Sachverständigenrat – 2070: Rente erst ab Ableben
Zu diesem Ergebnis würde man vermutlich kommen, wenn man die „Prognosen“ des jüngsten Gutachtens des sog. „Sachverständigenrats“ [PDF – 2.6 MB] fortschriebe. 2060 ist der SVR immerhin schon bei einem gesetzlichen Renteneintrittsalters von 69 Jahren angekommen.
Wenn man von vorneherein unterstellt, dass alle anderen Stellschrauben zur Bewältigung des demografischen Wandels festgezurrt sind, dann bleibt eben nur der Ausweg, dass eine älter werdende Bevölkerung eben länger arbeiten muss, egal ob sie das will oder kann. Um die vom SVR ausgemachte „Tragfähigkeitslücke“ für die Sozialen Sicherungssysteme endgültig zu schließen, folgt nach dieser fixen Idee in absehbarer Zeit unausweichlich der Vorschlag den Renteneintritt erst kurz vor dem Ableben festzusetzen. Von Wolfgang Lieb