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Hartz-Gesetze/Bürgergeld

FinanzFachFrauen: In der Debatte um Kürzungen bei Hartz IV werden der angebliche Missbrauch der Sozialkassen und das Streben nach finanzieller Unabhängigkeit von Frauen auf unzulässige Weise miteinander verquickt

Eine der Neuregelungen des am 1. August in Kraft tretenden „Fortentwicklungsgesetz“ zu Hartz IV betrifft das so genannte „Schonvermögen“. Nach dem derzeitigen Stand dürfen pro Lebensjahr nicht mehr als 200 Euro (insgesamt also bis zu 13.000 Euro) Vermögen vorhanden sein, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu haben. Hinzu kommt noch einmal derselbe Freibetrag für die Altersvorsorge. Die Neuregelung sieht nun vor, das zulässige Vermögen um 50 Euro abzusenken, aber das für die Rente angesparte Geld um 50 Euro pro Lebensjahr aufzustocken. Nach Auffassung der FinanzFachFrauen, einem bundesweiten Zusammenschluss unabhängiger Finanzdienstleisterinnen, stellt diese Neuregelung eine staatliche Bevormundung dar, die insbesondere Frauen in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt.

Steigende Verwaltungskosten bei Hartz IV

Ein Hinweis eines Freundes der NDS: Die Regierung klagt über “Kostenexplosion” bei HARTZ IV und begründet diese unter anderem mit “Leistungsmissbrauch”. Tatsächlich hat Hartz IV nur in einem Bereich für neue Arbeitsplätze gesorgt: Mit den sogenannten ARGEN sind neue Bürokratiemonster entstanden. Und tatsächlich sind die Verwaltungskosten pro Hartz-IV-Empfänger trotz gesunkener Zahl der Leistungsbezieher enorm gestiegen. Im Klartext: Die Verwaltungskosten pro Hartz-IV-Empfänger/in sind offenbar höher als die an diese/n ausgezahlte Leistung. Die Regierung klagt also über Kosten, die sie selbst verursacht hat. Vgl. dazu unseren Eintrag vom 19.5.06.

Die Chefs von AWO, Diakonie und Rotem Kreuz und der Kommunalverbände plädieren in einem Brief an die Große Koalition für eine Senkung der „passiven Leistungen“ bei Hartz IV

Die Chefs dieser Verbände fordern – angeblich in „persönlichen Erklärungen“ -, „die gegenwärtigen Anspruchsgrundlagen und –voraussetzungen“ zu überprüfen. Diese verringerten nämlich den „Anreiz zur Arbeitsaufnahme“. Den Chefs der Wohlfahrtsverbände und Kommunen kann es da – angesichts der Arbeitsmarktlage – wohl kaum um eine „Arbeitsaufnahme“ auf dem regulären Arbeitsmarkt gehen, sondern eher darum, den Druck auf die Arbeitslosen zur Annahme von 1-Euro-Jobs gerade auch bei ihren Organisationen zu erhöhen. Schließlich verdienen sie an den ihnen erstatteten Verwaltungskosten für die 1-Euro-Jobber reichlich Geld und können unter dem Mantel der Wohlfahrt billigste Arbeitskräfte ausnutzen. Bei der Nächstenliebe sind sich eben auch die Chefs der Wohlfahrtsindustrie selbst am nächsten.

Union will den Regelsatz für die Sozialhilfe und das Alg II auf 331 Euro senken. Müntefering lehnt diese Kürzung ab. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung belegt, dass die amtliche Berechnung den realen Bedarf nur begrenzt abbildet.

Beim amtlichen Eckregelsatz der Grundsicherung besteht formal nur ein Anpassungsbedarf um wenige Euro. Das ist ein Ergebnis von Berechnungen [PDF – 88 KB], die die Frankfurter Wirtschaftswissenschaftlerin Dr. Irene Becker im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung angestellt hat. Dass die rechnerische Anpassung angesichts der Inflationsraten in den vergangenen Jahren unerwartet gering ausfällt, hängt allerdings wesentlich mit der gesetzlich festgelegten Methode zur Bestimmung des Existenzminimums zusammen. Diese wird dem realen Bedarf der Betroffenen nur begrenzt gerecht. (WL)

Quelle: freiepresse.de

Bundesagentur erzielt Überschuss von 1,7 Milliarden Euro – auf Kosten von Langzeitarbeitslosen?

