Die EZB vor dem Verfassungsgericht – Zeit für grundsätzliche Fragen
Die zweitägige mündliche Verhandlung zur Rolle der EZB bei der Bekämpfung der Eurokrise hinterlässt einen höchst zwiespältigen Eindruck. Im Kern geht es um die Frage, ob die EZB mit ihren Anleihenkaufprogrammen Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht durch das Grundgesetz übertragen wurden. Sollte Karlsruhe feststellen, dass die EZB ihr Mandat überdehnt, überdehnt das Bundesverfassungsgericht damit jedoch selbst sein Mandat, da die EZB nicht dem deutschen, sondern dem europäischen Recht untersteht. Um den gordischen Knoten zu zerschlagen, müssten nicht nur das Grundgesetz, sondern auch die europäischen Verträge „eurotauglich“ gemacht werden. Wieder einmal zeigt sich, dass der Euro auf einem „Betriebssystem“ läuft, das überhaupt nicht für eine Gemeinschaftswährung ausgelegt ist. Von Jens Berger
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