang Lieb

Iudex non calculat – Die Verfassungsrichter in NRW als Oberökonomen

„Iudex non calculat“ oder „Richter können nicht rechnen“, so wird scherzhaft ein Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht übersetzt. Dieser Satz gilt offenbar auch noch nach 2000 Jahren. Diesen Schluss muss man ziehen, wenn man das Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW in Münster liest, mit dem der Nachtragshaushalt des Landes für das zurückliegende Jahr 2010 für verfassungswidrig erklärt wird.
Hier wird die Propaganda der Bundesregierung, dass wir uns schon wieder in einem Aufschwung befinden, zur Entscheidungsgrundlage gemacht und die herrschende einzelwirtschaftliche Perspektive beim Umgang mit Staatsschulden zum Verfassungsprinzip erhoben. Wolfgang Lieb

Von der Leyen spielt die Bildungskarte aus – oder die Kapitulationserklärung der Bildungspolitik

Lassen wir uns nichts vormachen, hinter dem mit viel öffentlichem Wirbel angekündigten „Bildungspaket für Kinder und Jugendliche“ stehen folgende Prämissen:

  • das (Vor-)Urteil, dass die Hartz IV beziehende Eltern das Sozialgeld, das sie für ihre Kinder bekommen, (um es mit den beschönigenden Worten der Sozialministerin zu sagen) nicht „zielgenau“ für „mehr Bildung“, für „mehr soziale Integration“, für „mehr positive Persönlichkeitsentwicklung“ und für „mehr Lebenschancen“ ihrer Schul- und Kitakinder einsetzen,
  • dass die Regelsätze zur Sicherung des Existenzminimums minderjähriger Kinder nicht entsprechend des kinder- und alterspezifischen Bedarfs deutlich erhöht werden sollen,
  • dass gleichzeitig das „Lohnabstandsgebot“ gegenüber niedrig verdienenden Vollzeiterwerbstätigen eingehalten wird,
  • und schließlich, dass die staatlichen Investitionen in auch Benachteiligte fördernde Kitas und Schulen und damit die Steuern nicht erhöht werden müssen.

Aus diesen politisch selbst aufgestellten „Fallen“ will nun die Sozialministerin organisatorisch mit dem „Bildungspaket“ und technisch mit der „Bildungskarte“ entkommen. Eine Kapitulationserklärung der Bildungspolitik und ein schleichender Leitbildwechsel vom Sozial- in den Almosenstaat. Wolfgang Lieb

Die Bild-Zeitung hetzt Arbeitnehmer und Rentner gegen Hartz-IV-Empfänger auf

Was die Bild-Zeitung mit ihrer Kampagne gegen eine Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betreibt, hat kein anderes Ziel als Bevölkerungsgruppen gegen Bedürftige aufzuhetzen und mit dieser Hetze öffentlichen Druck auf die Senkung solcher Fürsorgeleistungen aufzubauen, auf die gerade diejenigen angewiesen sind, die aufgehetzt wurden. Mit dieser Kampagne wird gleichzeitig einer weiteren Senkung der Löhne und einer Ausweitung des Niedriglohnsektors Vorschub geleistet.
Es ist bekannt, dass die Bild-Zeitung überwiegend von Menschen mit niedrigem Einkommen gelesen wird. Deshalb ist es geradezu zynisch, dass gerade diese Menschen den Kakao auch noch trinken sollen, durch den sie gezogen werden. Wolfgang Lieb

Neuorganisation der Job Center – Messlatte sind Betreuung aus einer Hand und Integration in den Arbeitsmarkt

Neuorganisation der Job Center – Messlatte sind Betreuung aus einer Hand und Integration in den Arbeitsmarkt
Die jahrelange Hängepartie bei der Reform der Job Center geht ihn eine neue Runde. Im nachfolgenden Beitrag warnt die ehemalige DGB-Vizechefin und frühere Vizepräsidentin der Bundesagentur für Arbeit, Ursula Engelen-Kefer, davor, die nach dem Kompromiss zwischen CDU und SPD weiterhin zulässigen sog. Optionskommunen sogar noch auszuweiten. Nach ihrer Auffassung wäre das der Weg zurück in die arbeitsmarktpolitische Kirchturmspolitik vor dem Arbeitsvermittlungsgesetz des Jahres 1927 – mit zersplitterten lokalen Arbeitsnachweisen. Im Zeitalter der Europäischen Integration sei dies geradezu ein Schildbürgerstreich. Der Bundesrechnungshof habe festgestellt, dass das Interesse eines Teils der Länder und Kommunen an der alleinigen Verantwortung für die Betreuung von Hartz IV vor allem wahltaktischen Erwägungen entspringt. Das bringe zwar viel Geld für lokale Wirtschaft und Bildungs- wie Beschäftigungsträger, aber die betroffenen Menschen spielten dabei nur eine zweitrangige Rolle. Außerdem würde dies erheblich teurer für die Steuerzahler. Ursula Engelen-Kefer nennt ihren Beitrag selbst ein arbeitsmarktpolitisches “Realostück”.