Beiträge von Tobias Riegel
BSW ist ein „Kreml-Ableger“ – Wie Wagenknechts Koalitions-Aussage einschlägt
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat seine Bedingungen für mögliche Eintritte in Regierungen konkretisiert: Die Partei macht Koalitionen in ostdeutschen Bundesländern auch von der Haltung der Partner zum Krieg in der Ukraine abhängig. Der Vorstoß ist inhaltlich und taktisch genau richtig – viele Reaktionen sind entsprechend wütend. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Update: Proteste gegen Asow
In meinem gestrigen Artikel hatte ich Leser um Hinweise auf Protestaktionen gegen die Werbetour des rechtsextremen Asow-Regiments in Deutschland gebeten. Es kamen einige Mails, die zeigen: Es regt sich doch Protest – in Hamburg wurde die Veranstaltung ganz abgesagt. Von Tobias Riegel.
„Omas gegen Rechts“, übernehmen Sie: Ukrainische Nazi-Brigade kommt nach Deutschland
Die rechtsradikale ukrainische „Asow“-Brigade geht auf Werbetour – auch in Deutschland. Das wäre eigentlich ein klarer Fall für Mahnwachen von Gruppen wie den „Omas gegen Rechts“. Aber die engagieren sich lieber gemeinsam mit einer „antiverschwurbelten Aktion“ gegen eine Querdenker-Demo für „Frieden und Freiheit“ am 3. August in Berlin. Eine weitere absurde Episode aus dem Stück namens „Kampf gegen Rechts“. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Christian Drosten: Harte Kritik „hinterhältig“ und Schulschließungen weiter kein Tabu
Christian Drosten ist mit neuem Buch auf „Comeback-Tour“ durch die Medien und hat dabei in jüngster Zeit immer wieder fragwürdige Standpunkte vertreten. Das aktuell öffentlich präsentierte Selbstbewusstsein von so manchen Verteidigern der Lockdownpolitik ist eine Flucht nach vorn, die bisher erfolgreich verläuft: Die Corona-Aufarbeitung bewegt sich zwischen Farce und Trauerspiel. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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„Compact“: Fragwürdiges Verbot
Das Verbot des rechtsextremistischen Magazins Compact ist fragwürdig, auch wenn die dort verbreiteten Inhalte meiner Meinung nach abzulehnen sind. Denn bei der Beurteilung des Schrittes geht es nicht darum, ob man mit Compact einer Meinung ist, sondern ob Grundsätze der Verfassung geachtet wurden. Die wurden laut Juristen durch das Verbot verletzt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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