Schlagwort:
Tarifverträge

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Rechtsgutachten von Wolfgang Däubler zur Schaffung einer neuen Form von „Tarifeinheit“

DGB und BDA haben unter dem Titel „Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern – Tarifeinheit gesetzlich regeln“ eine gemeinsame Initiative ergriffen und am 4. Juni 2010 auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Unmittelbarer Anlass war die am 27. 1. 2010 erfolgte Ankündigung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Tarifeinheit aufzugeben und die Geltung von zwei (oder mehr) Tarifen in einem Betrieb zu akzeptieren, wenn der Arbeitgeber oder sein Verband Tarifverträge mit zwei verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossen hat.
Der Bremer Rechtsprofessor Wolfgang Däubler hat dazu im Auftrag u.a. der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) und des Marburger Bundes ein Rechtsgutachten erstellt. Er hat den NachDenkSeiten den Nachdruck erlaubt.

Griechenland (V): Gibt es einen Ausweg aus der Sackgasse?

Die Diagnose zum Zustand des „griechischen Patienten“ am Ende des Jahres 2010 soll mit diesem Teil abgeschlossen werden. In den frühen Morgenstunden des 23. Dezember hat das griechische Parlament den Haushaltsplan für 2011, der an dieser Stelle bereits dargestellt wurde, mit 156 Stimmen der Pasok gegen 142 Stimmen der Opposition beschlossen. Bei dieser Abstimmung verlor die Regierungspartei zwar keine abtrünnigen Abgeordneten mehr, aber in der Debatte waren die kritischen Töne unüberhörbar. Bemerkenswert war vor allem, dass die frühere EU-Kommissarin Vasso Papandreou (kein Mitglied der etablierten Familie) ganz offen die „Haltbarkeit“ der Haushaltsplanung bezweifelt. Andere Pasok-Abgeordnete verlangten, man müsse den Bürgern endlich demonstrieren, dass „die Wohlhabenden zahlen“, weil bislang vor allem die ärmeren Schichten belastet worden seien. Von Niels Kadritzke (überarbeitete und ergänzte Fassung vom 2.1. 2011)

Tarifeinheit und Tarifautonomie

Für die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gibt es eine weitere Hängepartie: Den gemeinsamen Vorstoß von BDA und DGB zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil zur Aufhebung der Tarifeinheit am 23. Juni 2010 erheblichen Wirbel verursacht. Danach wurde mit dem bisher geltenden Grundsatz gebrochen: Ein Betrieb- eine Gewerkschaft. Damit ist das bisherige Prinzip nicht mehr gültig, dass in einem Betrieb für vergleichbare Arbeitsverhältnisse nur einheitliche Tarifverträge angewendet werden.
Politik und Gesetzgeber ist anzuraten, den konkurrierenden Spartengewerkschaften nicht die Luft abzudrehen. Ohne die Möglichkeit zu Tarifverträgen mit den erforderlichen Arbeitskampfmaßnahmen wären die im Grundgesetz verankerte Vereinigungsfreiheit und Tarifautonomie als Eckpfeiler unseres Sozialstaates und unserer Demokratie nicht durchzusetzen. Von Ursula Engelen-Kefer

Dienstleistungs- und Entsenderichtlinie: Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion [PDF – 77,3 KB] räumt die Bundesregierung ein, dass eine seriöse eindeutige Zuordnung bzw. Quantifizierbarkeit der Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie nicht möglich sei. Einen Dumpingwettbewerb von Dienstleistern aus anderen EU-Ländern, die – weil sie nicht dauerhaft niedergelassen sind – ihre Arbeitnehmer lediglich zu Arbeits- und Entlohnungsbedingungen des Heimatlandes beschäftigen, sieht die Regierung nicht, da über die über das Arbeitnehmerentsendegesetz geltenden Branchenmindestlöhne auch von den ausländischen Dienstleistungserbringern einzuhalten seien.
Das ist leider wieder einmal nur die halbe Wahrheit, denn in der Mehrheit der Niedriglohnbranchen gibt es aber entweder keine nationalen Tarifverträge oder die Arbeitgeber zeigen bislang keine Bereitschaft, einen Mindestlohn auszuhandeln, oder die Tarifbindung liegt unter 50 Prozent.
Darüber hinaus sind gewerkschaftliche Gegenmaßnahmen gegen ein solches Lohndumping nach EU-Vertragsrecht erheblich eingeschränkt. Wolfgang Lieb

