Kategorie:
Verbraucherschutz

Drohende Wohnungskündigung: Kampf gegen Windmühlen?

Ein Erfahrungsbericht
In die Mühlen der Bürokratie kommt man schneller, als man denkt. Dass Wohnungslosigkeit zu etwa 80 % durch Mietschulden verursacht wird, ist nichts Neues. Neu ist vielleicht die Dimension und Perspektive darauf. Angeblich gibt es ja auch im Rechtsstaat noch genug Interventionsmöglichkeiten, um eine drohende Kündigung und Räumung abzuwenden. Soweit die Theorie. Denkste!

Ein Störfall in 100.000 Jahren – Restrisiko statistisch betrachtet

In den letzten Wochen wurde in den Medien oft davon berichtet, dass die deutschen Atomkraftwerke besonders sicher seien und ein schwerer Störfall nur einmal alle 100.000 Jahre pro Kraftwerk auftreten könne.
Diese Wahrscheinlichkeitswerte werden von Befürwortern der Atomenergie genannt. Es gibt also berechtigte Zweifel an diesen Zahlen. Doch selbst wenn man sie als glaubwürdig annimmt, sind diese Annahmen aus zwei Gründen bestenfalls irreführend. Von Hendrik Spiegel

Ein Netz für Kinder – Kinder ins Netz der Werbung?

Ein „Netz für Kinder“ – eine großartige Idee, für die man eigentlich nur dankbar sein sollte.
Aber: Wenn dieses Netz beherrschbar wird von Wirtschaftsunternehmen und der Zugang kontrolliert wird von einer Personengruppe, die diesen Wirtschaftunternehmen nahe stehen, dann hört bei mir die Dankbarkeit auf. Hier kann der Jugendschutzgedanke, der ursprünglich bei der Förderung von Suchmaschinen für Kinder wirksam gewesen sein mag und zweifellos bei vielen Betreibern von Kinderseiten auch immer noch wirksam ist, instrumentalisiert werden für ganz andere Zwecke. Kinderseiten, die in der Schule und insbesondere im Unterricht genutzt werden sollen, müssen m.E. frei von aufdringlicher und verschleierter Werbung sein bzw. durch Filterung von den Nutzern in der Schule werbefrei aufgerufen werden können. Das Werbeverbot an Schulen muss sinngemäß auf das Internet angewendet werden. Es wird doch hoffentlich nicht so sein, dass die Gesetze zum Thema Internet-Werbung bei Kindern und insbesondere in der Schule den Wünschen und Bedürfnissen interessierter und einflussreicher Wirtschaftsunternehmen angepasst werden, sondern dass das Wohl der Kinder und die Unterstützung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle im Vordergrund stehen und sich die Wirtschaftsunternehmen danach richten müssen. Von Professorin Karla Etschenberg

Verbraucherschutz in Zeiten des atomaren Ausnahmezustands

Wie passt es eigentlich zusammen, wenn das Bundesministerium für Verbraucherschutz der Bevölkerung versichert, dass es alle nur denkbaren Maßnahmen ergreift, um den deutschen Verbraucher vor den Folgen des GAUs in Fukushima zu schützen und gleichzeitig eine EU-Richtlinie durchsetzt, in der die Strahlenschutzgrenzwerte für Lebensmittelimporte aus Japan dramatisch erhöht wurden? Einmal mehr zeigt sich, dass die Interessen der Wirtschaft die EU-Politik bestimmen und der Verbraucherschutz gar keinen Stellenwert hat, wenn er Wirtschaftsinteressen im Wege steht. Von Jens Berger

Trinkwasser – die nicht privatisierbare Ressource

In vielen Ländern der Welt ist sauberes Trinkwasser Luxus. Bakterien, Arsen und andere unerwünschte Inhaltsstoffe sind dort die Regel. Die WHO schätzt, dass täglich 6.000 Kinder an Krankheiten sterben, die durch verschmutztes Trinkwasser verursacht werden. In Industriestaaten und vielen Schwellenländern ist Wasser eine begehrte Handelsware. Nicht etwa das Wasser selbst, sondern die Dienstleistungen rund um das Wasser sind sehr profitabel. Dabei verbietet der gesunde Menschenverstand eigentlich jegliche Privatisierung der Handelsware Wasser. Die Trinkwasserversorgung ist ein natürliches Monopol, das sich nicht für einen Wettbewerb im Markt eignet und Trinkwasser ist ein elementares Lebensgut. Wie Konzerne gigantische Gewinne mit der Ressource Wasser machen, zeigt der Dokumentarfilm „Water Makes Money“, der am heutigen Abend um 20.15 Uhr auf arte ausgestrahlt wird. Die Filmemacher wagen einen Blick hinter die Kulissen des französischen Multis Veolia, der auch auf dem deutschen Markt sehr aktiv ist. Von Jens Berger

