Buchtipp: Recht auf Arbeit – Recht auf Faulheit –
Udo Achten, Petra Gerstenkorn, Holger Menze
Arbeit: Haben oder Nichthaben bestimmt das Sein
Dazu die Besprechung von Gunter Lange in „ver.di NEWS“ 04/2007
Udo Achten, Petra Gerstenkorn, Holger Menze
Arbeit: Haben oder Nichthaben bestimmt das Sein
Dazu die Besprechung von Gunter Lange in „ver.di NEWS“ 04/2007
In einem Namensartikel im Handelsblatt poltert Michael Glos gegen den Mindestlohn. Für den gelernten Müller ist der Arbeitsmarkt nichts anderes als der Handel mit Getreide: Sinkt der Preis des Mehls nur tief genug, dann wird man das Mehl auch los. Glos: „Mindestlöhne sind Jobvernichter“ weil sie den Preis der Arbeit nicht so weit fallen lassen, dass die Anbieter von Arbeit „am Arbeitsmarkt Fuß fassen“ können. Im ökonomischen Weltbild des mittelständischen Müllers Glos gibt es offenbar nur zwei Grundwahrheiten: Erstens der Arbeitsmarkt ist ein Markt wie der Getreidemarkt und zweitens, die Erde ist eine Scheibe. Wolfgang Lieb.
Der „Aufschwung“, von dem jetzt überall die Rede ist, erreicht im verarbeitenden Gewerbe jedenfalls nicht den Arbeitsmarkt. Das Umsatzwachstum im Verarbeitenden Gewerbe von 6,5% im Jahre 2006 geht ausschließlich auf „die Knochen“ der Arbeitnehmer: 0,6% weniger Arbeitnehmer schaffen laut Statistischem Bundesamt nicht nur mehr Umsatz sondern leisten auch 0,1% mehr Arbeitsstunden. Dabei wurden doch in den letzten Jahren ständig die Legende verbreitet, dass durch die Arbeitszeitverlängerungen (ohne Lohnausgleich) Arbeitsplätze gesichert würden, ja das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft behauptete sogar, sie hätten sogar „beschäftigungsfördernde Wirkung“.
Wir versuchen Ihnen immer wieder auch praktische Beispiele zu geben, mit deren Hilfe Sie Ihre Argumentation anderen im privaten Bereich oder im Betrieb anschaulicher machen können. Dabei kommt uns die Aufmerksamkeit unserer NutzerInnen sehr zugute. Danke. Heute geben wir eine Mail weiter, die über einen praktischen Fall von Leiharbeit berichtet. Anstoß war vermutlich unsere Meldung zu den Klötzen am Bein unserer Volkswirtschaft, Ziffer 5.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat die sog. sozialen Arbeitsgelegenheiten untersucht. Danach erweisen sich Soziale Arbeitsgelegenheiten aus der Perspektive der befragten Betriebe vorerst nicht als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt.
Die Untersuchungsergebnisse geben aber Indizien dafür, dass etwa jeder zweite Betrieb zumindest einen Teil seiner beschäftigten Zusatzjobber nicht im Sinne des Gesetzgebers einsetzt.
Alle Bundesländer seien schon heute vom demographischen Wandel betroffen, behauptet der neueste „Demografiemonitor“: „Zwar schrumpft die Bevölkerung nur in den neuen Bundesländern, aber in allen Bundesländern steigt das Durch-schnittsalter der Bevölkerung. Konsequenz dieser Alterung ist der Rückgang der Aktivenquote, also des Anteils der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung. Insbesondere bei den Männern geht die Tendenz seit Jahren in die falsche Richtung.“ So heißt es da wirklich. Demografie ist also die Ursache am Rückgang der Erwerbstätigen nicht die fehlenden Arbeitsplätze!
An solchen Aussagen lässt sich mit Händen greifen, wie die „Demografie“ dazu missbraucht wird, um von den wirklichen Ursachen abzulenken und wie die demographische Entwicklung als Propagandamittel für die von Bertelsmann angeratenen, immer gleichen „Handlungsoptionen“ eingesetzt wird.
In der Großen Koalition gibt es ein zähes Ringen um die gesetzliche Einführung eines Mindestlohns. Als Kompromiss zwischen SPD und CDU wird über eine Ausweitung des sog. Entsendegesetzes auf weitere Branchen diskutiert, was ja nur auf die Abwehr von Billig-Lohn-Konkurrenz aus EU-Niedriglohnländern zielt. Dabei brauchte nur ein uraltes Gesetz aus dem Jahre 1952 angewandt oder falls erforderlich erweitert werden, das “Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen” (MiArbG). Dort heißt es in § 1 Abs. 2:
Mindestarbeitsbedingungen können zur Regelung von Entgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen festgesetzt werden, wenn
- Gewerkschaften oder Vereinigungen von Arbeitgebern für den Wirtschaftszweig oder die Beschäftigungsart nicht bestehen oder nur eine Minderheit der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber umfassen und
- die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen zur Befriedigung der notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer erforderlich erscheint und
- eine Regelung von Entgelten oder sonstigen Arbeitsbedingungen durch Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags nicht erfolgt ist.