Fortsetzung: SPD-Arbeitsmarktkonzept: Eiertanz in der Sackgasse

Olaf Scholz nannte das Arbeitsmarktkonzept [PDF – 106KB] „eine konsequente Weiterentwicklung unserer Politik“. Die einzelnen Vorschläge des SPD-Arbeitsmarktkonzepts stellen also keinen Neuanfang dar, mit dem die Enttäuschung vieler früheren Anhänger und Sympathisanten der SPD wieder aufgefangen werden könnte. Solange der „Consigliere“ von Schröder, Frank-Walter Steinmeier, in der SPD etwas zu sagen hat, wäre eine Abkehr vom Agenda-Kurs ein Schlag gegen das eigene Führungspersonal.
Weil keine Abrechnung mit dem bisherigen Kurs erfolgt und kein neues Leitbild zugrunde gelegt wird, stehen alle Vorschläge des Arbeitsmarktkonzepts unter dem Verdacht der politischen Kosmetik – um sich etwa gegenüber den Gewerkschaften aufzuhübschen, um die innerparteilichen Narben zu verdecken, um sich gegenüber der Linkspartei etwas Rouge aufzulegen oder gegenüber den Vorstößen von CDU und FDP (etwa im Hinblick auf das Schonvermögen) nicht all zu blass auszusehen.
Wenn man überhaupt ein Umdenken erkennen will, so vielleicht an der Erkenntnis, dass der Sozialstaat nicht mehr durch weiteres zurückschneiden erhalten werden kann. Doch was durch die Hartz-Gesetze schon völlig kahl geschnitten wurde, kann nicht durch das Aufpfropfen einiger neuen Triebe wieder zum Blühen gebracht werden. Wolfgang Lieb

Bundesverwaltungsgericht kippt Post-Mindestlohn. Haben wir bald eine neue Form von Post-„Beamten“?

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern der Klage der Post-Konkurrenten PIN Mail und TNT sowie des Arbeitgeberverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste gegen die Postmindestlohn-Verordnung stattgegeben. In der Konsequenz heißt dies, dass in der gesamten Branchen für 200.000 Beschäftigte nunmehr kein allgemeinverbindlicher Mindestlohn (zwischen 8,00 und 9,80 Euro bei Briefzustellern) mehr existiert. Kommt es nicht rasch zu einem neuen Mindestlohn, werden wir bald eine ganz neue Form von Post-„Beamten“ haben, nämlich als staatlich alimentierte Mindestlöhner. Wolfgang Lieb

Wie die Grundlagen unseres Sozialstaates zerfallen

Die weltweite Wirtschaftskrise und ihre Folgen für den deutschen Arbeitsmarkt stehen derzeit im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Alle Signale werden vor allem auf Wachstum und weiteren Strukturwandel gestellt. Dabei werden die negativen Folgen fortschreitender Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt und in der Arbeitswelt, von Stellenabbau, Einkommenskürzungen, Verschlechterung von Arbeitsbedingungen, für die Produktivität, Innovation und soziale Sicherheit häufig ausgeblendet. Walter Edenhofer

Leiharbeit: kompakt

Nach der Aufdeckung von Lohndumping durch die Drogeriekette Schlecker, die Teile der Stammbelegschaft durch Leiharbeiter ersetzte, die nur die Hälfte des üblichen Gehalts bekommen, ist Leiharbeit zu einem öffentlichen Thema geworden. Selbst Arbeitsministerin von der Leyen will „genauer hinschauen“. Sie tut so, als hätte sie dieser arbeitsmarktpolitische Skandal völlig überrascht. Dabei sind die Probleme schon längst bekannt. Wir dokumentieren aus aktuellem Anlass einige einschlägige Studien und Artikel. Wolfgang Lieb

Dienstleistungsrichtlinie – die Vollendung des Binnenmarkts oder Unterbietungswettlauf und Chaos für alle?

Am 15.11.2006 hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit die umstrittene Dienstleistungsrichtlinie (DL-RL) verabschiedet, mit der die im EU-Vertrag festgelegten Zielen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verwirklicht werden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des in der Lissabon-Strategie formulierten Ziels der EU, bis zum Jahr 2010 „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasiertesten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen“. Merkwürdigerweise gibt es kaum eine öffentliche Wahrnehmung darüber, dass die Dienstleistungsrichtlinie (Siehe dazu Informations- und Service-Portal zur europäischen Dienstleistungsrichtlinie ) bis zum 28.12.09 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Alle staatlichen und vom Staat mit Rechtssetzungsbefugnissen ausgestatteten Ebenen sind davon betroffen. Wir sind den Fragen nachgegangen: Wie soll die Umsetzung erfolgen, welche Auswirkungen hat die DL-RL auf Arbeitnehmerrechte, die Liberalisierung und Privatisierung von Dienstleistungen und ist der Datenschutz gewährleistet? Von Annette Groth und Christine Wicht

