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Hochschulen und Wissenschaft

Nun steht der Ruf der Uni Bayreuth auf dem Spiel

Nach dem Rücktritt von Karl-Theodor zu Guttenberg aus allen politischen Ämtern steht nunmehr die wissenschaftliche Anerkennung, Reputation und das Renommee der Universität Bayreuth auf dem Spiel. Die Universität hat sich bislang darauf beschränkt, zu Guttenberg den Doktorgrad unter Rückgriff auf das Verwaltungsverfahrensrecht wegen objektiver Fehlerhaftigkeit der Dissertation abzuerkennen. Sie scheute damit davor zurück, zu Guttenberg den persönlichen Schuldvorwurf einer absichtlichen Täuschung zu machen. Damit wird die politische Affäre zu Guttenberg zu einer wissenschaftspolitischen Affäre der Uni Bayreuth. Der Schaden für diese Hochschule ist schon jetzt erkennbar, der beschädigte Ruf dürfte nämlich mit eine Rolle gespielt haben, dass die Uni Bayreuth entgegen allen Erwartungen bei der Exzellenzinitiative leer ausgegangen ist.
Aus Kreisen der Hochschule wurde uns der nachfolgende Brief eines Hochschulratsmitglieds an die Uni-Leitung zur Kenntnis gebracht.
Wolfgang Lieb

Guttenbergs unaufrichtiger Rücktritt

Der heute vollzogene Rücktritt von Verteidigungsminister zu Guttenberg war überfällig und richtig. Die Art und Weise, in der Karl-Theodor zu Guttenberg seinen Rücktritt vollzogen hat, ist jedoch schäbig. Selbst in seiner bittersten Stunde bleibt Guttenberg sich selbst treu und bestätigt seine Kritiker in ihren Vorwürfen. Von Einsicht, Demut oder gar Selbstkritik war in seiner Rücktrittsrede keine Spur. Stattdessen stellte sich zu Guttenberg einerseits als Opfer der Medien und andererseits als tapferer Dienstherr, der sich vor seine Soldaten stellt, dar. Dabei hat es den Anschein, als ob zu Guttenberg sogar selbst glaubt, was er da sagt. Er ist aber kein Opfer, sondern ein Täter. Er schützt mit seinem Rücktritt die Soldaten nur vor seinen eigenen Verfehlungen. Von Jens Berger

Wetten, dass Guttenberg seinen Doktortitel behalten darf, schreibt NachDenkSeiten-Leser H.K.

Nicht aus Überzeugung, sondern aus Lust, setze ich dagegen. Eine Flasche Südpfälzer Rotwein Cuve. Wenn HK gewinnt, dann ist wieder mal bewiesen: Unsere Demokratie wird von den Herrschenden kaputt gemacht, Sanktionen gibt es nicht mehr, mit Frechheit und der notwendigen PR kann man alle Schandtaten überlagern; wer über viel Geld und publizistische Kraft verfügt, kann aus Mist Marmelade machen und sowohl die Personalpolitik als auch die Sachentscheidungen bestimmen. Wenn ich die Wette gewinne, dann keimt ein bisschen Hoffnung. Albrecht Müller.

Von der Flüchtigkeit des Anstands der Konservativen

Die Debatte um die Plagiate von zu Guttenberg ist aufschlussreich. Sie zeigt, dass die meisten (Rechts-)Konservativen ihren aufgesetzten Anstand und Charakter verlieren, wenn es um die Erhaltung von Macht geht. Sie haben den adligen Franken zum potentiellen Nachfolger von Angela Merkel aufgebaut, mit viel PR-Einsatz und vermutlich auch vielen finanziellen Mitteln. Dieses Werk haben sie sich schon bisher durch Guttenbergs Flucht aus der Verantwortung im Falle Kundus nicht zerstören lassen. Jetzt versuchen sie es wieder. Der Plagiatsvorwurf sei Teil einer linken Kampagne, man müsse noch prüfen, ob er zutrifft, und überhaupt, der junge Mann habe so viel angepackt und so viel um die Ohren. Siehe Gottlieb im Kommentar der Tagesthemen von gestern. Albrecht Müller.

Wo bleibt das Positive? Wo das Programm? Wo ein Stück Optimismus?

Gelegentlich erhalten wir E-Mails von Menschen, die bemängeln, dass wir sehr kritisch mit den herrschenden Verhältnissen und den handelnden Personen umgehen, die NachDenkSeiten und unsere sonstigen Veröffentlichungen seien zu negativ. Wir nehmen diesen Eindruck ernst. Dass er entsteht, ist nicht verwunderlich. Zum ersten sind wir mit diesem Anspruch angetreten. Unter dem Titel „NachDenkSeiten“ steht „Die kritische Website“. Zum zweiten können wir wirklich nichts dafür, dass die Verhältnisse so schrecklich und die handelnden Personen so zweifelhaft sind. Zum dritten aber enthalten unsere Texte und Gedanken sehr viel mehr Programm, sehr viel mehr Positives und sogar mehr Optimismus, als sofort zu erkennen ist. Albrecht Müller.

Studiengebühren nach australischem Vorbild?

