Information und Kritik der Dienstleistungsrichtlinie
Von Christine Wicht und Carsten Lenz.
Von Christine Wicht und Carsten Lenz.
Der Staat darf in die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit nicht eingreifen, die Brüsseler EU-Kommission soll das aber offenbar dürfen. Nach Meinung der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes verzerrt der staatsfreie, öffentlich-rechtlich organisierte Rundfunk den Wettbewerb, weil er sich über Gebühren und nicht über den Markt finanziert. Deshalb stehe das Rundfunksystem in Deutschland und damit unser Grundgesetz nicht im Einklang mit dem EU-Recht. Im Namen der Wettbewerbsfreiheit soll nun die Rundfunkfreiheit in Deutschland einer Vielzahl von Auflagen und Einschränkungen vor allem im Hinblick auf seine zukünftigen Entwicklungschancen unterworfen werden. Zu Recht sprach der wdr-Intendant Fritz Pleitgen von der Gefahr eines „kapitalistischen Sowjetismus“.
Eigentlich wollte ich diesen Bericht ausführlich kommentieren. Aber die Belastung mit vielen Veranstaltungen zur „Reformlüge“ zehrt. Deshalb jetzt zunächst der Text…
Auszug aus dem in der “Le Monde” vom 22.9.04 erschienen Artikel von Michel Rocard “De l’Europe, du socialisme et de la dignité”