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Dettling in der FR – am interessantesten ist, was nicht geschrieben steht.

Die SPD braucht ein neues Godesberg
Vor fast fünfzig Jahren betrieben beherzte Sozialdemokraten in Bad Godesberg eine grundlegende Renovierung ihrer Partei. Auch heute steht die SPD vor großen Problemen, in ihren eigenen Reihen und in der Gesellschaft. Jetzt muss sie sich bewegen. Von Warnfried Dettling

Das ist der Vorspann zu einem Weiterlesen

Aufklärung und Gegenaufklärung

In der vergangenen Woche gab es einige erfreuliche Entwicklungen: In mehreren Blättern erschienen Beiträge über die Interessenverflechtung von Wirtschaftswissenschaftlern, speziell von Raffelhüschen mit der Versicherungswirtschaft. Außerdem flog der Schwindel über die angeblich weltweit und seit 1945 niedrigste Geburtenrate auf. Beide Erfolge gehen mit auf die NachDenkSeiten zurück. Siehe eine Reihe von Eintragungen. – Am Wochenanfang

Nationale Armutskonferenz: Armut breitet sich aus.

Zur gleichen Zeit als Finanzminister Steinbrück in der Haushaltsdebatte im Bundestag forderte, die Bevölkerung müsse ihre Ansprüche an den Staat zurückschrauben, legte die Nationale Armutskonferenz (nak), ein Zusammenschluss von mehr als einem Dutzend Sozial- und Wohlfahrtsverbänden eine kritische Bilanz der Auswirkungen der Hartz-IV-Arbeitsmarktreform vor: Es habe sich gezeigt, dass 345 Euro

Über die Umfunktionierung und Instrumentalisierung der „Ein-Euro-Jobs“

Arbeitsgelegenheiten zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit gab es schon vor den Ein-Euro-Jobs. Die massive Umfunktionierung und Instrumentalisierung sozialer Hilfen durch die neu eingeführten Ein-Euro-Jobs analysiert Professorin Helga Spindler.
Es gehe nicht mehr darum, zu helfen, sondern Menschen mit der nackten Wahrheit zu konfrontieren, dass man nichts mehr für Ihre Integration am Arbeitsmarkt ausrichten könne.

Durch die Einführung von Gebühren sollen Klagen von Versicherten und Leistungsempfängern vor den Sozialgerichten eingedämmt werden.

In einem Gesetzentwurf vom 10.02.06 (BR-Drucks. 54/06) schlägt der Bundesrat – wie schon einmal vor zwei Jahren – vor, in Klageverfahren vor dem Sozialgericht für den Fall, dass der Prozess verloren geht, eine Gebühr von 70 Euro zu erheben. Für Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht soll diese Gebühr 150 Euro betragen