Als Erfolgsmeldung verkündete heute Kanzlerin Merkel am Rande der Eröffnung der Hannover-Messe im heute-Journal des ZDF, dass die Bundesagentur Überschüsse erziele und deswegen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge von 6,5 auf 4,5 Prozent gesenkt werden könnten. Wenn es richtig ist, was ein von heise online zitiertes Gutachten aussagt, geht dieses Plus von 1,7 Milliarden Euro bei der Bundesagentur im Wesentlichen zu Lasten der Langzeitarbeitslosen und auf Kosten des Bundeshaushalts. In der Großen Koalition gibt es offenbar Pläne diese Mehrkosten bei den Ärmsten der Armen, den Langzeitarbeitslosen wieder einzutreiben.

Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung (BIAJ): 6,9 Millionen Arbeitslosengeldempfänger / 4,976 Millionen registrierte Arbeitslose

Die vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe veröffentlichten Daten [PDF – 173 KB] geben einen realistischen Einblick in die teils verwirrenden Daten über die statistische und die tatsächliche Arbeitslosigkeit. Paul Schröder macht auch einen Ländervergleich und stellt die Veränderungen bei der Zahl der registrierten Arbeitslosen für den Monat März von 1992 bis 2006 zusammen.

Nationale Armutskonferenz: Armut breitet sich aus.

Zur gleichen Zeit als Finanzminister Steinbrück in der Haushaltsdebatte im Bundestag forderte, die Bevölkerung müsse ihre Ansprüche an den Staat zurückschrauben, legte die Nationale Armutskonferenz (nak), ein Zusammenschluss von mehr als einem Dutzend Sozial- und Wohlfahrtsverbänden eine kritische Bilanz der Auswirkungen der Hartz-IV-Arbeitsmarktreform vor: Es habe sich gezeigt, dass 345 Euro Arbeitslosengeld für viele nicht ausreiche. Nak-Sprecher Hans-Jürgen Marcus sieht für viele ALG-II-Empfänger den Weg in die “Verschuldensspirale” vorgezeichnet. In Deutschland gebe es 3,1 Millionen überschuldete Haushalte.

Studie von Irene Becker und Richard Hauser: Hartz IV: Umverteilung von unten nach ganz unten.

Hartz IV verteilt Einkommen unter den ärmsten Haushalten um. Rund 60% verlieren, etwa 40% gewinnen. Zu dieser Einschätzung kommt eine Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Unter den 60 % „Verlierern“ verliert ein Viertel seinen Anspruch komplett. Die verschärfte Anrechnung des Partnereinkommens treffe vor allem Frauen. Vielen bisher „verdeckten Armen“, die nur wenig Arbeitslosenhilfe bezogen hätten, aber keine ergänzende Sozialhilfe in Anspruch genommen hätten (darunter viele Alleinerziehende), gehe es besser. Die relative Armut – nach EU-Definition 60 Prozent des mittleren Einkommens – steige unter den Betroffenen von etwa 50 auf 65 Prozent.

Siehe dazu auch eine grafische Darstellung [PDF – 200 KB] der „Gewinner“ und „Verlierer“.

