Kategorie:
Verbraucherschutz

Änderung des Kreditnehmerschutzgesetzes eine Mogelpackung

Die Große Koalition hat einen Gesetzentwurf zum Risikobegrenzungsgesetz, das Änderungen im Kreditnehmerschutz vorsieht, vorgelegt. Dabei soll der Schutz eines Darhlehensnehmers bei einem Verkauf des Kredits an einen Finanzinvestor verbessert werden. Man konnte ja über die extremen Fälle lesen, bei denen nach solchen Verkäufen die Kreditnehmer von den „Heuschrecken“ gezwungen wurden, die Darlehen sofort zurückzuzahlen und ihre kreditfinanzierten Häuser zwangsversteigert wurden.

Professer Karl-Joachim Schmelz hat dazu eine Stellungnahme an die zuständigen Ausschüsse des Bundestages abgegeben und kommt zu folgendem Resümee:

Der Entwurf führt praktisch nicht zu ‚Verbesserungen des Kreditnehmerschutzes’, dagegen an manchen Stellen zu Verschlechterungen für die Kreditnehmer. Ein solches Gesetz würde ohnehin nur ‚zukünftig verkaufte Kreditnehmer’ betreffen. Den ‚bereits verkauften Kreditnehmern’ würde nicht geholfen, sondern könnte die Verabschiedung dieses Gesetzes wegen der möglichen Auswirkungen auf die (laufende) Rechtsprechung sogar extrem schaden. Zur ‚Verbesserung des Kreditnehmerschutzes’ muss dringend vor der Verabschiedung dieses Entwurfs mit völlig unzureichender ‚Begründung’ als Gesetz gewarnt werden!

Betrifft Kreditverkauf – neues Gesetz brächte mehr Nachteile als Vorteile für die Kreditnehmer

Am 25.6. soll ein neues „Gesetz zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)“ verabschiedet werden. Professor Schmelz, von dem wir schon am 25.9.2007 eine Stellungnahme zu einem Fachgespräch des Finanzausschusses über Kreditverkauf veröffentlicht hatten, hat zum vorliegenden Entwurf eine Stellungnahme formuliert, die wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben [PDF – 304 KB]. Darin wird sichtbar, dass schon der Titel des Gesetzes eine handfeste Manipulation enthält. Schmelz zeigt, dass mit diesem Gesetzentwurf falsche Behauptungen und von Lobbyisten erfundene Legenden zur Grundlage der Gesetzgebung gemacht würden. Der Kreditverkauf soll letztlich erleichtert werden.

Die Privatisierung der Post führt zu schleichender Entpersonalisierung und zwingt den Kunden an Automaten

Die Grundversorgung wurde in der Vergangenheit von der öffentlichen Hand erbracht und war mit dem daseinsvorsorgerischen Grundgedanken verknüpft, Bürgern flächendeckend eine solidarische Versorgung zu fairen Preisen zur Verfügung zu stellen. Infolge der Privatisierungsbestrebungen und den dahinterstehenden Interessen privater Anbieter, Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Banken und Investoren, die vom Börsengang ehemals staatlicher Betriebe in erheblichem Umfang profitieren, werden die Leistungen nun nach gewinnorientierten Maßstäben erbracht. Der Staat hat mit der Entscheidung zur Privatisierung der Post auf seine Gestaltungsfähigkeit verzichtet und damit zugleich eine demokratische Mitsprache oder wenigstens Kontrolle aufgegeben. Ein Nutzen, der hinter dieser Privatisierungspolitik stehen soll, ist für den Kunden, der „Briefkastenoptimierung“ und erhöhte Gebühren bei weniger Leistung hinnehmen muss, nicht erkennbar. Die Postmitarbeiter können schon gar keinen Vorteil in der Privatisierung erkennen. Für sie seht sie in erster Linie für verschlechterte Arbeitsbedingungen und permanente Umstrukturierungen nach den Ratschlägen der Unternehmensberatung McKinsey. Von Christine Wicht

Der Trick, mit dem die großen privaten Krankenversicherer der gesetzlichen Krankenversicherung das Wasser abgraben wollen

Die Financial Times Deutschland berichtet von einem Krieg der Krankenversicherer. Danach wollen die Allianz, Axa und Ergo eine Einheitsversicherung mit nur noch einem Grundschutz für alle Einwohner einführen, mit einer Einheitsprämie und einer verpflichtenden Grundsicherung zu gleichen Konditionen für private und gesetzliche Krankenversicherungen. Damit könnten die privaten Versicherer, die bisher nur einen kleinen Anteil an den Krankenversicherten haben und nur einen Bruchteil des Gesamtumsatzes erzielen, endlich auf breiter Front auf das Geschäftsfeld der Krankenversicherungen vordringen. Das ganz große Geschäft wären dann noch die privaten Zusatzversicherungen für Leistungen, die der Grundtarif nicht abdeckt. Mit der Unterscheidung zwischen Grundsicherung und ergänzenden Zusatzversicherungen wäre dann die jetzt schon verdeckte Zweiklassenmedizin ganz offiziell eingeführt. Wolfgang Lieb