Schul- und Bildungspolitik der CDU in Hessen

Deregulierung, Privatisierung und Entprofessionalisierung einhergehend mit einem sozialen Kahlschlag sind die Kennzeichen der Regierung Koch in Hessen: Abkassieren bei den sozial Benachteiligten, bei Studierenden und bei den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Dem Gehaltsabbau und der Arbeitszeitverlängerung für die Landesbediensteten folgten der Ausstieg aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die Zunahme deregulierter Beschäftigungsverhältnisse gepaart mit dem Abbau professioneller Standards und staatlicher Verantwortung bei öffentlichen Dienstleistungen. Entstaatlichung ging Hand in Hand mit größer werdender sozialer Ungleichheit und Selektion vor allem im Bildungswesen.
Von Jens Wernicke

INSM-Manipulation: Höhere Preise durch Mindestlohn? Nein danke!

“Mindestlohn macht Friseur und Urlaub teurer.” Das berichtet die BILD-Zeitung unter Berufung auf eine Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Nach Einschätzung von Experten würde ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde Waren und Dienstleistungen bis zu 40 Prozent verteuern. Das würden die Deutschen nicht hinnehmen, obwohl sie grundsätzlich mehrheitlich für eine staatlich festgelegte Lohnuntergrenze sind. So das Ergebnis einer Befragung des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung und TNS emnid für die INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft).“
Ein typisches Beispiel dafür, dass es der Propaganda-Organisation INSM nur um die Verbreitung von Arbeitgeberinteressen in Sachen Mindestlohn geht, dabei scheut sie vor Täuschung und Irreführung nicht zurück. Das ach so „wissenschaftliche“ Ifo-Institut von Professor Sinn und das Meinungs-„Forschungs“- Institut TNS emnid leisten Beihilfe zu dieser Manipulation. Wolfgang Lieb

Mindestlohn in Deutschland notwendig – Kein Gegensatz zwischen sozialer Gerechtigkeit und Beschäftigung

Niedriglohnbeschäftigung ist in Deutschland in den letzten Jahren durch die Erosion des Tarifsystems stark gewachsen. Gleichzeitig hat sich die Struktur des Niedriglohnsektors geändert. Er ist an den Rand des Arbeitsmarktes gewandert, die Aufstiegschancen haben sich vermindert. Im Vergleich zu Ländern mit Mindestlöhnen ist die Lohndifferenzierung nach unten sehr hoch. Sie kann durch einen Mindestlohn ohne Beschäftigungsverluste korrigiert werden. Die ökonomische Theorie sieht Gestaltungsspielräume für Mindestlöhne durch Produktivitätssteigerungen oder bei Nachfragemacht der Unternehmen (Monopson, Oligopson). Empirische Untersuchungen zu Mindestlöhnen zeigen, dass die Beschäftigung von Erwachsenen nicht beeinträchtigt wird und geringe Risken bei Jugendlichen bestehen. Durch eine schrittweise Einführung wie in Großbritannien mit begleitender Evaluation kann man die Risiken auch in Deutschland beherrschen. Es kommt nicht nur auf das „Ob“, sondern auch auf das „Wie“ von Mindestlöhnen an. Mindestlöhne sind ein notwendiges Korrektiv auf Arbeitsmärkten mit ungleicher Machtverteilung, wie sie sich in Deutschland herausgebildet
haben. Gerhard Bosch, Präsident des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen, hat uns diesen Beitrag zur Verfügung gestellt.

Köhlers Agenda 2020 – Nach der Reform ist vor der Reform

Bundespräsident Horst Köhler hat eine „Agenda 2020“ gefordert, um die Arbeitslosigkeit weiter zu verringern und Vollbeschäftigung in Deutschland zu erreichen. Dieses Ziel sei im Falle einer Fortsetzung der Reformanstrengungen realistisch.
Wie alle „Reformer“ verweigert Köhler eine kritische Bestandsaufnahme der Agenda 2010, und weil deren Ergebnisse alles andere als befriedigend sind, verlangt er eine Erhöhung der Reformdosis. Mit den Agenda-Reformern ist es wie bei Drogensüchtigen, je schlechter es geht, desto höher die Dosis. Wolfgang Lieb

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – Dienstleistungsfreiheit steht über nationalen Arbeitnehmerrechten

Am 3. April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass ein Bundesland bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen keine Tariflöhne vorschreiben kann. Dieses Urteil ist von elementarer Bedeutung, da den im EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) festgelegten wirtschaftlichen Grundfreiheiten eine höhere Priorität eingeräumt wird als den arbeitsrechtlichen Koalitionsfreiheiten gemäß Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Das Urteil zeigt, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten zugunsten von Unternehmerfreiheiten wirken und die Arbeitnehmer den Bedingungen des Wettbewerbs weitgehend schutzlos ausliefern. Von Christine Wicht