Über die Umfunktionierung und Instrumentalisierung der „Ein-Euro-Jobs“

Arbeitsgelegenheiten zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit gab es schon vor den Ein-Euro-Jobs. Die massive Umfunktionierung und Instrumentalisierung sozialer Hilfen durch die neu eingeführten Ein-Euro-Jobs analysiert Professorin Helga Spindler.
Es gehe nicht mehr darum, zu helfen, sondern Menschen mit der nackten Wahrheit zu konfrontieren, dass man nichts mehr für Ihre Integration am Arbeitsmarkt ausrichten könne.
Ein-Euro-Jobber ersetzten Zivildienstleistende oder sie dienten zum Abschieben arbeitsloser Jugendlicher. Es gehe nicht mehr um soziale Hilfe, sondern um „Arbeiten für die Sozialhilfe“. An die Stelle der „Gemeinnützigkeit“ der Tätigkeiten trete die „Privatnützigkeit“. Auch im öffentlichen Bereich würden Ein-Euro-Jobber zunehmend dort eingesetzt, wo Stellen vorher abgeschafft worden seien, sogar als Streikbrecher würden sie missbraucht. Gemeinnützige Beschäftigungsträger von Ein-Euro-Jobbern würden vielfach zu Arbeitskräfteverleihern.
Die Autorin plädiert für ein frei gewähltes ehrenamtliches Engagement von Arbeitslosen.
Für alle, die sich ein umfassendes Bild über die Funktion von Ein-Euro-Jobs machen wollen.

Durch die Einführung von Gebühren sollen Klagen von Versicherten und Leistungsempfängern vor den Sozialgerichten eingedämmt werden.

In einem Gesetzentwurf vom 10.02.06 (BR-Drucks. 54/06) schlägt der Bundesrat – wie schon einmal vor zwei Jahren – vor, in Klageverfahren vor dem Sozialgericht für den Fall, dass der Prozess verloren geht, eine Gebühr von 70 Euro zu erheben. Für Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht soll diese Gebühr 150 Euro betragen und sich in Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht auf 225 Euro belaufen. Durch die Gebühren sollen die durch die „Sozialreformen“ fortlaufend anwachsende Flut von Gerichtsverfahren eingedämmt werden.
So folgt eines aufs andere: Erst kürzt man die Sozialleistungen und baut mit schludrigen Gesetzen neue Barrieren für die Leistungsempfänger auf. Wenn sich die Betroffenen dann vor Gericht dagegen wehren wollen, erschwert man den Rechtsweg. Wie soll ein Hartz-IV- Empfänger diese Gerichtsgebühren aufbringen?

Die Große Koalition nimmt den Kampf gegen die jugendlichen „Sozialschmarotzer“ auf

Arbeitslose Jugendliche bis 25 Jahren erhalten statt 345 nur noch 276 Euro. Wer als Jugendlicher von zu Hause auszieht, braucht die Zustimmung der Arbeitsagentur, sonst bekommt er keinerlei Leistungen für seine Unterkunft mehr. Das Vermögen und Einkommen der Eltern ist künftig auch für den Unterhalt der bis zu 25-Jährigen heranzuziehen.
Der Beitrag für die Rentenversicherung für Arbeitslosengeld-II-Bezieher wird von 78 auf 40 Euro gesenkt, d.h. deren Rente sinkt noch mehr.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnet den durch die große Koalition vorgelegten Gesetzentwurf als Missachtung eines menschwürdigen Daseins und als Entrechtung von jungen Erwachsenen. Die Novelle ist aber wohl auch ein Testlauf für eine generelle Absenkung der Transferleistungen für Bedürftige.

Die FAZ sieht in Hartz IV die größte sozialpolitische Wohltat seit langem.

Vor allem aufgrund der Tatsache, dass das ALG II den Bundeshalt mehr kostet als der damalige Wirtschaftsminister Clement geschätzt hat – nämlich statt 14,6 Milliarden 25,6 Milliarden – kommt der Autor Carsten Germis in FAZ.NET zu dem Schluss, dass Hartz IV statt Sozialabbau für viele mehr in die private Haushaltskasse bringe und dass es sich dabei um die „größte wohlfahrtsstaatliche Umverteilung seit langem“ handle. Nach der „Parasiten“-Kampagne Clements und der Hetze gegen „Sozialabzocker“ in BILD über „Florida-Rolf“ oder jüngst über „Karibik-Klaus“ wird hier nun auch in der angeblich seriösen FAZ Stimmung gegen die Arbeitslosen und für eine Senkung der ALG II – Leistungen gemacht.