Schlagwort:
EU-Parlament

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Wie Meinungsmache funktioniert. Oder: Wie man aus dem Vertreter einer Steueroase die Hoffnung Europas machen kann.

Am 6. Juni erschien ein Aufruf von Wissenschaftlern und anderen Prominenten zur Wahl von Jean-Claude Juncker zum Kommissionspräsidenten. (Siehe den Text des Aufrufs und die Liste der Unterzeichner im Anhang.) Unterzeichnet haben auch Personen, die man normalerweise dem fortschrittlichen Lager zurechnet: Habermas, Horn, Offe zum Beispiel. Sie haben sich offenbar mit dem Kandidaten nicht näher beschäftigt. Juncker ist nett, aber er ist mit Banken und großen Medieninteressen verfilzt und auch noch der Geburtshelfer einer der größten Steueroasen. Für ihn mit dem Argument zu streiten, er sei der Spitzenkandidat der siegreichen Europäischen Volkspartei und deshalb gebiete der demokratische Anstand, ihn zum Präsidenten der Kommission zu machen, ist ziemlich komisch. Damit, dass als fortschrittlich geltende Personen, den Aufruf unterschrieben haben, passiert das, was wir auch schon bei der Durchsetzung der Agenda 2010 und der Privatisierung der Altersvorsorge erlebt haben. Als einigermaßen links geltende Personen wie etwa Rürup und Walter Riester zur Unterstützung neoliberaler Interessen zu gewinnen, ist hilfreicher als die Unterstützung von Personen, denen man solche Ideen sowieso zutraut. Von Albrecht Müller

Urteil zur Drei-Prozent-Sperrklausel – Eine höchstrichterliche Abwertung der Europawahl

Das Bundesverfassungsgericht kippt die Sperrklausel mit der widersprüchlichen Begründung, dass das Demokratieprinzip Vorrang habe, solange das Europäische Parlament keinen hinreichenden demokratischen Einfluss habe. Im Kern ging es bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungskonformität der Drei-Prozent-Klausel um eine Abwägung

  • einerseits zwischen der Wahlrechtsgleichheit – also die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Gleichheit der Bürger – und der Chancengleichheit aller Parteien und
  • andererseits der Sicherung der Wahl einmal als Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung des Volkes und zum anderen dem pragmatischen Gesichtspunkt der Funktionsfähigkeit eines Parlaments, also der Erschwerungen der Mehrheitsbildung bei einer großen Zahl von Vertretern kleiner Parteien.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht dem Demokratieprinzip nach den derzeitigen Verhältnissen des Parlamentarismus in der Europäischen Union eindeutig den Vorrang vor einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments eingeräumt. Das Urteil ist letztlich eine höchstrichterliche Abwertung der im Mai stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament. Von Wolfgang Lieb.

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