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Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik

Das arbeitgebernahe „Institut der Deutschen Wirtschaft“ (IW) betreibt mit einer neuen Arbeitskostenstatistik ziemlich plumpe Arbeitgeberpropaganda

Unter der Schlagzeile „Westdeutsche Arbeitskosten weltweit auf Rang drei” bringt der SPIEGEL einen Bericht über eine neue Studie des IW [PDF – 85 KB].
Mit durchschnittlich 27,87 Euro je Arbeitsstunde werde der Westen Deutschlands nur noch von Norwegen und Dänemark übertroffen. Die Kosten lägen über einem Drittel über dem Durchschnitt der Konkurrenzländer. Dass das IW sich mit solchen Statistiken eher als Propagandaagentur für seine Geldgeber einspannen lässt, als dass es Aufklärung betreibt, zeigt Joachim Jahnke.

Das „deutsche Problem“ mit dem Arbeitsmarkt: Das IW sieht die Schuld bei den Arbeitslosen, das IAB sieht das Problem im Auftragsmangel der Unternehmen

Das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) sieht 3 Millionen Stellenangebote und 1,3 Millionen offene Stellen. Nirgendwo in Europa seien mit 3,2% so viele Arbeitsplätze unbesetzt wie in Deutschland. Das IW sieht „ein deutsches Problem“ in der mangelnden Mobilität und Flexibilität und in der „recht großzügigen“ staatlichen Alimentation der Arbeitslosen.
Sind also die Arbeitslosen an der hohen Arbeitslosenrate selbst schuld?

IAT: Bei einem Mindestlohn von 7,50 € hätten 4,6 Millionen Anspruch auf Lohnerhöhungen

Auf die Unternehmen kämen 10 bis 12 Milliarden Euro Zusatzkosten zu, von denen allerdings auch der Staat über Steuereinnahmen sowie 3,7 bis 4,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen für die Sozialversicherungen profitieren würde. Zu diesen Ergebnissen kommen die Arbeitsmarktforscher Dr. Claudia Weinkopf und Thorsten Kalina vom Forschungsschwerpunkt “Flexibilität und Sicherheit” des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) in einer Modellrechnung auf Basis des Sozioökonomischen Panels für 2004.

Microsoft manipuliert Umfrage unter Kleinunternehmern zu Mindestlöhnen

Der Monopolist Microsoft bringt auf allen möglichen Wegen seine Produkte an den Mann. Dazu spielt er sich auch als Informationsdienst für Kleinunternehmer auf und ermittelt monatlich gemeinsam mit dem Marktforschungsunternehmen TechConsult das in Deutschland einzigartige Trendbarometer für kleine Unternehmen. Im neuesten Trendbarometer lautet die Überschrift: „Kleinunternehmen sehen gesetzliche Mindestlöhne kritisch“. 43 Prozent der Befragten lehnten diese grundsätzlich ab. Dagegen sind 12 Prozent generell für gesetzliche Mindestlöhne. Weitere 7 Prozent befürworten diese, sofern sie einheitlich und branchenübergreifend sind. 33 Prozent sind der Meinung, dass branchenspezifische gesetzliche Mindestlöhne auf dem Niveau der untersten Tariflöhne sinnvoll sein könnten. Macht also zusammen 52 Prozent, die unter den genannten Bedingungen für Mindestlöhne sind. Das ist also eine Mehrheit.

Das Scheitern der deutschen Gesundheitsreform ist eine gute Nachricht für die Euro-Zone. Und für uns.