Vier Beiträge zur Altersvorsorge von RA Dr. Fiala unter Mitarbeit von Aktuar Schramm

Beim gestrigen „Monitor“ über „Milliarden Subventionen für die Versicherung dank Riester?“ wurde auch der Aktuar Peter Schramm zu Rate gezogen. Dieser arbeitet mit dem Rechtsanwalt Dr. Fiala zusammen. Beiträge der beiden hatten wir schon einige Male übernommen. Auf die letzten vier weisen wir aus aktuellem Anlass hin. Hier die Themen:

  • Rückkaufswert britischer Policen oft unter gesetzlichem Mindestrückkaufswert Nachforderungen in mehrstelliger Millionenhöhe möglich
  • Arbeitnehmerschaden durch betriebliche Altersversorgung * Arbeitgeberhaftung für „Wertgleichheit“ statt „Zillmerung“ trotzt VVG-Reform
  • Wohn-Riester: Vorsicht neue Eigenheim- und Bauspar-Falle * Wie Immobilienkäufer viel Geld erst beim Kauf – und später im Alter verlieren können
  • Bundesgerichtshof: Anleger tragen Risiken schlechter Lebensversicherungsrenditen*

Was Sie beachten sollten, wenn Sie (als junger Akademiker/Student) einem Finanzdienstleister gegenübersitzen?

Einer unserer Leser berichtete uns von seinen Erfahrungen mit einem Finanzdienstleister, spezialisiert auf Studenten und junge Akademiker. Weil wir dies interessant fanden, haben wir ihn gebeten, diesen Bericht etwas ausführlicher aufzuschreiben. Hier ist er. Bitte geben Sie ihn an Freundinnen/e und Bekannte weiter, damit auch diese wissen, was sie zu beachten haben.

Dienstleistung in Deutschland

– Ein Erfahrungsbericht –
Geht es Ihnen eigentlich auch wie uns? Ob wir ein Gerät kaufen, eine telefonische Bahnauskunft wünschen oder gar den Netzanbieter wechseln – alles ist mit schier unlösbaren Problemen verbunden. Von Petra und Joke Frerichs

Was ändert das neue Gentechnik-Gesetz?

Das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz – GenTG) wurde am 25. Januar im Bundestag verabschiedet und soll noch im Februar dem Bundesrat vorgelegt werden, damit es noch vor der Anbausaison Rechtsgültigkeit erlangt. Bereits der Entwurf zu dieser Novelle ist auf heftige Kritik gestoßen. Das ursprüngliche Gentechnikgesetz wurde bereits 1990 erlassen und seitdem schon mehrfach geändert. Die Koalitionspartner CDU und SPD haben sich bereits im Koalitionsvertrag darüber geeinigt, das bestehende Gesetz zu ändern, mit der Begründung, die Forschung auf dem Feld der Gentechnik zu erleichtern. Am 12. Januar haben sich die Koalitionsparteien über das neue Gentechnikgesetz verständigt. Kritiker sehen in den Änderungen des Gesetzes eine weitere Öffnung der Landwirtschaft für gentechnisch veränderte Pflanzen zum Nachteil der konventionellen Landwirtschaft und der Biolandwirte.
Christine Wicht

Der Bewusstseinswandel der Bevölkerung im Hinblick auf die freiwillige Angabe persönlicher Daten

Millionen Bürger geben in Internetplattformen völlig sorglos Personalien, Gewohnheiten und private Fotos von sich preis. Der Trend der Konsumenten geht zur Kundenkarte, so trägt laut Statistik jeder Deutsche heute im Durchschnitt 4,5 Kundenkarten im Portemonnaie, Tendenz steigend. Der Kunde offenbart damit automatisch detaillierte Auskünfte über sein persönliches Kaufverhalten und wird inzident zum Datenlieferanten und zur Zielscheibe zielgerichteter Werbung. Dies ist ein neues Phänomen, wenn man bedenkt, welch vehemente Proteste noch die Volkszählung in den 1980er Jahren in der Bevölkerung ausgelöst hat, weil Bürger nicht bereit waren eine Vielzahl persönlicher Daten anzugeben. Der Wert des seinerzeit vom Verfassungsgericht hervorgehobene “Recht auf informationelle Selbstbestimmung” scheint nun vollkommen ignoriert zu werden. In den letzten 25 Jahren hat sich ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung vollzogen, der nur schwer nachvollziehbar ist, Skepsis und Widerstand im Hinblick auf unkontrollierte Datenverwendung sind praktisch nicht mehr vorhanden. Von Christine Wicht