Jürgen Voss, Statistiker aus Oberhausen, hat dem Sprecher der genannten Stiftung, Jörg Tremmel, der zur Zeit in vielen Medien herumgereicht wird, eine erhellende Mail geschickt. Zur besseren Einordnung ist die Mail von Jürgen Voss an mich davor gesetzt.
Einer unserer Nutzer schickt uns zum gestrigen Tagebucheintrag eine sehr informative Mail mit seinen eigenen praktischen Erfahrungen.
VON ACHIM TRUGER
Mit den Stellungnahmen der Vertreter der Unternehmen und der Vertreter der Arbeitnehmer.
DGB-Chef Sommer sieht darin ein „ordentliches Stück Arbeit“. Er begrüßt die Darlegung im Bericht, „dass die deutsche Mitbestimmung kein Standortnachteil ist, sondern ein Standortvorteil. Und dass sie ein wirksames Instrument zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen ist – mit positiven Auswirkungen auf die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auf den Erhalt des sozialen Friedens. Es ist deshalb nur konsequent, die bestehende Mitbestimmung weiter zu entwickeln.“
Quelle 1: Der Bericht [PDF – 288 KB]
Quelle 2: Stellungnahme des DGB-Vorsitzenden
Der Beitrag vom 8. Januar wurde heute ergänzt.
Der SPD-Parteivorstand will laut „Bremer Erklärung“ vom 6. Januar [PDF – 104 KB] „einfache Arbeiten besser fördern.“ Basis hierfür ist der Vorschlag des Sachverständigenratsmitglieds Professor Bofinger sowie Dr. Walwei, nach der die Sozialbeiträge von Geringverdienern subventioniert werden sollen. Im September 2006 hatten sie ein Konzept für den Niedriglohnbereich [PDF – 716 KB] vorgelegt.
In einer Studie setzt sich ver.di [PDF – 144 KB] mit der negativen Einkommenssteuer als Kombilohn auseinander: Mehr Arbeit fürs gleiche Geld für viele arbeitende Arme und mehr Armut trotz Arbeit – das wären die Wirkungen der Subventionierung von Niedrigstlohnbeschäftigung in Vollzeit oder längerer Teilzeit. Wolfgang Lieb.
Von Gert G. Wagner (DIW) war in der TAZ ein Artikel mit dem Titel „Verschwendung, die sich lohnt“ erschienen. Wie die SPD-Abgeordnete Iris Gleicke plädiert auch Gert G. Wagner für einen so genannten Dritten Arbeitsmarkt, mit dem angeblich mehr für Langzeitarbeitslose getan werden könne. Der Beitrag ist widersprüchlich und teilweise erschreckend. Kai Ruhsert.
Die Hartz-Gesetze hätten zu einem statistischen Chaos geführt, in dem niemand mehr den Durchblick behält. Vergangenes Jahr ist die Zahl der Arbeitslosen um knapp 600.000 gesunken, aber bis Ende Oktober sind nur 392.000 neue sozialversicherungspflichtige Stellen entstanden. Oder: Wenn man die Bezieher von Arbeitslosengeld I und II zusammenrechne, dann habe sich ihre Zahl letztes Jahr nur um 257.000 vermindert. Hier tue sich also eine Lücke von rund 340.000 Menschen auf, die irgendwie aus der Arbeitslosenstatistik verschwunden seien.
Es sei nicht einmal klar, wie viele Hartz-IV-Empfänger es wirklich gibt. Auch der Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Stellen sei keine verlässliche Zahl. Es irritiere, dass immer mehr Beschäftigte mit regulären Jobs nebenher noch Hartz-IV beziehen müssen. Offenbar nähmen vor allem Teilzeitstellen und Niedriglohnjobs zu.
Auch die Angabe der Bundesagentur, dass „nur“ 43 Prozent aller Arbeitslosen Langzeitarbeitslose seien, müsse in Frage gestellt werden: Ein Langzeitarbeitsloser müsse nur einen 1-Euro-Job machen oder eine Trainingsmaßnahme absolvieren, dann gelte er wieder als “kurzzeitig arbeitslos”.
Quelle: Interview mit Ulrike Herrmann in der taz