Vor der weiteren Senkung der Arbeitskosten in Deutschland warnt Sebastian Dullien von Financial Times Deutschland. Denn die exportorientierten Firmen in Italien und Portugal können nicht mehr konkurrieren, und eine ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhende Lohnsenkung dort würde den Binnenmarkt und die Staatsfinanzen ruinieren (ist es nicht genau das, was gerade in Deutschland passiert?). Und dann würde der Euro auseinander fliegen, mit sehr negativen Folgen für die deutsche Wirtschaft.
Endlich einer mit einer makroökonomischen Perspektive. Ein erholsames Erlebnis angesichts der Wüste von immer gleichen fixen Ideen: Arbeitskosten senken, Lohnnebenkosten senken, mit Steuern finanzieren, Arbeitskosten senken, Lohnnebenkosten senken, mit Steuern finanzieren, Lohnnebenkosten senken …

IAT-Analyse zum Altersübergang: Rente mit 67 führt zu mehr sozialer Ungleichheit im Alter

Die soziale Ungleichheit im Alter wird als Folge einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 67 Jahre deutlich wachsen. Zu diesem Schluss kommen die Arbeitsmarktforscher PD Dr. Matthias Knuth und Dr. Martin Brussig in einer aktuellen Analyse der Beschäftigungsentwicklung bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. “Dabei wird es sich nicht nur um die Verlängerung und Aufspreizung von während des Lebensverlaufs schon bestehenden sozialen Ungleichheiten handeln, sondern es wird vermehrt auch zu unvorhersehbaren sozialen Abstiegsprozessen im Alter infolge von beruflichen und privaten Fehlschlägen kommen”, schreiben die Wissenschaftler des Instituts Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen in der aktuellen Ausgabe der WSI-Mitteilungen.

Das Wettbewerbsdogma – ein Mythos! Kritische Anmerkungen von Jacques Sapir und Heiner Flassbeck

„Konkurrenz bzw. Wettbewerb stimuliert Umsatz und Absatzmärkte der Unternehmen, was diese wiederum veranlasst, neue Arbeitsplätze zu schaffen“ (…) stellen Volkswirte der OECD fest. Allerdings beruhen die dem Wettbewerb zugeschriebenen ökonomischen Tugenden weniger auf wissenschaftlicher Erkenntnis als auf interessengeleiteter Glaubenshaltung. Da durch solche offiziellen Verlautbarungen das Konkurrenzdogma immer wieder bekräftigt wird, fällt es neoliberalen Ökonomen leicht, sich einer ernsthafte Diskussion über ihre Glaubensüberzeugungen zu entziehen – und die Unternehmen können ihre spezifischen Strategien weiter durchsetzen.
Zum nicht mehr in Frage gestellten Dogma des Wettbewerbs empfehlen wir unseren Leserinnen und Lesern zwei aktuelle kritische Beiträge: „La concurrence, un mythe“ von Jacques Sapir (übertragen von Gerhard Kilper) und „Was ist Wettbewerb?“ von Heiner Flassbeck mit einer ergänzenden Anmerkung von Wolfgang Lieb.

Eine immanente Kritik des Schlussberichts des Ombudsrats zu Hartz IV von Ursula Engelen-Kefer

Der Schlussbericht des vom ehemaligen Superminister Clement eingesetzten Omudsrates zu Hartz IV hat keine breite öffentliche Debatte über das größte „Reform“-Projekt in der Geschichte der Bundesrepublik“ ausgelöst, sondern er wurde von verschiedenen Politikern nur zum Anlass genommen, weitere Einschränkungen für die Langzeitarbeitslosen zu fordern. Die ehemalige DGB-Vorsitzende und Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit, Ursula Engelen-Kefer war mit der Umkrempelung der Bundesagentur als Verwaltungsratsvorsitzende in verantwortlicher Funktion befasst. Sie hat sich im folgenden Beitrag mit dem Schlussbericht im Ombudsrat im Detail auseinander gesetzt.
Die NachDenkSeiten haben ihre grundsätzliche Kritik an den Hartz-Reformen in einer Vielzahl von Beiträgen dargelegt, daran haben wir auch nichts zurückzunehmen. Weil wir aber kaum irgendwo eine systematische Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Ombudsrats gelesen haben, wollen wir unseren Leserinnen und Lesern die Stellungnahme von Ursula Engelen-Kefer zur Kenntnis bringen. Wir erlauben uns einen Kommentar am Ende des Beitrags.