Die Abstimmung über die Aufhebung des Genmais-Importverbots Österreichs zeigt die undemokratischen Strukturen der Europäischen Union und der WTO

Am 30. Oktober 2007 haben die Umweltminister der 27 EU-Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union über die Aufhebung des Import-Verbots von Genmais abgestimmt. Obwohl sich die Mehrheit der Minister gegen den Import von Genmais ausgesprochen hat, kam aufgrund der Abstimmungsmodalitäten, nach welchen die qualifizierte Mehrheit 73,91 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren muss, keine qualifizierte Mehrheit zustande. Eine Einigung im Ministerrat konnte nicht erzielt werden, weil die Länder Großbritannien, Spanien, Schweden, Niederlande, Lettland und Estland für den Import von Genmais votierten. Nun fällt nach den Bestimmungen der Europäischen Union die Entscheidung an die EU-Kommission zurück. Die Entscheidung der EU-Kommission steht unmittelbar bevor. Sie wird wohl gegen die Österreicher ausfallen zumal die EU unter dem Druck der Welthandelsorganisation (WTO) steht. Christine Wicht

Das „Pflege-Elend“ – eine zynische Instrumentalisierung von Pflegebedürftigen zu Propagandazwecken für die private Pflegeversicherung durch BILD

„In Deutschland bekommt jeder 3. Pflegefall nicht genug zu essen und nicht genug zu trinken!“ „Jeder 3. Patient wird nicht häufig genug umgebettet.“ Mit solchen Schlagzeilen macht BILD einen Prüfbericht der Medizinischen Dienste (MDK) über die teilweise schlimmen Zustände in deutschen Pflegeheimen auf. Wer jedoch geglaubt hatte, BILD würde ein soziales Anliegen zur Verbesserung der Pflegesituation verfolgen, sieht sich am 3.9.07 eines Schlechteren belehrt. BILD fragt: „Brauche ich eine private Pflegversicherung?“ und macht unverhohlen Propaganda dafür. Wolfgang Lieb

Verbraucherpreise Januar 2007: + 1,6% zum Januar 2006

Die Teuerungsrate hält sich laut Statistischem Bundesamt trotz der Mehrwertsteueranhebung in Grenzen. Jedenfalls gibt es aus deutscher Sicht keinen Anlass für die EZB die Zinsschraube weiter nach oben zu drehen.
Der Anstieg der Teuerungsrate von 1,4% im Dezember 2006 auf 1,6% im Januar 2007 um 0,2%-Punkte sei nur teilweise auf die zum 1. Januar 2007 wirksam gewordenen Steuererhöhungen (Mehrwert- und Versicherungsteuer) zurückzuführen. Die Wiesbadener Statistiker vermögen zwar noch nicht abzuschätzen, in welchem Maße die Mehrwertsteuererhöhung tatsächlich die Verbraucherpreise beeinflusst. Dazu wirken im Augenblick zu viele Sonderfaktoren, wie etwa sinkende Energiepreise oder Preisrückgänge nach dem Weihnachtsgeschäft. Beim Kauf von Kraftfahrzeugen oder bei anderen Waren und Dienstleitungen und im Bildungswesen liegen die Preissteigerungen jedoch im Januar gegenüber dem Vormonat sogar höher als der durch die Mehrwertsteuererhöhung theoretisch errechnete mögliche Effekt.

Gammelfleisch – offenbar schützt uns unser Staat nicht vor verdorbenen Lebensmitteln

Bisher, das gebe ich zu, war ich so naiv zu hoffen, wir würden wenigstens vor den größten gesundheitlichen Schäden durch Kontrollen unserer Behörden geschützt. Vermutlich kann ich diese Hoffnung in den Kamin schreiben. Dafür spricht die neuerliche Erfahrung mit den Fleischskandalen: die Kontrollen funktionieren nicht, auch weil sie falsch angesiedelt sind und Kontrolleure mit den zu Kontrollierenden verflochten sind, es wird verharmlost und abgewiegelt. An diesem Beispiel wird wieder einmal sichtbar, wie verheerend der Drang nach De-Regulierung und Dezentralisierung ist, und wie mafios die Verhältnisse vermutlich bei uns auch schon sind.