Film „Water makes Money“ unter Beschuss der privaten Wasseranbieter

Richtigstellung zum Beitrag Film „Water makes Money“ unter Beschuss der privaten Wasseranbieter
Der NDR legt Wert darauf, dass es im Hinblick auf eine Ausstrahlung dieses Filmes keinen Kontakt zwischen dem damaligen NDR-Programmdirektor Fernsehen Volker Herres und Veolia und insfoern auch keine Einflussnahme des Konzerns auf Programmentscheidungen gegeben habe.
Wir kommen dieser Aufforderung zu einer Richtigstellung gerne nach. Wolfgang Lieb

Der deutsch-französische Kultursender ARTE sendet am 22.03. um 20.15 Uhr den Film „WATER MAKES MONEY. Wie private Konzerne mit Wasser Geld machen“. Der Film befasst sich mit Hintergründen, Profiteuren und Auswirkungen der Wasserpolitik. Es ist ein investigativer Film, der vielen Menschen die Augen über das globale Geschäft mit dem Wasser öffnen wird. Wenn ein Dokumentarfilm über die unsägliche Wasserpolitik um die Welt geht, besteht die Hoffnung, dass sich weltweit Widerstand gegen das Geschäft mit dem Wasser formiert und ein globales Umdenken angestoßen wird, dass Wasser eben keine Handelsware ein Menschenrecht ist.
Es ist mutig von ARTE diesen Film zu zeigen, da der Wasser-Konzern Veolia in Frankreich Klage gegen den Film eingereicht hat. Von Christine Wicht

Atomkraftwerke – eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mit der Zulassung und dem Bau von Atomkraftwerken ist die Gesellschaft einen „faustischen Pakt“ eingegangen. Die Kernfrage ist, ob das dabei in Kauf genommene Risiko überhaupt, und, wenn ja, in welchem Maße rechtlich vertretbar ist. Mit der Nutzung der Atomkraft sind zwei Risikoquellen mit naturgesetzlicher Notwendigkeit verbunden, nämlich a) die Gefährdung durch das Freiwerden von künstlich (technisch) ionisierender Strahlung (auch im Normalbetrieb) und b) die Unfallgefahren durch technisches oder menschliches Versagen oder eben auch durch äußere Einwirkungen unterschiedlichster Art (Erdbeben, Flugzeugabsturz, Anschläge).
Die Atomkraftwerks-Katastrophe in Japan hat ein weiteres Mal bewiesen, dass die Gefahr, die von Atomkraftwerken ausgeht, auch aus rechtlichen Gründen nicht hinnehmbar ist. Wolfgang Lieb

Schwarz-Gelb führt den Sozialausgleich im GKV-System ad absurdum

Das Bild der gesetzlichen Krankenkassen, das in der letzten Woche in den Medien gezeichnet wurde, könnte negativer kaum sein. Zunächst bilanzierte das Bundesgesundheitsministerium einen Verlust von einer halben Milliarde Euro, den die Kassen im letzten Jahr erzielten. Wenige Tage später sorgte die Meldung für Aufsehen, dass die Kassen nicht entrichtete Zusatzbeiträge nun über die Hauptzollämter eintreiben lassen und dabei auch von Gehaltspfändungen Gebrauch machen wollen. Wer nun an die immer wieder vorgetragenen – und immer wieder falschen – Behauptungen denkt, nach denen gesetzliche Sozialversicherungssysteme nun einmal nicht mit Geld umgehen könnten, sollte anfangen, zwischen den Zeilen zu lesen: Der Gesundheitsfonds, dessen Aufgabe die Zuteilung der Versicherungsbeiträge an die Kassen ist, hat im letzten Jahr nicht mit einem Defizit, sondern mit einem Überschuss von stolzen 4,2 Milliarden Euro abgeschlossen. Wenn man die Einnahmen nur an das GKV-System weiterreichen würde, müssten die Kassen also gar keine Zusatzbeiträge erheben und würden dann im letzten Jahr immer noch einen Überschuss von drei Milliarden Euro erwirtschaftet haben. Von Jens Berger

EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die Europaabgeordnete Rebecca Harms von den Grünen hatte am 28.9.2010 eine Anfrage hinsichtlich der Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zur schriftlichen Beantwortung  an die Kommission gestellt und dabei wichtige und richtige Fragen gestellt.
Wer auf eine ernsthafte und ergebnisoffene Überprüfung dieser Richtlinie durch die Kommission gehofft hat, muss sich enttäuscht sehen. Die Antwort von der seit Februar 2010 amtierenden EU-Kommissarin für Innenpolitik, Cecilia Malmström, lässt ein erschreckendes Maß an Ignoranz hinsichtlich grundrechtlicher Positionen der EU-Bürger erkennen.