Es ist erstaunlich, was in der Studiengebührendebatte alles als neue Vorschläge durchgeht. Einerseits feiert die Akademikersteuer fröhliche Urstände, andererseits wird in NRW mit dem Impetus einer vermittelnden Neutralität das Thema nachgelagerte Studiengebühren wieder aus der Schublade geholt. Diese will auch ein Professor aus Bochum im Landtag präsentieren. Es ist klar: Die StudiengebührenbefürworterInnen bekommen kalte Füße: Wenn nach Hessen und dem Saarland nun auch NRW die Gebühren abschafft, dann ist dies ein starkes Zeichen. Deswegen werden jetzt wieder alle alten Argumente ausgegraben – über eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben hört man nichts. Von Klemens Himpele und Lars Schewe

Rezension: Klaus Dörre/Matthias Neis, Das Dilemma der unternehmerischen Universität

Eine interessante Studie legten die beiden Soziologen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena vor. Sie untersuchten die Gretchenfrage, ob die „unternehmerische Hochschule“ tatsächlich unternehmerisch erfolgreich ist.
Das Ergebnis ist ernüchternd: Das Konzept der unternehmerischen Universität „mag geeignet sein, das Personalmangement an den Hochschulen zu verbessern und die Ressourcenverteilung transparenter zu gestalten. Doch angesichts der chronischen Unterfinanzierung des Hochschulsystems und aufgrund nicht intendierter Effekte für kollektive Arbeitsprozesse, die Innovation überhaupt erst ermöglichen, kann eine allzu nahtlose Umsetzung des Leitbildes der unternehmerischen Universität alte Innovationsblockaden verstärken oder ganz neue erzeugen.“ (S. 137) Von Wolfgang Lieb

Wenn sich Anbieter und Nachfrager suchen: Nobelpreis an ein Arbeitsmarktforscher-Trio

In diesem Jahr ist das Komitee zur Vergabe des durch die Schwedische Reichsbank 1968 gestifteten Preises für Ökonomik im Gedächtnis an Alfred Nobel seiner Linie in den letzten Jahren treu geblieben: Geehrt und damit gefördert wird die Grundlagenforschung zur Funktionsweise von Märkten unter allerdings realistischen Verhaltensannahmen und bei Berücksichtigung institutioneller Beziehungen. Die reine Marktlehre, die modellhaft auf die Preisbildung aus dem Zusammenspiel der von einander unabhängigen Nachfrage gegenüber dem Angebot setzt, ist nicht in der Lage, die Prozesse auf den heutigen Märkten zu erklären. Sind noch vor Jahren die Forschungsarbeiten zu ungleich verteilten Informationen (J.A. Stieglitz / George A. Ackerlof, geehrte 2001) belohnt worden, so geht es in diesem Jahr um Forscher mit dem Schwerpunkt: Akteure auf den Märkten befinden sich auf Suche nach der angemessenen Entscheidung und bringen dafür Kosten und Zeit auf. Wegen dieser Kritik der reinen Marktlehre lassen sich diese Theorien auch nicht als neoliberal abtun. Allerdings steht bei der Suche nach der Arbeitslosigkeit das Verhalten der Arbeitslosen bei der Suche nach einem Job im Vordergrund. Fehlverhalten der Arbeitgeber beispielsweise wegen zu geringer Ausbildungsangebote wird zu wenig thematisiert. Ausgeblendet wird vor allem der Einfluss der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage, die eine aktive Finanzpolitik und expansive Lohnpolitik fordert. Dafür hatte Paul Krugman den Nobelpreis 2009 erhalten. Von Rudolf Hickel

Die Regelungen des NRW-„Hochschulfreiheitsgesetzes“ über den Hochschulrat sind mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung nicht vereinbar

Im Rahmen einer Dissertation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln prüft Thomas Horst, ob die Regelungen des nordrhein-westfälischen „Hochschulfreiheitsgesetzes“ über den Hochschulrat mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung vereinbar sind und gelangt im Ergebnis zur Verfassungswidrigkeit der Regelungen. Die Arbeit erscheint im Verlag Dr. Kovač, Schriften zum Hochschulrecht, Band 1 Hamburg 2010, 228 Seiten, ISBN 978-3-8300-5197-8. Autor und Verlag haben uns dankenswerterweise erlaubt Auszüge vorab zu veröffentlichen. Das Ergebnis bestätigt meine Kritik, die ich in vielen Beiträgen auch in den NachDenkSeiten zum Ausdruck gebracht habe. Sie etwa „Hochschulfreiheit“ oder das Ende der Hochschulautonomie oder Die „neue Freiheit“ der NRW-Hochschulen – Freiheit für wen und wozu? oder „Hochschulfreiheitsgesetz“ in NRW – oder der Putsch von oben gegen ein öffentlich verantwortetes, demokratisches Hochschulwesen. Wolfgang Lieb

Freiheit der Wissenschaft und Selbstverwaltung der Universität. Zur Frage der Verfassungskonformität des „Hochschulfreiheitsgesetzes“ NRW

Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Landesverfassung NRW ergeben sich schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen das nordrhein-westälische Hochschulgesetz. Ein Aufsatz, der die undemokratische, die Selbstverwaltung der Hochschule aushebelnde Praxis des Hochschulrats an einer Hochschule exemplarisch schildert und der zum Ergebnis kommt, dass die Befugnisse dieses Entscheidungsgremiums weder mit dem Grundsatz der Freiheit der Wissenschaft nach Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz noch mit Art. 16 Abs. 1 der Verfassung Nordrhein-Westfalens vereinbar sind. Von Marion Heinz und Thomas Horst.
Der Aufsatz erscheint demnächst in Christian Krijnen (Hg.): “Wahrheit oder Gewinn? Über die Ökonomisierung von Universität und Wissenschaft”. Der Verlag Königshausen & Neumann, GmbH hat uns freundlicherweise das Recht zu einem Vorabdruck eingeräumt.

Odyssee durch das deutsche Universitätssystem

Zu mehr Durchlässigkeit, Transparenz und Mobilität sollte der Bologna-Prozess führen, dafür wurde das gesamte deutsche Studiensystem mit Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge umgebaut. Was von diesen Versprechen zu halten ist, zeigt ein Einblicke in den deutschen Studienalltag von S.H.