Sinnlose Panikmache wegen der Registrierung traditioneller, pflanzlicher Heilkräuter

Die EU-Richtlinie 2004/24/EG, THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive), sieht ein vereinfachtes Registrierungsverfahren für traditionelle pflanzliche Arzneimittel vor und ist bereits seit 2004 in Kraft. Es handelt sich bei dieser Richtlinie um die Änderung der Richtlinie 2001/83/EG „Zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel“. Die NachDenkSeiten erhielten in letzter Zeit nahezu täglich Bitten von Leserinnen und Lesern, die Online-Petition gegen diese Richtlinie zu unterstützen. In dieser Petition hieß es: “Der Deutsche Bundestag möge beschließen …dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1. April 2011 in Deutschland nicht greift.”.
Unzählige Panikartikel kursieren im Internet, in welchen zu lesen ist, die genannte Richtlinie verdränge traditionelle pflanzliche Heilkräuter vom Markt, wodurch Pharmaunternehmen künftig nahezu allein den Arzneimittelmarkt beherrschten. Das keineswegs neue Registrierungsverfahren hat jetzt, sechs Jahre nach Inkrafttreten der geänderten EU-Richtlinie, im Internet für reichlich Wirbel gesorgt und bei vielen Menschen den Eindruck erweckt, es handele sich um eine neue Richtlinie, die erst nächstes Jahr in Kraft tritt. Was steht in der EU-Richtlinie und welche pflanzlichen Arzneimittel sind nun wirklich betroffen? Von Christine Wicht

Grobe Fahrlässigkeit bei Versicherungssumme LoveParade: Fehlende Auflage der Genehmigungsbehörde?

„Üblich bei solchen Veranstaltungen sind dreistellige Millionenbeträge als Versicherungssumme. Erstaunlich ist, dass die Erlaubnis zur Durchführung der Loveparade nicht davon abhängig gemacht wurde, dass eine auskömmliche Versicherungssumme gegen existentielle Risiken nachgewiesen wird. Schließlich handelt es sich bei der Veranstalterin um eine GmbH mit erkennbar limitiertem Vermögen“, schreiben Dr. Johannes Fiala und Peter A. Schramm in einer Erläuterung zur Versicherungsproblematik. Auch hier wieder eine Folge des Rückzugs staatlicher Regelung und Verantwortung. Albrecht Müller

Die Verantwortung der Medien für die Toten von Duisburg.

Wir werden auf die Verantwortung der Medien und diese Ursache für die Schonung des Duisburger OB in den Medien aufmerksam gemacht. In einem Nachtrag zum Artikel „Stellen wir uns vor, Duisburgs OB hätte Ypsilanti (SPD) und nicht Sauerland (CDU) geheißen“ haben wir in den Hinweisen schon von diesen Einwänden berichtet. Siehe letzten Hinweis von heute.
Ein Nutzer der NDS macht zusätzlich darauf aufmerksam, dass die Lokalmedien (z.B. WAZ) im Vorfeld nicht gerade kritisch mit den Organisatoren umgegangen seien und notiert: „Wahrscheinlich auch ein Grund dafür, warum man Berichte aus der Zeit vor der Veranstaltung nicht mehr abrufen kann“. Siehe hier. Albrecht Müller

Stellen wir uns vor, Duisburgs OB hätte Ypsilanti (SPD) und nicht Sauerland (CDU) geheißen

Wäre ein/e linke/r Sozialdemokrat/in Oberbürgermeister von Duisburg, hätte diese/r gegen die Bedenken von Polizei und Feuerwehr und des eigenen Bauordnungsamtes die Genehmigung für die Loveparade durchsetzen lassen und sich hinterher auch noch so billig aus der Verantwortung gestohlen, wie der Oberbürgermeister Sauerland von der CDU dies tut, dann wäre diese Person von Deutschlands Medien in der Luft zerrissen worden. Mit dem CDU-Mann gehen sie ausgesprochen sanft um. Albrecht Müller.

Finanztest beklagt, dass die Banken falsch beraten und das Gesetz brechen, und sagt nicht warum: Sie können nicht anders. (Finanzkrise XLIII)

Im Hinweis Nummer 5 von heute haben wir auf ein Testergebnis von Finanztest aufmerksam gemacht. Siehe hier und hier. Ich hatte davon in der Frankfurter Rundschau gelesen, die die prominenten Seiten 2 und 3 damit füllt. Im Testergebnis und in den Medien wird offen davon berichtet, dass die Banken Gesetze nicht einhalten, dass sie miserabel beraten und in der Mehrheit der Fälle das gesetzlich verordnete Beratungsprotokoll nicht überreichen. – Das ist doch seltsam: Gesetze und Regeln werden auffallend eindeutig nicht eingehalten und nichts geschieht, auch nichts von Seiten der Bankenaufsicht. Das müsste doch (auch bei Finanztest) Fragen auslösen. Warum beraten die Banken falsch? Albrecht Müller.